muss ich für die Beerdigungskosten meine Ex-Mannes aufkommen?

2 Antworten

Wenn die Geschwister Deines Ex-Mannes erbberechtigt sind und das Erbe auch annehmen würden, müssten sie wohl auch die Beerdigung bezahlen. Ansonsten die Eltern, die Kinder oder nähere Angehörige. Du, glaube ich, mußt wohl nicht zahlen.

Nach den Kindern sind in diesem Fall die Geschwister an der Reihe. Wenn die es schaffen, nicht bezahlen zu müssen (was ich bezweifle), dann muss die Kommune einspringen und es gibt ein Armenbegräbnis (Verbrennung).

Hallo,diese Situation hatte ich gerade vor 14 Tagen.Mein Ex-Mann (Scheidung 1999) verstarb.Meine Kinder hatten auch keinen großen Kontakt zu ihm.Sie mußten sich um alles kümmern,da er zwar eine neue Lebensgefährtin hatte,aber nicht verheiratet war.Sie durfte nichts machen,nicht mal die Wohnung ausräumen.Da aber meine Kinder leider keine Arbeit haben,werden diese Kosten vom Amt bezahlt,Du wirst nicht mit einbezogen.