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Muss ich eine geschätzte Gasenabrechnung akzeptieren?

gefragt von Tari25Tari25 am 14.07.2009 um 13:27 Uhr

Ich habe am 11.05.2009 die jahresendverbrauchsrechnung für Strom und Gas erhalten. Die Gasabrechnung war gleichzeitig auch die Endabrechnung, da ich den Gasversorger gewechselt habe. Nur is dies schon zum 31.03.2009 hin geschehen, so dass ich die Rechnung im endeffekt erst 1 1/2 Monate später mit einem geschätzten Verbrauch erhalten habe. Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Aufforderung erhalten den Zählerstand abzulesen und dem Versorger mitzuteilen. Muss ich in diesem Falle die rechnung akzeptieren?

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haushalt x 17.453 gasabrechnung x 12 versorger x 5

Nicoli
beantwortet von Nicoli am 14. Juli 2009 13:30
1x
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nein. ich würde nur die rechnung bis zum 31.03. bezahlen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Juli 2009 13:29
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Wenn du nachweisen kannst, dass zu dem Zeitpunkt ein niedrigerer Zählerstand war, dann lohnt sich ein Widerspruch.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 14. Juli 2009 13:37

das problem ist leider, dass ich jetz nicht mehr nachweisen kann, welcher zählerstand genau vorhanden war

Kommentar von C191de01083bd853375fd63271305666smallNicoli am 14. Juli 2009 13:51

hast du keine alten rechnungen, aus denen du dann einfach mal nen durchschnitt errechnen kannst ? davon abgesehen, würde ich dem alten anbieter nochmal drauf aufmerksam machen, dass du seit 01.04. nen anderen anbieter hast, und für diese zeit nicht doppelt gas bezahlen wirst !



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