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Muss ich falsche Gehaltsüberweisung zurück zahlen?

gefragt von Teddyyy am 29.10.2008 um 21:05 Uhr

Ich kriege seit Oktober ein Gehalt von meinem alten Arbeitgeber überwiesen.Damals war ich als Werkstudentin tätig und wollte meine Abschlussarbeit ab Oktober beginnen. Der Vertrag wurde aufgelöst (von meiner Seite aus) und damals hatte ich das meiner Personalbetreuerin mitgeteilt.Nun bekomme ich seit Oktober dieses Gehalt. Müsste ich das rechtlich gesehen auch zurück zahlen?Weil im Enddefekt ist die Buchhaltung selber Schuld.Ich habe mich noch nicht gemeldet,weil ich es erst heutde bemerkt habe.


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BlauerEngel
beantwortet von BlauerEngel am 29. Oktober 2008 21:07
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Das wird mit Sicherheit zurückverlangt.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 29. Oktober 2008 21:07
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Du musst es auf jeden Fall zurückzahlen. Und wenn Du ehrlich bist, überweist Du es gleich morgen.

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 21:11

Leider schon ausgegeben :(


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 29. Oktober 2008 21:08
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Du bist verpflichtet einen Irrtum zu melden und das Geld zurück zu zahlen.Das kann dir ansonsten, wenn es bemerkt wird, als Betrug unterstellt werden.Man merkt ja wohl wenn man zu viel Gehalt bekommt.

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 21:16

Nein eigentlich konnte ich es nicht merken,weil ich dachte es wäre mein Urlaubsgeld den ich mir ausbezahlen lassen hab.Echt doof


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 29. Oktober 2008 21:06
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Ja natürlich - keine Leistung, kein Geld.


hapebue
beantwortet von hapebue am 29. Oktober 2008 21:06
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spar den unterschied bis es rauskommnt


moon73
beantwortet von moon73 am 29. Oktober 2008 21:07
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Klar - das Geld gehört ja nicht mehr dir.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 29. Oktober 2008 21:07
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Es ist doch nicht Dein Geld? Oder? Oder würdest Du dieses Geld mit gutem Gewissen ausgeben? Ehrlichkeit währt am längsten. Ruf bei der Firma an. Bitte.


VorneLinks
beantwortet von VorneLinks am 29. Oktober 2008 21:07
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Natürlich musst du es zurückzahlen, das sagt mir jedenfalls mein hoffentlich gesunder Menschenverstand. Würde mich ganz abgesehen von der Rechtslage auch nicht wohl fühlen mit sowas.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Oktober 2008 21:16
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sowas nennt man Unterschlagung und ist strafrechtlich relevant...nur mal so zur Info


Siam1
beantwortet von Siam1 am 29. Oktober 2008 21:23
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So wie Du nicht möchtest, daß man Dir so umgeht,so tu es auch keinem anderen an.

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 21:24

Ich brauche keine Weisheiten,vielen Dank.ICh hole mir nur Rat ein.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Oktober 2008 21:34

Das habe ich nicht mit erhobenen Zeigefinger gemeint,ich sehe es so :Du wärst ja auch sauer,wenn man Dich z.b um Deine versprochene Gehaltserhöhung bescheißt oder Dir angeblich versehentlich zu wenig Urlaubsgeld überweist.Ich hoffe Du bist mir jetzt nicht allzu böse.Du hattest um Rat gefragt, nun ich wußte nicht daß meiner nicht zählt.

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 23:45

Achso sorry.Ich habe es im negativen Sinne aufgenommen.Aber ich verstehe was du gemeint hast.Ja du hast Recht was das betrifft. :)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Oktober 2008 23:56

DH


anonym
beantwortet von hochglanz am 29. Oktober 2008 21:07
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Ja, du musst das melden, denn du bereicherst dich wissentlich unehrlich


con88
beantwortet von con88 am 29. Oktober 2008 21:07
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du meinst die Frage nicht ernst, ne ?

