
Da es verschiedene Verjährungsfristen gibt und verschiedene Umstände, zu denen die einzelnen zutreffen, schau doch kurz selbst nach, in welche Rubrik die Dir vorliegende Rechnung fällt:
http://www.dwa-wirtschaftsauskunft.de/service/verjaehrungsfristen.htm

Kannst du das näher erläutern? Denn das hängt von den Umständen ab. Was für eine Rechnung war es? Hast du Mahnungen bekommen? usw.
Pestopappa am 5. August 2008 13:00 Wieso... Wir haben doch soooo viel Zeit,... Da frage doch einfach nochmal nach ;oo)))) Hihiii
manu1979 am 5. August 2008 13:01 :-))

Die Verjährungsfrist ist 2 Jahre.
gertrude2 am 5. August 2008 13:01
littletiger am 5. August 2008 13:05 Stimmt, wollte ich auch grad korrigieren. Die normale Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt aber auch jeweils erst am Ende des Jahres.
Es kommt aber wesentlich drauf an welche Leistungen wann in Rechnung gestellt werden.
bitmap am 5. August 2008 13:22 Kommt drauf an, wann die Rechnung fällig war. Vor 10 Jahren galt noch die alte Verjährungsfrist. Das ist 2001 geändert worden.
10 Jahre nach Rechnungsstellung? Nein, die Verjährung ist vier Jahre.
Wenn die Rechnung erst jetzt gestellt wurde, hängt es davon ab, worauf sie sich bezieht. Dann mußt Du mehr Infos hierlassen.
littletiger am 5. August 2008 13:03 soviel ich weiß nicht. wenn man vergessen hat dich zu mahnen, verjährt die rechnung.

wenn du niemals eine mahnung bekommen hast, dann verjährt die rechnung nach 3jahren
wenn du die Leistung bezogen hast, solltest du sie bezahlen... unabhängig davon ob du musst.

Wenn Du ein AKW bestellst, bekommst Du Deine Abschluss-Rechnung üblicherweise ca. 20 Jahre nach Auftragserteilung. Und natürlich musst Du dann Deine Rechnung bezahlen.
Eigentlich sollte das Dein Kollege aus der EON-Rechtsabteilung aber auch wissen.
Und nein, Du kannst Die Rechnung nicht an Fau Merkel weitergeben. Und auch nicht an Herrn Glos.
was ist ein akw ?
DH