Hey Leute,
könnt ihr mir sagen ob ich eine Rechnung bei Web.de bezahlen muss obwohl ich noch 16 Jahre alt bin. Eigentlich nicht oder? Ich bin doch noch beschränkt geschäftsfähig. Das Problem ist ich habe einen Vertrag abgeschlossen und jetzt soll ich 30 Euro zahlen. Ich habe bei meiner Anmeldung bei WEB.de angegeben, dass ich 18 Jahre bin? Kann ich dafür belangt werdne ? nicht oder?

6Chris1992 1990 geboren gibts ja garnicht. aber mal ehrlich - du bist schon alt genug um für sowas selbst gerade zu stehen, oder? und das solltest du dann auch!

beantwortet von doddo am 12. November 2009 13:35 0x Da gibt es ein Urteil , ich würde mich darauf berufen und nicht zahlen.
OLG Koblenz: Online-Werbung von WEB.DE für "Geschenk-Aktion" rechtswidrig13.05.09DruckenVorlesenDas OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08) hat entschieden, dass die Online-Werbung von WEB.DE irreführend und somit rechtswidrig ist.
Der bekannte Online-Dienstleister WEB.DE übersandte den Nutzern seines E-Mail-Dienstes Werbemitteilungen. Darin hieß es in großen, fett hervorgehobenen Buchstaben:
""Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue! Unser Dankeschön exklusiv für Sie!".
Durch das Betätigen des Textfeldes "Dankeschön (...)!" wurde eine Mitgliedschaft im WEB.DE-Club bestätigt, wobei sich an eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine zwölfmonatige Mitgliedschaft von fünf Euro pro Monat anschloss, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte.
Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, war der Meinung, die Beklagte verstoße mit dieser Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO).
Die Koblenzer Richter gaben der Klägerin zum größten Teil Recht und verboten WEB.DE die weitere Verwendung der "Geschenk-Aktion". Denn durch Art und Form der Präsentation habe die Klägerin dem Eindruck erweckt, sie gebe etwas als "Geschenk" kostenlos ab. In Wahrheit würde hier nur versucht, die eigenen Angebote zu verkaufen.
Der Sternchenhinweis, der die Bedingungen der "Dankeschön"-Aktion erkläre, sei nicht hinreichend deutlich herausgestellt. Durch die Platzierung und die in kleiner Schrift gehaltene Aussage, könne der erklärende Hinweis erst bei sorgfältiger Suche gefunden werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Recht hingegeben gaben die Juristen WEB.DE bei der Preisangabe. Es sei ausreichend, wenn nur der monatliche Preis von fünf Euro genannt werde und nicht der Gesamtpreis für eine Jahresmitgliedschaft. Bei Vertragsschluß sei schließlich regelmäßig das Ende der Laufzeit nicht absehbar. Es handle sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, deren Zeitraum sich auch automatisch verlängern könnten
So hab jetzt da angerufen und nachgefragt der Vertrag ist gekündigt und ich muss nichts bezahlen... Geht doch!!!
ja aber trotzdem darf ich doch keine verträge abschließen normalerweise nur mit einverständnis der eltern oder? hab echt keine lust 30 euro zu bezahlen obwohl mir die leistungen gar nichts bringen
ob einem leistungen was bringen, muss man sich vorher überlegen. so ist das leben eben. und nein, dauerverträge darfst du wohl nicht schließen. aber lies mal meine antwort. dann haftest du eben, weil du betrogen hast. Zahlen und es als Lehrgeld betrachten, würde ich sagen. Minderjährige sind sowieso viel zu gut geschützt in unserem Land.
also ein verwandter war auch mal bei web.de hat aber nie die rechnung bezahlt oder sonst was er hat sich abgemeldet und gut war kam auch bis heute noch nix von wegen zahlen
bei web.de gibts kostenlose e-mail-addis und den web.de-club, der kostenpflichtig ist.
jap mein verwandter ist da irgendwie in den club gekommen und dann kam auch schon ne rechnung per e-mail
naja, web.de macht oft angebote, soundso lange kostenfrei und danach kostet es erst. Ich habs auch mal ausprobiert.