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Muß ich für einen Nebenverdienst von ca. 160 EURO eine 2. Lohnsteuerkarte beantragen?

gefragt von beastly78 am 16.04.2009 um 16:14 Uhr

Wer weiß da von Euch Bescheid? Habe einen Vollzeitjob und nun eine geringfügige Beschäftigung von ca. 160 EURO monatlich gefunden. Muß ich da eine 2. Lohnsteuerkarte abgeben?


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anonym
beantwortet von anjanni am 16. April 2009 16:15
3x
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Die geringfügige Beschäftigung sollte als Minijob laufen. Dann muß Dich der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale anmelden und Du brauchst keine Steuerkarte.

Kommentar von beastly78 am 16. April 2009 16:16

Danke für die Info


antola61
beantwortet von antola61 am 17. April 2009 17:45
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wie anjanni schrieb: Minijob, ist steuer- und sozialversicherungsfrei, der AG zahlt pauschal 30%

Unbedingt beim AG des Vollzeitjobs genehmigen lassen - ist sonst ein Kündigungsgrund!


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 18. April 2009 00:07
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wieder nur Halbwahrheiten (leider).

Dein Arbeitgeber kann auch für den Nebenjob verlagen, dass Du eine Lohnsteuerkarte vorlegst.

Er spart dann von den 30 % 2 Prozent pauschale Lohnsteuer.

Leider musst DU dann den Nebenjob bei der Steuererklärung angeben.

Er KANN, muss aber nicht.

Ohne Steuerkarte ist für Dich alles komplett frei, Du bekommst Dein Geld brutto für netto und das war es.


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