gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


muss ich für die schulden meines ex freundes aufkommen,wenn wir im trennungsjahr leben??

gefragt von sebcinsebcin am 18.12.2007 um 0:12 Uhr

lebe mit meinem ex seit über einem jahr im trennungsjahr und er verursacht jede menge schulden und die gläubiger wollen jetzt das geld von mir haben,da ich gut verdiene und er nur hartz 4 bekommt. muss ich dafür haften??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

schulden (982)
trennungsjahr (40)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


koira1975
beantwortet von koira1975 am 18. Dezember 2007 00:15
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für gemeinsame Schulden haften Ehegatten gemeinsam. Hat dagegen nur ein Ehepartner einen Kreditvertrag unterschrieben, dann haftet er allein für diese Schulden. In der Praxis versuchen Banken allerdings fast immer, beide Eheleute als Schuldner für einen Kreditvertrag zu bekommen. Schulden, die aus der Zeit vor der Trennung stammen, können allerdings bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulden, die während der Trennungsphase gemacht werden, nur begrenzt. Die Schulden müssen „notwendig“ sein. Ein Kredit für die Anschaffung eines Ferrari gehört sicher nicht in diese Kategorie.

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20050602/b_3.phtml

Auch hier solltest Du Dich ganz schnell mit einem Anwalt zusammensetzen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 18. Dezember 2007 00:16

Wir reden doch von Exmann, oder?

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:20

ja reden wir


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Dezember 2007 00:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke du lebst mit deinem mann in trennung?

mit freund in trennung gibt es doch gar nicht, da sagt man:

"tschau mein gutster, das war´s und tschüß!"

wenn ihr nicht verheiratet ward oder seid und er die schulden alleine gemacht hat, also ohne deine mitbeteiligung, dann soll er auch mal schön alleine abzahlen.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 18. Dezember 2007 00:20

Rischtisch ;o)

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:21

ich meinte doch auch ex mann


anonym
beantwortet von sandy37 am 18. Dezember 2007 00:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein


medicangel
beantwortet von medicangel am 18. Dezember 2007 00:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,was hast du mit den Schulden deines Ex Freundes zu kriegen.Die müßtest du nichtmals übernehmen wenn ihr anschließend noch geheiratet hättet(voreheliche Schulden)aber wieso Trennungsjahr?

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:22

ich bin ja noch mit ihm verheiratet. sorry hatte mich vertippt


medicangel
beantwortet von medicangel am 18. Dezember 2007 00:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anders sieht es aus wenn...nehmen wir an ihr hab eine gemeinsame Wohnung gehabt aus der er jetzt ausgezogen ist,du planst jetzt(rein fiktiv) auf seine Namen und an diese Adresse Warenlieferungen zu bestellen um diese anschließend nicht zu bezahlen weil es auf dem Namen vom Ex ist...dann wäre es Betrug.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:31

ich will doch nicht auf seinen namen bestellungen machen,sondern es geht darum das er seit der trennung jede menge schulden gemacht hat. will doch nur wissen ob ich dafür haften muss...

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 18. Dezember 2007 00:33

Das solltest du am besten mit einem Anwalt klären und die Schulden festschreiben lassen.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 18. Dezember 2007 00:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du schreibst, dass du mit deinem Ex-Freund, seit einem Jahr getrennt lebst. Nicht einmal als Ehefrau, müsstest du diese Schulden übernehmen. Ich denke, es gibt so viele Rechtsanwälte in diesem Forum, die könnten dich besser juristisch beraten als ich.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 18. Dezember 2007 00:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie nun, vor paar Fragen war es in Scheidung lebend und nun "nur" der Freund???????? Na ja, wat soll man dazu sagen??? Das ist rechtlich ein ganz gewaltiger Unterschied, nur mal so zur Info. Lg Lotusblume

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:36

ich hatte mich nur vertippt.. ja sicher ist es NOCH mein ehemann

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 18. Dezember 2007 00:42

Ist die Scheidung eingereicht und gibt so etwas ofizielles von Trennung und Scheidungswille? Von dem Zeitpunkt aus, wärst du jedenfalls schon mal sicher, dass du nicht mehr mit haften musst. Wenn ihr einfach nur so getrennt seid, könnte es schwierig werden, zu beweisen, wann die Trennung und wann die Schulden gemacht wurden. Du solltest auf jeden Fall so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen. LG Lotus

Kommentar von Bruno am 18. Dezember 2007 00:41

Das Durcheinander ist nicht das Vertippen, sondern sie hat bereits einen Neuen und der Noch riecht den braten und haut sie in die Pfanne, denn ich glaube, wenn nicht geschieden haftet sie noch, doch lotosblume, das weisst Du beesser.

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 18. Dezember 2007 00:44

ich weiß nix Bruno, ich kenne doch fast niemand :-). Gute Nacht

Kommentar von Bruno am 18. Dezember 2007 01:26

Bluemsche, hast gut aus Deinem Nichtfundus geschoepft, nun weiss sie hoffentlich was blueht. Schlaf schoen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Dezember 2007 00:47

bruno kennt die frauen und weiss das sie schon einen neuen hat :o))

in ihrer vorigen frage stand doch, dass er sich nicht scheiden lassen will.

da hilft auch kein trennungsjahr, in solchen fällen werden 3 jahre draus.

Kommentar von Bruno am 18. Dezember 2007 01:31

Frauen kennen ? Maenner machen in der gleichen Situation denselben Bloedsinn. Aber die 3 Jahre sind interessant. Sie braucht einen starken Anwalt.


medicangel
beantwortet von medicangel am 18. Dezember 2007 00:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mal noch eine kurze Frage,seit wann bezieht dein Mann Hartz 4 und wie lange seit ihr genau getrennt?

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:42

bin seit über einem jahr getrennt. er bezog schon vor der trennung hartz 4

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 18. Dezember 2007 00:43

und wie hoch ist ca. dein Monateinkommen? nur ca.


dulcet
beantwortet von dulcet am 18. Dezember 2007 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meine bescheidene Meinung: wer unterschreibt, haftet. Ob Trennung oder nicht, ist dabei schon fast egal. Macht der Ex die Schulden alleine ohne Unterschrift von sebcin, dann kann er sie auch alleine zahlen. Ich stutze nur, woher die Gläubiger an Daten von sebcin gekommen sind, um von ihr Geld zu fordern.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 22. Dezember 2007 18:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Dein Noch-Ehemann die Schulden nach eurer Trennung gemacht hat, hat der bestimmt auch alleine unterschrieben. Das heißt für mich, das er auch alleine haftbar ist.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.