Ich kriege seit Oktober ein Gehalt von meinem alten Arbeitgeber überwiesen.Damals war ich als Werkstudentin tätig und wollte meine Abschlussarbeit ab Oktober beginnen. Der Vertrag wurde aufgelöst (von meiner Seite aus) und damals hatte ich das meiner Personalbetreuerin mitgeteilt.Nun bekomme ich seit Oktober dieses Gehalt. Müsste ich das rechtlich gesehen auch zurück zahlen?Weil im Enddefekt ist die Buchhaltung selber Schuld.Ich habe mich noch nicht gemeldet,weil ich es erst heutde bemerkt habe.

Du musst es auf jeden Fall zurückzahlen. Und wenn Du ehrlich bist, überweist Du es gleich morgen.
Leider schon ausgegeben :(

Du bist verpflichtet einen Irrtum zu melden und das Geld zurück zu zahlen.Das kann dir ansonsten, wenn es bemerkt wird, als Betrug unterstellt werden.Man merkt ja wohl wenn man zu viel Gehalt bekommt.
Nein eigentlich konnte ich es nicht merken,weil ich dachte es wäre mein Urlaubsgeld den ich mir ausbezahlen lassen hab.Echt doof

Es ist doch nicht Dein Geld? Oder? Oder würdest Du dieses Geld mit gutem Gewissen ausgeben? Ehrlichkeit währt am längsten. Ruf bei der Firma an. Bitte.
Natürlich musst du es zurückzahlen, das sagt mir jedenfalls mein hoffentlich gesunder Menschenverstand. Würde mich ganz abgesehen von der Rechtslage auch nicht wohl fühlen mit sowas.

sowas nennt man Unterschlagung und ist strafrechtlich relevant...nur mal so zur Info

So wie Du nicht möchtest, daß man Dir so umgeht,so tu es auch keinem anderen an.
Ich brauche keine Weisheiten,vielen Dank.ICh hole mir nur Rat ein.
Siam1 am 29. Oktober 2008 21:34 Das habe ich nicht mit erhobenen Zeigefinger gemeint,ich sehe es so :Du wärst ja auch sauer,wenn man Dich z.b um Deine versprochene Gehaltserhöhung bescheißt oder Dir angeblich versehentlich zu wenig Urlaubsgeld überweist.Ich hoffe Du bist mir jetzt nicht allzu böse.Du hattest um Rat gefragt, nun ich wußte nicht daß meiner nicht zählt.
Ja, du musst das melden, denn du bereicherst dich wissentlich unehrlich
du meinst die Frage nicht ernst, ne ?
Leider hab ich das Geld verpulvert,weil ich das nicht gemerkt habe.Nun hab ich´s nicht mehr. Ehrlich bin ich schon und ich würde auch morgen gleich anrufen. Ich kenne nur einen Fall,bei dem eine Frau 10 Jahre lang ein Gehalt überwiesen bekam.Die Frau musste das Geld nicht mehr zurück zahlen.Echt krass
achso, und du hoffst es ergeht dir jetzt so wie dieser Frau ? würde ich mich nicht drauf verlassen..
Ja aber ich könnte das nicht.Das wäre unverdientes Geld. WIrd halt interessant,wenns einem selber passiert.g

Ja sicher mußt du das zurückzahlen. Es können Zinsen geltend gemacht werden.
Trilobit am 29. Oktober 2008 21:11 Das mit den Zinsen glaube ich nicht. Manche Girokonten geben keine Zinsen; soll Teddyyy Minus machen, weil ein Buchhalter geschlampt hat?
Sofaschalter am 29. Oktober 2008 22:11 sie hätte es unmittelbar zurücksenden können. Was hat das mit dem Girokonto zu tun? Ich meinte, daß der Geschädigte Zinsen verlangen könnte
Trilobit am 31. Oktober 2008 17:05 Wenn sie es sofort gemerkt hätte, natürlich. Sie ist mit Sicherheit dazu verpflichtet, den Schaden zu begrenzen; z.B. dort anzurufen, um die Sache zu klären. Aber ich denke, dass sie nicht auch noch dafür Zinsen zahlen muss, dass sie jemanden auf seinen Fehler aufmerksam macht. Wenn eine Firma mir irrtümlich was überwiesen und mir, nachdem ich die Leute auf ihren Fehler aufmerksam gemacht hätte, Zinsen für die "kurzzeitige Zurverfügungstellung von Kapital" (um die ich aber nie gebeten hätte) in Rechnung gestellt hätte, würde ich beim nächsten entsprechenden Vorfall garantiert die Klappe halten, weil die Ehrlichkeit eh nur bestraft würde (Zwangs-Kredit mit womöglich willkürlich festgelegtem Phantasie-Zinssatz). Aus demselben Grund muss unverlangt zugesandte Ware ja auch nicht bezahlt werden, sondern kann auf Rechnung der Firma zurückgesandt oder sogar (nach Information des Absenders) aufbewahrt und sogar selbst genutzt werden, bis sie nach einem Jahr (oder so) ohne Zurückforderung ins Eigentum übergeht und auch entsorgt werden darf.
Hallöchen miteinander.ICh habe heute angerufen und da war keine Rede von Zinsen.Ich muss nur den Betrag zurücküberweisen. :)
Ja dann hab ich ein Problem mit dem Zurückzahlen.Ich arbeite nicht mehr,weil ich noch 4 Monate studiere und in dieser Zeit nicht arbeiten wollte.Menno

Wenn du das nur irgendwem mitgeteilt hast, ohne etwas Schriftliches darüber zu haben, und die Person das nicht weitergeleitet hat, dann giltst du vielleicht noch als dort angestellt und erscheinst seit Wochen nicht zur Arbeit. Schon deswegen solltest du dort morgen anrufen und die Sache klären.
Eigentlich hatte ich es der Personalbetreuerin mitgeteilt.Das ist echt ärgerlich.Zum einen dass ich das nicht bemerkt habe und zum andernen kein cash in the täsch. Unterschlagung ist denke ich zu weit gegriffen.Ich habe nicht die Absicht es geheim zu halten.Der Fall mit der Frau,den ich vorhin erwähnt hatte,brachte mich auf die Idee.*peinichguckt
Trilobit am 29. Oktober 2008 21:39 Du solltest dir morgen den Namen des Gesprächspartners notieren, sowie stichpunktartig alles, was in dem Gespräch zur Sprache kommt. Danach kannst du alles in Ruhe ins Reine schreiben und evtl. den genauen Wortlaut aus dem Gedächtnis ergänzen.
Okay das mach ich.Dankeschön :)