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Muss ich es dulden wenn mein Mieter einen Gartenteich in der Wohnung aufstellt?

gefragt von mwasmayr am 15.03.2008 um 15:51 Uhr

Die Mieter der Einliegerwohnung in unserem Haus haben einen Gartenteich (8Kubikmeter!)in die Wohnung gestellt (ein Zimmer mit 12 qm ist damit zur Haelfte zugestellt. Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbildung sind so in dieser Halb-Souterrainwohnung vorprogrammiert. Mieter entfernen den Teich auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Bevor ich an einen Anwalt gehe- wer weiss Rat?


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Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 15. März 2008 15:58
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Acht Kubikmeter Wasser wiegen 8 Tonnen. Es könnte allein vom Gewicht her Probleme mit der Statik geben.

Die Angelegenheit würde ich umgehend mit einem Anwalt klären.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. März 2008 16:00
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gibt schon lustige mieter.

forder den umgehend auf, diesen teich sofort zu entfernen, ansonsten musst du einen anwalt einschalten um diesen mieter loszuwerden.

denn das musst du nicht dulden, ist ja auch zweckentfremdend und , wie du schon sagst, die wohnung wird durch die feuchtigkeit beschädigt.


johmarc
beantwortet von johmarc am 15. März 2008 15:56
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Nein, das musst Du nicht dulden. Ihr habt ja sicher Wohnungsvorschriften, die das klären.


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 15. März 2008 15:57
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gartenteich, pool usw gehöhren nicht in eine wohnung. wenn die mieter nicht hören wollen, werden sie mit einer kündigung des mietvertrages klar kommen müssen... ich hätte da mit sicherheit nicht lange gefackelt.


Williwuschel
beantwortet von Williwuschel am 15. März 2008 16:22
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Ich denke nicht dass man das dulden muss, da ich auch glaube, dass die Wohnung weder bestimmungsgemäß genutzt wird noch aus statischen Gesichtspunkten dafür gebaut ist. Das kann die Bodenplatte dauerhaft zerstören und die Reparatur ist sicher nicht ganz billig.



anonym
beantwortet von Eisvogel am 15. März 2008 16:00
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So aus dem Bauch heraus:

Das scheint mir keine bestimmungsgemäße Verwendung der Wohnung mehr zu sein. Statische Probleme dürften unter Umständen auch auftreten, denn 8 t sind ja nun doch mehr, als ein Wasserbett.

Eine Frage, wenn es erlaubt ist, denn dieses Verhalten ist ja doch ungewöhnlich: Was will der Mieter damit? Schwimmhalle improvisieren, Krokodile züchten?


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 15. März 2008 16:49
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das musst du nicht dulden,wenn er den nicht entfernt oder wesentlich verkleinert würde ich ihm mit kündigung drohen


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. März 2008 23:14
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Ein Gartenteich gehört nicht in die Wohnung.


silver2009
beantwortet von silver2009 am 23. Juni 2008 23:18
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Eine Wohnung wird in der Regel zum bestimmungsgemässen Gebrauch überlassen, dazu gehört weder Lagerfeuer auf dem Wohnzimmerparkettboden noch das Aufstellen eines Gartenteiches.

Man wird sich nicht dagegen wehren können, wenn er ein leeres Becken in sein Wohnzimmer stellen möchte.... füllt er es aber mit Wasser gefährdet er die Baususbstanz und ggf. auch die Mieter darunter... dies ist sofort zu unterbinden...


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