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Muß ich eine Spülmaschinen-Reparatur bezahlen, wenn sie nach 2 Wochen wieder nicht geht?

gefragt von trillatrulla am 28.04.2008 um 19:39 Uhr

Vor zwei Wochen ist unsere Spülmaschine repariert worden, sie hat nicht mehr abgepumpt. Sie lief dann zwei Wochen lang c.10x anstandslos, jetzt zeigt sich wider die gleiche Fehlermeldung und die Rechnung flattert mir ins Haus. Wie verhalte ich mich?Eigentlich will ich den Typen nicht mehr ranlassen.


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 28. April 2008 19:41
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Wenn Du letztlich darlegen oder nachweisen kannst, dass es tatsächlich derselbe Fehler ist, kannst Du davon ausgehen, dass er nicht richtig repariert hat und aufgrund der Gewährleistung eine Nachbesserung verlangen. Die Rechnung musst Du dann bezahlen, aber die Nachbesserung nicht.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 19:42
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Falls es der gleiche Fehler ist, so musst Du dem Handwerker Gelegenheit zur Nachbesserung geben.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 28. April 2008 19:41
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du hast auch eine Garantie auf die Ersatzteile die eingebaut wurden bzw. auch auf die Leiszung...frag doch mal nett an! Normalerweise kommen die nochmal!


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 28. April 2008 19:42
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Das läuft unter Garantie. Da musst du den Typen wohl doch nochmal ranlassen. Die Spülmaschine kann er bei der Gelegenheit auch noch mal prüfen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. April 2008 19:46
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bei einer kostenpflichtigen Reparatur erhälst du auf die durchgeführte Reparatur und die eingebrachten Neuteile mindest 6 Monate Garantie nach der Handwerkerordnung. Wenn der jetzige Fehler mit der repartur zusammenhängt ist eine gerechtfertigte Reklamtion und du hast das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. wenn kein Zusammenhang zwischen beiden Fehlern besteht, ist das eine neue Reparatur.

Aber alles das entbindet dich nicht von der Zahlung der ersten Rechnung.


odi10
beantwortet von odi10 am 30. April 2008 10:05
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auf eine Reparatur gibt es eine Gewährleistung von 2 Jahren, die der Reparateurbetrieb durch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 12 Monate einschränken kann. Natürlich nur auf die mit der Reparatur ausgetauschten Ersatzteile und auf die damit verbundene Arbeitszeit, nicht auf andere Teile des Gerätes! Dies muß der Handwerker prüfen,ist das gleiche Teil defekt, ist es Gewährleistung und kostenfrei, ist etwas anderes defekt, wird eine neue Rechnung enstehen, diese wird meistens kulant vom Reparaturbetrieb behandelt, muß aber nicht. Mach doch einen "Reparaturkostenschutz" für deine Maschine, kostet 5,- € im Monat, und nie weider Rep.Rechnungen selbst bezahlen!


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