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muß ich eine Rechnung nach 10 Jahren noch bezahlen?

gefragt von niccy am 05.08.2008 um 12:58 Uhr

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Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 5. August 2008 13:01
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Da es verschiedene Verjährungsfristen gibt und verschiedene Umstände, zu denen die einzelnen zutreffen, schau doch kurz selbst nach, in welche Rubrik die Dir vorliegende Rechnung fällt:

http://www.dwa-wirtschaftsauskunft.de/service/verjaehrungsfristen.htm

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 5. August 2008 13:06

DH


manu1979
beantwortet von manu1979 am 5. August 2008 12:59
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Kannst du das näher erläutern? Denn das hängt von den Umständen ab. Was für eine Rechnung war es? Hast du Mahnungen bekommen? usw.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 5. August 2008 13:00

Wieso... Wir haben doch soooo viel Zeit,... Da frage doch einfach nochmal nach ;oo)))) Hihiii

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 5. August 2008 13:01

:-))

Kommentar von niccy am 5. August 2008 13:25

Es handelt sich um eine Rechnung der KK(freiwilliger KK Beitrag) von 1998. Es gab 10 Jahre keine Mahnung etc. Aber nach genau 10 Jahren und 4 Monaten eine Mahnung mit der Aufforderung sofort zu zahlen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. August 2008 13:48

Abendschein
beantwortet von Abendschein am 5. August 2008 12:59
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Die Verjährungsfrist ist 2 Jahre.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 5. August 2008 13:01
Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 5. August 2008 13:05

Stimmt, wollte ich auch grad korrigieren. Die normale Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt aber auch jeweils erst am Ende des Jahres.
Es kommt aber wesentlich drauf an welche Leistungen wann in Rechnung gestellt werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. August 2008 13:22

Kommt drauf an, wann die Rechnung fällig war. Vor 10 Jahren galt noch die alte Verjährungsfrist. Das ist 2001 geändert worden.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. August 2008 12:59
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10 Jahre nach Rechnungsstellung? Nein, die Verjährung ist vier Jahre.

Kommentar von anjanni am 5. August 2008 13:00

Wenn die Rechnung erst jetzt gestellt wurde, hängt es davon ab, worauf sie sich bezieht. Dann mußt Du mehr Infos hierlassen.

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 5. August 2008 13:03

sole83
beantwortet von sole83 am 5. August 2008 12:59
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soviel ich weiß nicht. wenn man vergessen hat dich zu mahnen, verjährt die rechnung.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 5. August 2008 12:59
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wenn du niemals eine mahnung bekommen hast, dann verjährt die rechnung nach 3jahren


anonym
beantwortet von megaboomer am 5. August 2008 13:02
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wenn du die Leistung bezogen hast, solltest du sie bezahlen... unabhängig davon ob du musst.


oohpss
beantwortet von oohpss am 5. August 2008 13:02
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Wenn Du ein AKW bestellst, bekommst Du Deine Abschluss-Rechnung üblicherweise ca. 20 Jahre nach Auftragserteilung. Und natürlich musst Du dann Deine Rechnung bezahlen.
Eigentlich sollte das Dein Kollege aus der EON-Rechtsabteilung aber auch wissen.
Und nein, Du kannst Die Rechnung nicht an Fau Merkel weitergeben. Und auch nicht an Herrn Glos.

Kommentar von Simple_avatar6smallsole83 am 5. August 2008 13:10

was ist ein akw ?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. August 2008 13:29

AKW = Atomkraftwerk

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 5. August 2008 13:42

DANKE.
Übringens kannst Du die Rechnung fürs Endlager, wie gewohnt, weiterreichen. Die zahlen ohnehin erst die Enkel und Urenkel und UrUrenkel ...


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