muss ich eine Steuererklärung machen. Ich einen Hauptjob vollzeit + Nebenjob 450€, meine Frau nur 450€?

2 Antworten

Wenn die 450 Euro Jobs normale Minijobs sind und pauschal versteuert werden, musst du sie auf der Steuererklaerung nicht angeben, da sie eben bereits pauschal versteuert wurden durch den Arbeitgeber.

Wenn du aber die Steuerklasse 3 hast (was ja auch Sinn macht) und deine Frau die 5, dann bist du zur Abgabe der Steuererklaerung verpflichtet, denn deine Frau koennte ja arbeiten gehen und es koennte daraus resultieren, dass ihr dann nachzahlen muesst. Daher muss man sie eben generell bei dieser Kombination 3/5 machen, damit das ueberprueft werden kann, ob korrekt Steuer bezahlt wurde.

da sie aber auch nur einen 450€ job hat und pauschal versteuert wird, müssen wir keine Nachzahlung befürchten oder? hatte mich über das schreiben gewundert. und wenn jetzt von dem bisschen auch noch versteuert werden muss lohnt sich das arbeiten ja nicht.

"koennte" führt aber zu keiner Veranlagungspflicht sondern nur die tatsächliche Lohnbesteuerung mit V

wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;

Höchstwahrscheinlich sind derartige Fälle (III/V) bereits in ELStAM gecheckt und zu Kontrollzwecken in die Einkommensteuer-Konten betroffener Ehepaare bei der Finanzamts-EDV als Pflichtfall überspielt...

Meine Frage lautet, müssen wir eine Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung fürs Finanzamt zwingen machen oder freiwillig?

Wenn die Frau tatsächlich im Nebenjob nicht pauschal besteuert wird, sondern nach Klasse V ist eine Abgabe der Einkommensteuererklärung zwingend vorgschrieben.

ich bin davon ausgegangen das ein 450€ Job neben den Hauptjob steuerfrei wäre.

Er ist steuerneutral, wenn er vom Arbeitgeber pauschal und nicht nach Steuerklasse abgerechnet wird.

Wenn Abgabepflicht für 2014 vorlag, seit ihr zu spät dran!

ja ich weiss ich wusste nicht das ich eine machen musste und hatte eben post das ich die nachreichen müsste.

@danielwitt86

Wenn der Computer des Finanzamts die ESt-Erklärungen anmahnt, geht er bei Arbeitnehmern i.d.R. von den Verhältnissen des Vorjahrs (hier also 2013) aus.
Ob die auch 2014 noch gegeben sind bzw vorlagen, weiß er häufig erst mal nicht (Fälle mit Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug kennt er allerdings schon)

Der Katalog an Sachverhalten, die eine Erklärung/Veranlagung erforderlich machen ist im Übrigen recht umfangreich (§ 46 EStG)
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Wenn du meinst, dass eine Veranlagung für 2014 nicht vorgeschrieben sei, kannst du das dem Finanzamt m.W. auch auf der Rückseite der Erinnerung erstmal mitteilen...und abwarten.