Muss ich eine Löschungsbewilligung oder eine Abtretungserklärung von der Bank annehmen?

2 Antworten

Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, nehmen Sie die Abtretungserklärung.

Damit tritt die Bank die eingetragenen Grundschulden gewissermaßen an Sie ab, indem sie erklärt keinerlei Ansprüche mehr aus der Grundschuld geltend zu machen. Bei einem späteren gewünschten Darlehen, geben Sie die Abtretungserklärung an die Bank zurück und die Grundschuld lebt wieder zu Gunsten der Bank auf.

Nehmen Sie die Löschungsbewilligung an, wird die Grundschuld im Grundbuch gelöscht und Sie müssen bei einem späteren Kredit eine neue Grundschuld beantragen.

Vielen Dank für die Antwort, aber sie hilft mir leider nicht wirklich weiter. Beim Grundbuchamt hat man mir gesagt, dass ich bei einer Abtretungserklärung gleich eine Bank nennen muss, bei der ich einen neuen Kredit aufnehmen möchte. Da ich mir aber noch nicht sicher bin, ob ich überhaupt einen neuen Kredit aufnehmen werde, kann ich somit auch noch keine Bank benennen. Es hängt alles davon ab, wie hoch die Kosten für eine mögliche Sanierung sein werden, die mir der Energieberater ja erst im Februar berechnen wird. Somit kann ich noch keine Abtretungserklärung für eine andere Bank annehmen. Ich würde gern noch bis zur Information des Energieberaters warten. Doch die Bank will eine Entscheidung von mir, sonst schickt sie mir automatisch eine Löschungsbewilligung. Darf sie das??? Was kann ich also nun machen????

Zu jeder Grundschuld gibt es so genannte Rückgewähransprüche, d. h. die Bank muss die Grundschuld, sobald sie nicht mehr valutiert zurück gebe. Für diese Rückgewähr gibt das Gesetz dem inhaber des Anspruchs drei Möglichkeiten zur Auswahl. 1. Löschungsbewilligung durch die Bank. (Löschung im Grundbuch erfolgt erst, wen LB beim Grundbuchamt eingereicht wird) 2. Verzicht der Bank auf die Grundschuld Dann entsteht eine Eigentümergrundschuld. 3. Abtretung durch die Bank an einen Dritten Deiner Wahl oder an Dich selbst. Die Bank kann verlangen dass du eine Entscheidung triffst. Wenn nicht, ist sie i.d.R. berechtigt Dir eine Löschungsbewilligung zu senden, so ist es meist in den Kreditverträgen vereinbart.Schließlich liegt es im Interesse der Bank, die Grundschuld wieder los zu werden. Für eine spätere Finanzierung bei einer anderen Bank macht es nur Sinn, wenn die Grundschuld zur Eigentümergrundschuld wird bzw an Dich selbst abgetreten wird. Dann kannst Du sie später an eine andere Bank wieder abtreten. Das funktioniert aber nur, wenn im Grundbuch nachrangig nicht bereits eine Grundschuld für eine andere Bank eingetragen ist oder war. Dann hätte die Nachrangbank nämlich einen gesetzlich oder sogar vertraglichen Löschungsanspruch an der vorrangigen Grundschuld. In diesem Fall könnte die Grundschuld, um die es hier geht, nicht mehr zu einer Neufinanzierung eingesetzt werden, weil sie dem Löschungsanspruch des Nachranggläubigers asugesetzt ist.Ist leider ein wenig kompliziert zu erklären.