in meiner firma werden zur zeit die bürostühle der vergangenheit (viele unterschiedliche modelle) ausgetauscht und durch ein einheitliches modell ersetzt. mit dem neuen bin ich aber nicht zufrieden, da wesentliche vorzüge meines alten nicht erreicht werden. da nun der austausch kompromisslos vollzogen wird, möchte ich wissen, ob ich das recht besitze auf dem alten stuhl zu bestehen und ihn weiter nutzen zu dürfen.
-darf ich den alten rein rechtlich behalten und den neuen ablehnen? - gibt es vielleicht ein recht darauf, sich seine sitzgelegenheit von zu hause mitbringen zu dürfen?

"Recht" hast Du auf das, was in Deinem Arbeits- und Tarufvertrag steht. Der AG hat das Recht SEINE Firma so auszustatten, wie er es möchte. In diesem Fall könnten Erwägungen des Gesundheitsschutzes dem entgegen stehen. Ist dies nicht der Fall gewöhn Dich mal lieber an den neuen Stuhl. Es wird nicht die letzte Veränderung in Deinem Leben sein.

Kommt wohl darauf an, ob Kundenverkehr besteht und dem Arbeitgeber deswegen eine einheitliche Optik der Arbeitsplätze wichtig ist
ich würde deswegen einfach mal ein vertrauensvolles Gespräch mit dem vorgesetzten suchen ob es eine Einzellösung geben kann - ansonsten würde ich mich nicht beschweren da nun gleiches Recht für alle gilt =)
das mit dem klagen soll doch nicht ernst gemeint sein, oder? wer verklagt denn seinen arbeitgeber wegen einem nicht mehr so privilegierten Bürostuhl...
ich würde es mal von der anderen Seite sehen: was würden denn die Kollegen denken wenn du als einziger eine Extrawurst kriegst während sie alle auf ihre alten bequemen Stühle verzichten müssen...
Der Arbeitgeber hat Dir gegenüber eine Fürsorgepflicht, zu der auch die Sorge um Dein gesundheitliches Wohl am Arbeitsplatz geht. Wenn Du also einen Beruf hast, bei dem Du mindestens 5-8 Stunden am Tag nur sitzt, hast Du das Recht auf eine ergonomisch angemessenen Arbeitsplatz. Dazu muss der Stuhl bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. als Drehstuhl auf mindestens 5 Beinen stehen, Sitz und Lehne müssen in der Höhe und Tiefe verstellbar sein, die Lehne muss sich "kippen" lassen (sie darf nicht starr sein und muss mit Deinen Bewegungen mitgehen). So etwas wird in der Arbeitsstättenverordnung und der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt.
Sollte Dein neuer Stuhl also irgendeine dieser Anforderungen nicht erfüllen, müsste der Chef Dir auf Anraten des Betriebsarztes bzw. der Berufsgenossenschaft einen besseren zur Verfügung stellen. Dann kannst Du ihm ja den alten empfehlen.