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Muss ich für ein kfz- gutachten in Vorkasse gehen oder kann die gegn. Versicherung direkt zahlen?

gefragt von rexrandy am 17.06.2008 um 18:52 Uhr

Muss die gegnerische Versicherung nicht auch diese Kosten für das Gutachten tragen? Habe von meinem Kfz gutachter die Rechnung bekommen und soll jetzt einen nicht grade geringen Betrag zahlen. Kann ich das ohne in vorkasse zu gehen auf die gegnerische Versicherung weiterleiten, ohne dass mir der Gutachter Probleme bereitet? (Soll bis zum monatsende zahlen!)

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Seehuhn
beantwortet von Seehuhn am 18. Juni 2008 15:52
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Wenn du von einer anderen Person geschädigt wirst, kannst du einen Gutachter beauftragen. Schadensminderungspflicht greift hier nur, wenn der Schaden sehr gering ist und ein Gutachten eigentlich nicht nötig gewesen wäre. In der Regel bei Schäden unter 1000 EUR. Du hast korrekt gehandelt. Leite die Rechnung an die gegnerische Versicherung weiter, in Vorleistung musst du hier nicht gehen. Du kannst ja auch sicherheitshalber den Gutachter darüber informieren.

Kommentar von rexrandy am 20. Juni 2008 12:25

Danke für eure antworten! Habe mich direkt bei meiner Versicherung noch einmal schlau gemacht, dann beim Gutachter und schließlich bei der gegnerischen Versicherung, die sofort gezahlt hat!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juni 2008 18:54
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wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten haben will, dann muss sie es bezahlen, wenn du der Meinung bist, eins machen zu wollen, dann ist es dein Bier..es gibt nämlich die sogenannte Schadensminderungspflicht..

Kommentar von rexrandy am 17. Juni 2008 19:13

Direkt nach dem Unfall wurde mir von mehreren Stellen (vor allem der Werkstatt) geraten einen Sachverständigen einzuschalten, da der Schaden nicht grade gering war, aber nicht den Wert des Fahrzeugs überschritten hat (Neuwagen). Bleibe ich jetzt also auf meinen kosten für den Gutachter sitzen? Oder spielt es eine rolle, dass die gegnerische Versicherung sowohl schon den Schaden als auch die von mir beantragte Wertminderung bezahlt hat?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 17. Juni 2008 19:55

was die Werkstatt rät ist die eine Seite...entscheiodend ist, was die zu Versicherung des Schadensverursachers sagt.. evt. haben die sogar ihre eigenen Gutachter..wie immer im Leben, wer Musik bestellt zahlt dafür...

Kommentar von rexrandy am 17. Juni 2008 22:36

Und was ist, wenn die Versicherung keinen eigenen Gutachter schickt, sondern sich auf den meinigen beruft und dessen Urteil akzeptiert?



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