Die Mieter der Einliegerwohnung in unserem Haus haben einen Gartenteich (8Kubikmeter!)in die Wohnung gestellt (ein Zimmer mit 12 qm ist damit zur Haelfte zugestellt. Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbildung sind so in dieser Halb-Souterrainwohnung vorprogrammiert. Mieter entfernen den Teich auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Bevor ich an einen Anwalt gehe- wer weiss Rat?
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Acht Kubikmeter Wasser wiegen 8 Tonnen. Es könnte allein vom Gewicht her Probleme mit der Statik geben.
Die Angelegenheit würde ich umgehend mit einem Anwalt klären.
gibt schon lustige mieter.
forder den umgehend auf, diesen teich sofort zu entfernen, ansonsten musst du einen anwalt einschalten um diesen mieter loszuwerden.
denn das musst du nicht dulden, ist ja auch zweckentfremdend und , wie du schon sagst, die wohnung wird durch die feuchtigkeit beschädigt.

Nein, das musst Du nicht dulden. Ihr habt ja sicher Wohnungsvorschriften, die das klären.

gartenteich, pool usw gehöhren nicht in eine wohnung. wenn die mieter nicht hören wollen, werden sie mit einer kündigung des mietvertrages klar kommen müssen... ich hätte da mit sicherheit nicht lange gefackelt.
Ich denke nicht dass man das dulden muss, da ich auch glaube, dass die Wohnung weder bestimmungsgemäß genutzt wird noch aus statischen Gesichtspunkten dafür gebaut ist. Das kann die Bodenplatte dauerhaft zerstören und die Reparatur ist sicher nicht ganz billig.
So aus dem Bauch heraus:
Das scheint mir keine bestimmungsgemäße Verwendung der Wohnung mehr zu sein. Statische Probleme dürften unter Umständen auch auftreten, denn 8 t sind ja nun doch mehr, als ein Wasserbett.
Eine Frage, wenn es erlaubt ist, denn dieses Verhalten ist ja doch ungewöhnlich: Was will der Mieter damit? Schwimmhalle improvisieren, Krokodile züchten?
das musst du nicht dulden,wenn er den nicht entfernt oder wesentlich verkleinert würde ich ihm mit kündigung drohen

Eine Wohnung wird in der Regel zum bestimmungsgemässen Gebrauch überlassen, dazu gehört weder Lagerfeuer auf dem Wohnzimmerparkettboden noch das Aufstellen eines Gartenteiches.
Man wird sich nicht dagegen wehren können, wenn er ein leeres Becken in sein Wohnzimmer stellen möchte.... füllt er es aber mit Wasser gefährdet er die Baususbstanz und ggf. auch die Mieter darunter... dies ist sofort zu unterbinden...