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 21:10

Leider hab ich das Geld verpulvert,weil ich das nicht gemerkt habe.Nun hab ich´s nicht mehr. Ehrlich bin ich schon und ich würde auch morgen gleich anrufen. Ich kenne nur einen Fall,bei dem eine Frau 10 Jahre lang ein Gehalt überwiesen bekam.Die Frau musste das Geld nicht mehr zurück zahlen.Echt krass

Kommentar von Simple_avatar10smallcon88 am 29. Oktober 2008 21:21

achso, und du hoffst es ergeht dir jetzt so wie dieser Frau ? würde ich mich nicht drauf verlassen..

Kommentar von Teddyyy am 1. November 2008 00:30

Ja aber ich könnte das nicht.Das wäre unverdientes Geld. WIrd halt interessant,wenns einem selber passiert.g


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 29. Oktober 2008 21:08
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Ja sicher mußt du das zurückzahlen. Es können Zinsen geltend gemacht werden.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 29. Oktober 2008 21:11

Das mit den Zinsen glaube ich nicht. Manche Girokonten geben keine Zinsen; soll Teddyyy Minus machen, weil ein Buchhalter geschlampt hat?

Kommentar von Dae744dfb39e4e40958478c96dd6963fsmallSofaschalter am 29. Oktober 2008 22:11

sie hätte es unmittelbar zurücksenden können. Was hat das mit dem Girokonto zu tun? Ich meinte, daß der Geschädigte Zinsen verlangen könnte

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 31. Oktober 2008 17:05

Wenn sie es sofort gemerkt hätte, natürlich. Sie ist mit Sicherheit dazu verpflichtet, den Schaden zu begrenzen; z.B. dort anzurufen, um die Sache zu klären. Aber ich denke, dass sie nicht auch noch dafür Zinsen zahlen muss, dass sie jemanden auf seinen Fehler aufmerksam macht. Wenn eine Firma mir irrtümlich was überwiesen und mir, nachdem ich die Leute auf ihren Fehler aufmerksam gemacht hätte, Zinsen für die "kurzzeitige Zurverfügungstellung von Kapital" (um die ich aber nie gebeten hätte) in Rechnung gestellt hätte, würde ich beim nächsten entsprechenden Vorfall garantiert die Klappe halten, weil die Ehrlichkeit eh nur bestraft würde (Zwangs-Kredit mit womöglich willkürlich festgelegtem Phantasie-Zinssatz). Aus demselben Grund muss unverlangt zugesandte Ware ja auch nicht bezahlt werden, sondern kann auf Rechnung der Firma zurückgesandt oder sogar (nach Information des Absenders) aufbewahrt und sogar selbst genutzt werden, bis sie nach einem Jahr (oder so) ohne Zurückforderung ins Eigentum übergeht und auch entsorgt werden darf.

Kommentar von Teddyyy am 1. November 2008 00:29

Hallöchen miteinander.ICh habe heute angerufen und da war keine Rede von Zinsen.Ich muss nur den Betrag zurücküberweisen. :)

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 21:13

Ja dann hab ich ein Problem mit dem Zurückzahlen.Ich arbeite nicht mehr,weil ich noch 4 Monate studiere und in dieser Zeit nicht arbeiten wollte.Menno


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 29. Oktober 2008 21:17
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Wenn du das nur irgendwem mitgeteilt hast, ohne etwas Schriftliches darüber zu haben, und die Person das nicht weitergeleitet hat, dann giltst du vielleicht noch als dort angestellt und erscheinst seit Wochen nicht zur Arbeit. Schon deswegen solltest du dort morgen anrufen und die Sache klären.

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 21:22

Eigentlich hatte ich es der Personalbetreuerin mitgeteilt.Das ist echt ärgerlich.Zum einen dass ich das nicht bemerkt habe und zum andernen kein cash in the täsch. Unterschlagung ist denke ich zu weit gegriffen.Ich habe nicht die Absicht es geheim zu halten.Der Fall mit der Frau,den ich vorhin erwähnt hatte,brachte mich auf die Idee.*peinichguckt

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 29. Oktober 2008 21:39

Du solltest dir morgen den Namen des Gesprächspartners notieren, sowie stichpunktartig alles, was in dem Gespräch zur Sprache kommt. Danach kannst du alles in Ruhe ins Reine schreiben und evtl. den genauen Wortlaut aus dem Gedächtnis ergänzen.

Kommentar von Teddyyy am 29. Oktober 2008 23:41

Okay das mach ich.Dankeschön :)


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