Amazone8 am 05.04.2008 um 18:58 Uhr
Ich stelle die Fragen im Namen meines Sohnes der im Juni 18 wird. Mein Ex-Mann (wir sind seit 2 Jahren geschieden) arbeitet zur Zeit nicht und hat ein Darlehn in nicht unbeachtlicher Höhe bei der Bank abzuzahlen. Mein Sohn arbeitet und verdient Geld. Er hat nun Angst, dass er mit seiner baldigen Volljährigkeit evtl. für die Schulden seines Vaters mit Aufkommen muss. Ich wollte die Frage erst hier stellen, bevor ich einen kostenpflichtigen Vertreter aufsuche.

Dein Sohn muß nicht für die Schulden seines Vaters aufkommen. Der Vater muß ganz alleine dafür gerade stehen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Vater stirbt: in jedem Fall das Erbe ausschlagen!

Dein Sohn ist nur Unterhaltspflichtig für seinen Vater, wie er auch für ihn. Das hängt jedoch vom Einkommen deines Sohnes ab. Für die Schulden seines Vaters muss er jedoch nur aufkommen, wenn sein Vater stirbt und er das Erbe annimmt!
Niklaus am 5. April 2008 19:04 Richtig
WolfRichter am 5. April 2008 19:18 DH
Nein, für die Schulden die dein Ex-Mann gemacht hat, muß dein Sohn nicht aufkommen.

Wenn dein Sohn den Darlehensvertrag nicht mit unterschrieben hat, haftet er auch nicht.

Nein, der Sohn muss nicht für die Schulden des Vater einstehen, wenn er nicht gebürgt hatte. Anders sieht es mit der Unterhaltspflich aus, die erst dann eintrit, wenn der sohn richtig gut verdient. Die Selbstbehalte sind recht hoch.
Jeder haftet ausschliesslich für seine eigenen Schulden. Auch Ehepartner müssen nicht gegenseitig für die Schulden des Partners aufkommen, wenn sie nicht den Kreditvertrag mitunterschrieben oder gebürgt haben.

Ja es ist so, im Erwachsenenalter haften auch Kinder für ihre Eltern - is leider so.
Das stimmt in diesem Fall nicht!!!!
araian am 5. April 2008 19:02 Warum musste dann mein Cousin seine verschuldete Mutter auslösen?
ungererbad am 5. April 2008 19:17 Dann hat ihn der Gläubiger "ausgetrickst" oder unter Druck gesetzt.
Niklaus am 5. April 2008 19:02 Quatsch. Wenn der Sohn den Vertrag nciht unterschrieben hat, haftet er auch nicht. Er hat ja gar keine Schuldverhältnis zu dem Gläubiger.
du kannst ganz beruhigt sein. Die Bank kann in keiner Weise an deinen Sohn herantreten.