Wer weiß da von Euch Bescheid? Habe einen Vollzeitjob und nun eine geringfügige Beschäftigung von ca. 160 EURO monatlich gefunden. Muß ich da eine 2. Lohnsteuerkarte abgeben?
Die geringfügige Beschäftigung sollte als Minijob laufen. Dann muß Dich der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale anmelden und Du brauchst keine Steuerkarte.

wie anjanni schrieb: Minijob, ist steuer- und sozialversicherungsfrei, der AG zahlt pauschal 30%
Unbedingt beim AG des Vollzeitjobs genehmigen lassen - ist sonst ein Kündigungsgrund!

wieder nur Halbwahrheiten (leider).
Dein Arbeitgeber kann auch für den Nebenjob verlagen, dass Du eine Lohnsteuerkarte vorlegst.
Er spart dann von den 30 % 2 Prozent pauschale Lohnsteuer.
Leider musst DU dann den Nebenjob bei der Steuererklärung angeben.
Er KANN, muss aber nicht.
Ohne Steuerkarte ist für Dich alles komplett frei, Du bekommst Dein Geld brutto für netto und das war es.
Danke für die Info