Ein Freund von mir ist Hobbyfotograf und will Bilder, u.a. von mir auf seine HP stellen. Er will das ich ihm eine Freigabe unterschreibe. Ist so etwas üblich ? Oder genügt es nicht auch mündliches Einverständnis ?

Um sich abzusichern, muss ein Einverständnis der Person vorliegen, dessen Foto veröffentlicht werden soll. Veröffentlichung ohne Einverständnis des Betroffenen ist eine strafbare Handlung. Ausgenommen hiervon sind Fotos von Personen, bei denen ein öffentliches Interesse vorliegt.

gri1su hat Recht. Und da du (tut mir wirklich Leid ;-) ) leider (?) keine Person öffentlichen Interesses bist, muss dein Einverständnis vorliegen.
Und da ist ein schriftliches IMMER sicherer als ein mündliches, welches du ja -sollte es zu einem Streit kommen- abstreiten kannst... also reine Sicherheitsmaßnahme;-)
OK
wenn mehr als fünf Personen auf dem Bild sind, gilt es als "Menschenmenge". Da brauch man dann kein Einverständnis mehr soweit ich weiß.
Vertrauen (sprich mündliches Einverständnis) ist gut, unterschriebener Modelvertrag ist besser. Übrigens auch für Dich. Denn da wird i.d.R. festgelegt, wie und wo der Fotograf die von Dir aufgenommenen Bilder nutzen darf.
Ist im Vertrag nur die private Nutzung vereinbart und er verkauft sie (z.B. an eine Bildagentur), hast Du ein Beweismittel für eine etwaige Unterlassungsklage oder kannst evtl. einen Teil des Honorars für Dich beanspruchen.