gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
17 

Muß ich Feuerwehreinsatz selber bezahlen?

gefragt von carlcarlson am 01.03.2009 um 22:31 Uhr

Hallo, habe folgende Frage zu diesen Fall. Ich komme mit meinem PKW nach Hause, stelle diesen wie immer am Straßenrand ab und gehe in meine Wohnung. Einige Tage später komme ich wieder zu meinem Auto und bemerke das hinter meinem PKW irgendeine Streu liegt. Hab mir nichts weiter dabei gedacht und fahre los........!(Es standen auch noch andere Fahrzeuge hinter mir) 10 Wochen später bekomme ich einen Brief von der Stadt, das ich einen Feuerwehreinsatz bezahlen soll (knapp 800€) weil eine Flüssigkeit aus meinen PKW gelaufen ist. Bin fast umgekippt, es gab weder eine Info noch ein Zettel an meinem Auto. Bin als Student nun auch nicht in der Lage das zu Zahlen. Hab jetzt 14 Tage Zeit mich dazu zu äußern. Deckt meine KFZ-Haftpflicht so einen Fall ab???

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Auto x 23.100 Haftpflicht x 415 Feuerwehr x 276

Trilobit
beantwortet von Trilobit am 1. März 2009 22:35
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ab in die Werkstatt. Erstens kann die sagen, ob es tatsächlich an deinem Wagen gelegen haben kann, und wenn ja beugt das zweitens einem weiteren Geklecker vor.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 1. März 2009 22:35
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das gehört auch zur Haftpflicht.

Ich hätte aber einmal nachgesehen, warum da gestreut wurde! Außer Öl könnte da auch Bremsflüssigkeit fehlen! Auf der Autobahn kann das kritisch werden!


anonym
beantwortet von migrowe am 1. März 2009 22:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Schaden übernimmt deine Kfz-Haftpflicht - natürlich mit der Hochstufung, also ist zu rechnen, ob sich Schadenrückkauf lohnt. Gegen den Anspruch der Stadt hast du keine Chance, es handelt sich um die sogenannte Gefährdungshaftung.


amateur1
beantwortet von amateur1 am 1. März 2009 22:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist es auch wirklich von deinem Auto gekommen?Du musst doch was bemerkt haben.


Gewuerzmeister
beantwortet von Gewuerzmeister am 1. März 2009 22:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage bei Deiner Versicherung nach, ich schätze sie bezahlt es, weil Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.


pgelli
beantwortet von pgelli am 1. März 2009 22:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn dir keiner von einer Versicherung hier antwortet, ruf bei deiner Versicherung an und frag nach. Hast du eine private Haftpflichtversicherung? Da kannst du auch nachfragen.

Kommentar von migrowe am 1. März 2009 22:37

Warum sollte er bei der privaten HV nachfragen? Dort sind Motorfahrzeuge aller Art ausgeschlossen.


holsch
beantwortet von holsch am 1. März 2009 22:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist denn was ausgelaufen ? solltest Du doch bemerkt haben...


Igitta
beantwortet von Igitta am 1. März 2009 22:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 1. März 2009 22:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

lässt sich rausfinden, wer die feuerwehr gerufen hat?


anonym
beantwortet von newcomer am 1. März 2009 22:33
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

normal ja


alleswisser99
beantwortet von alleswisser99 am 28. März 2009 21:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

jein


anonym
beantwortet von Besserwisser1a am 23. März 2009 17:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich verstehe nicht, warum die Feuerwehr abstreut und dein Auto an Ort und Stelle stehen lässt, ohne dass die Polizei den Halter ausfindig macht und informiert. Was nutzt denn das Abstreuen, wenn es danach tagelang weitertropft? Irgendwann ist ja die Saugwirkung des Abstreumittels erschöpft und die Flüssigkeit verunreinigt wieder die Straße und gelang in die Kanalisation und ins Grundwasser. Für die Polizei wäre es eine Kleinigkeit gewesen über das Kennzeichen eine Halterabfrage zu machen und deine Meldeadresse und Telefonnummer herauszubekommen. Da hätte man dich dann informieren können und dich auffordern können die Ursache abzustellen. Wenn man dich nicht hätte erreichen können, hätte man meines Erachtens dein Auto abschleppen müssen und die austretende Flüssigkeit auffangen müssen. Ein Zettel an der Scheibe wäre aber das Mindeste gewesen. Ohne Benzin wärst du ja wahrscheinlich nicht weit gekommen, aber man stelle sich mal vor du wärst ohne Bremsflüssigkeit losgefahren. Da hätte die Feuerwehr gleich noch mal kommen können.


