Kronkorken am 05.11.2009 um 16:38 Uhr
Wenn ich im Lotto gewinne, muss ich diese Einnahmen dann bei meiner Steuererklärung berücksichtigen und irgendwo angeben? Oder evtl. erst ab einem bestimmten Betrag?

Den Lottogewinn selber nicht.
Erst die Zinseinnahmen, die Du mit Deinem Gewinn erzielst.

das erste Jahr ist steuerfrei. im zweiten Jahr musst du die Zinsen oder den erwirtschafteten Betrag angeben, den du mit deinem Geld erwirkt hast. Wenn du eine große Summe gewinnen solltest, wird jemand kommen und dich über alles aufklären.
JoWaKu am 6. November 2009 12:29 > das erste Jahr ist steuerfrei.
Das ist missverständlich.
Der Gewinn an sich ist steuerfrei.
Die damit erreichten Zinsen sind aber auch schon im ersten Jahr steuerpflichtig.
> Wenn du eine große Summe gewinnen solltest, wird jemand kommen > und dich über alles aufklären.
Der Geldbote darf nicht steuerberaten. Das dürfen nur Steuerberater.
Kyra700 am 7. November 2009 00:53 genau, einen Steuerberater wird dir geschickt oder du kannst dir selbst jemanden suchen.
nein es ist ja nicht erwirtschaftet worde
Kyra700 am 7. November 2009 00:55 stimmt, erwirtschaftet werden dann erst die Zinsen, je nach dem, wie du dein Geld anlegst oder für dich arbeiten lässt.

Nein, Glücksspielgewinne sind doch steuerfrei. Lotto, Gewinne bei "wer wird Millionär" etc. müssen nicht versteuert werden.
nee ist ja deins... gibst ja dafür geld aus beim spielen... also alles freiwillig
Nein wenn Du die Einnahmen aus dem Lottospiel versteuern müsstest, dürften die Lottotrottel auf der anderen Seite Ihre Verluste gegenrechnen. Deswegen sind Spielgewinne steuerfrei!
Kyra700 am 7. November 2009 00:54 aber nicht die Zinsen aus den Gewinnen, die werden nach einem Jahr vom Finanzamt eingezogen, bzw. du musst sie angeben.
Die musst Du schon direkt im Jahr des Gewinnes angeben. Außerdem hast Du eine Freibetrag von knapp 15TEuro. (Nichtveranlagungsbescheinigung)
jeder Gewinn aus Lotto, Toto, Casinos, Spielautomaten und sonstigen Wetten ist steuerfrei, lediglich Erträge aus dem gewonnenen Vermögen sind in den Folgejahren steuerpflichtig.