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Muss ich für die Schulden meines Vaters aufkommen?

gefragt von Amazone8Amazone8 am 05.04.2008 um 18:58 Uhr

Ich stelle die Fragen im Namen meines Sohnes der im Juni 18 wird. Mein Ex-Mann (wir sind seit 2 Jahren geschieden) arbeitet zur Zeit nicht und hat ein Darlehn in nicht unbeachtlicher Höhe bei der Bank abzuzahlen. Mein Sohn arbeitet und verdient Geld. Er hat nun Angst, dass er mit seiner baldigen Volljährigkeit evtl. für die Schulden seines Vaters mit Aufkommen muss. Ich wollte die Frage erst hier stellen, bevor ich einen kostenpflichtigen Vertreter aufsuche.


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moon73
beantwortet von moon73 am 5. April 2008 19:00
9x
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Dein Sohn muß nicht für die Schulden seines Vaters aufkommen. Der Vater muß ganz alleine dafür gerade stehen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Vater stirbt: in jedem Fall das Erbe ausschlagen!


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 5. April 2008 19:03
7x
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Dein Sohn ist nur Unterhaltspflichtig für seinen Vater, wie er auch für ihn. Das hängt jedoch vom Einkommen deines Sohnes ab. Für die Schulden seines Vaters muss er jedoch nur aufkommen, wenn sein Vater stirbt und er das Erbe annimmt!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 5. April 2008 19:04

Richtig

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. April 2008 19:18

DH


mitra54
beantwortet von mitra54 am 5. April 2008 19:01
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Nein, für die Schulden die dein Ex-Mann gemacht hat, muß dein Sohn nicht aufkommen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. April 2008 19:03
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Wenn dein Sohn den Darlehensvertrag nicht mit unterschrieben hat, haftet er auch nicht.


anonym
beantwortet von vlaruu am 5. April 2008 19:00
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nein


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. April 2008 19:36
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Nein, der Sohn muss nicht für die Schulden des Vater einstehen, wenn er nicht gebürgt hatte. Anders sieht es mit der Unterhaltspflich aus, die erst dann eintrit, wenn der sohn richtig gut verdient. Die Selbstbehalte sind recht hoch.


anonym
beantwortet von Rolfe am 5. April 2008 19:50
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Jeder haftet ausschliesslich für seine eigenen Schulden. Auch Ehepartner müssen nicht gegenseitig für die Schulden des Partners aufkommen, wenn sie nicht den Kreditvertrag mitunterschrieben oder gebürgt haben.


araian
beantwortet von araian am 5. April 2008 19:00
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Ja es ist so, im Erwachsenenalter haften auch Kinder für ihre Eltern - is leider so.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 5. April 2008 19:02

Das stimmt in diesem Fall nicht!!!!

Kommentar von 019229d2fb6873ee96ea63b7607d8fb7smallaraian am 5. April 2008 19:02

Warum musste dann mein Cousin seine verschuldete Mutter auslösen?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 5. April 2008 19:17

Dann hat ihn der Gläubiger "ausgetrickst" oder unter Druck gesetzt.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 5. April 2008 19:02

Quatsch. Wenn der Sohn den Vertrag nciht unterschrieben hat, haftet er auch nicht. Er hat ja gar keine Schuldverhältnis zu dem Gläubiger.


dcwinfo
beantwortet von dcwinfo am 17. April 2008 13:50
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du kannst ganz beruhigt sein. Die Bank kann in keiner Weise an deinen Sohn herantreten.


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