anonym
beantwortet von SeaSide am 9. März 2009 18:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Zahlungspflicht wird durch eine Satzung der Gemeinde/Stadt begründet. In vielen Städten ist es so geregelt: Hilfeleistungen (Retten, Bergen), Oelspurbeseitigungen, Katze aus dem Schornstein holen u.v.a.m. ist kostenpflichtig, Löschen ist kostenfrei.


anonym
beantwortet von SeaSide am 9. März 2009 18:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Zahlungspflicht wird durch eine Satzung der Gemeinde/Stadt begründet. In vielen Städten ist es so geregelt: Hilfeleistungen (Retten, Bergen), Oelspurbeseitigungen, Katze aus dem Schornstein holen u.v.a.m. ist kostenpflichtig, Löschen ist kostenfrei.


Jardinieri81
beantwortet von Jardinieri81 am 1. März 2009 22:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ab zur Werkstatt. Wenn Öl fehlt, gibt dein Motor bald den Geist auf, war es Bremsflüssigkeit ist das auch sehr gefährlich (zur Not ADAC, der soll das Kurz überprüfen) Ist alles in Ordnung, kann die Flüssigkeit nicht von deinem Auto stammen und du bist unschuldig - Einspruche einlegen!

Kommentar von carlcarlson am 1. März 2009 23:17

Hallo, Danke für die vielen schnellen Antworten. Habe natürlich unter meinem Auto nachgesehen, ob Öl oder Bremsflüssigkeit fehlt. Ich finde es trotzdem komisch das es keine Benachrichtigung gegeben hat. Die Gefährdung besteht doch weiterhin wenn man keine Info bekommt. Am Dienstag werde ich mal zum Amt gehen und mit der zuständigen Person reden. Rufe morgen auch gleich meine KFZ-Haftpflicht an. Halte euch auf den laufenden, kann ja eigentlich immer und jeden passieren. Bin selbst aus allen Wolken gefallen.

Kommentar von carlcarlson am 3. März 2009 19:42

Hallo, also die KFZ-Haftpflicht übernimmt den Fall, mit entsprechender Hochstufung. Kann mir trotzdem nicht erklären wie da was ausgelaufen sein soll ohne das ich das merke und trotzdem weiter fahren kann ohne merkbare Folgen. Werde mir morgen mal den Polizeibericht geben lassen. Wenn alle Stränge reißen nehme ich mir ein Anwalt bzw. werde diesen konsultieren.


anonym
beantwortet von Anonym789 am 1. März 2009 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie ärgerlich! Also zunächst darf man sein Auto gar nicht mehr als 2 Tage unbeaufsichtigt stehen lassen (das ist vielleicht nicht wichtig in Deinem Fall, aber Du musst es vielleicht auch nicht unbedingt erwähnen). Das sie Dich nicht informiert haben, ist eine Gemeinheit; immerhin hätte ja auch eine Gefahr für Dich bestehen können, wenn Dein Auto nicht ganz okay ist. Andererseits, dass der Verursacher für den Schaden aufkommt, scheint mir ziemlich klar. mit Versicherung kenne ich mich nicht aus; magst Du dort mal nachfragen? Viel Erfolg!


sabine411967
beantwortet von sabine411967 am 1. März 2009 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn diese Flüssigkeit wirklich aus deinem Auto kam, kommst du leider kaum drum herum.

Ist blöd, ich weiss, aber ich verstehe auch nicht, dass man keinerlei Info an deinem Auto hinterlassen hat. Normalerweise wird laut Autokennzeichen der Halter ausgemacht und auch benachrichtigt.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 1. März 2009 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja. guck mal ob es eine versicherung übernimmt!


kuemmel
beantwortet von kuemmel am 1. März 2009 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Oh, Mist! Aus meinem PKW laufen andauernd irgendwelche flüssigkeiten und bisher habe ich mir nur Gedanken darüber gemacht ob der noch die 3 Monate bis der TÜV ausläuft hällt... g mein Beileid. Denke du kannst in Raten zahlen. Man beachte deine Fragepunkte ggggg


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 1. März 2009 22:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wirst eine Teil zuzahlen müssen,nicht alles!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.