tina1960 am 22.01.2009 um 21:18 Uhr
Der Nachbar hat einen Wintergarten gebaut und will keine Kirschbaumblüten auf dem Glas... er verlangt, dass ich den Baum fälle...
Wenn der Baum nicht zu nah an seinem Garten eckt, so kann er gar nicht verlangen,daß der Baum gefällt wird.Hat er um Einverständnis des Wintergartens gefragt?

Der Baum stand ja schon, bevor er sich den Wintergarten gebaut hat. Das hätte er sich vorher überlegen müssen.
Du mußt gar nichts. Denn er kann nicht darauf bestehen.

Der Witz ist gut. Hat der Mann sonst noch Wünsche? Er wußte doch, dass da ein Baum stand. Warum baut er dann einen Wintergarten dahin?
Steht der Baum auf deinem Grundstück, kann er das nicht verlangen, Reichen Äste rüber, wird es komplizierter - er kann sie abschneiden.
Steht der Wintergarten nahe an eurem Grundstück: Hat er dann evtl. eine Genehmigung für den Anbau von euch gebraucht und nicht eingefordert?

Wenn der Baum auf deinem Grundstück steht und nicht X Meter auf seinem Grundstück wächst, dann nein. Aber du kannst auch einfach die Äste schneiden.

Nein, es sei denn, der Baum steht zu nah an der Grenze. Ansonsten muß er Blüten und Laub dulden, da hat er keine Chance!

Er wusste doch vorm Bau, dass der Baum da steht, oder ist der Baum schnell gewachsen?! Ich würd sagen, der Baum bleibt stehen
Wenn der Baum auf Deinem Grundstück steht und der Abstand zur Grenze den gesetzlichen Vorschriften entspricht, dann hat der Nachbar keinerlei Anspruch auf Fällung des Baumes. Außerdem musste der Nachbar bei Dir fragen, ob er den Wintergarten überhaupt bauen darf und ich gehe mal davon aus, daß er die Zustimmung bekam (und in diesem Fall ist die Forderung nach Baumfällung schlicht eine Unverschämtheit) Andernfalls handelt es sich um einen Schwarzbau und Du könntes verlangen, dass der Wintergarten wieder abgerissen wird. Ich hoffe, der Kirschbaum steht auch noch in hundert Jahren in Deinem Garten, während der Wintergarten längst verottet ist.
Hallo .. wie alles ist in Deutschland auch das geregelt gehen Sie zum Grünflächenamt - haben Sie die Abstände zur Grenze beachtet - lassen Sie sich über die gesetzliche Lage informieren - wenn Sie alles eingehalten haben und nur dann - brauchen Sie den Baum nicht zu fällen. Es gruesst Heidrun - Floriheidi89

Dein Baum war also vor dem Wintergarten schon da? Da ist die Sache klar - Du bist nicht dazu verpflichtet! Aber hat Dich dein Nachbar gefragt, ob Du dich durch sein Wintergarten gestört fühlst??

Darf man einfach so fällen? Wohl nicht überall, also mußt du bei irgendeinem Amt nachfragen. Sollte der Baum soundsoviel cm vom Zaun entfernt stehen, brauchst du nicht fällen..sondern vielleicht nur beschneiden. Versuche auch zu messen, wie weit der Wintergarten vom Nachbarn vom Zaun weg ist...eventuell muß er ja den Wintergarten beseitigen grins..der würde sich aber ärgern, wetten
Das kann er nicht verlangen. Allerhöchstens musst du dafür sorgen, dass das herabgefallene Laub entsorgt wird. Aber einen Anspruch auf Baumfällung, wenn keine massive Störung oder Gefährdung vorliegt, hat er nicht.

Damit haben sich schon manche Gerichte beschäftigen müssen. In der Regel ist der Abstand zum Gebäude entscheidend und was zuerst da war eventuell auch noch. Guter Nachbar?
mhm so viel ich weiß nicht aber wenn der baum mit den blätttern also mit den ästen rübberhängt dann schon aber wenn nur der wind die bölätter is das nicht so schlimm

Darfst Du gar nicht, einen gesunden Obstbaum fällen wäre ja ein Verbrechen, ausserdem gibt es doch darüber sogar ein Gesetzt, wer wann wo einen Baum fällen darf.

Mit den Blüten muß er wohl leben. Er kann ja auch nicht alle Vögel abknallen, die auf seinen Wintergarten kacken. Er kann höchstens verlangen, dass der Baum gefällt wird, wenn dieser ihm das Licht wegnimmt. Geht aber auch nicht ohne Genehmigung wg. Baumschutz.