Frage von Pflaster 18.02.2008

Muss ich eine Abmahnung akzeptieren?

  • Antwort von tradaix 18.02.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Widerspruchsfrist auf eine Abmahnung beträgt drei Wochen nach Kenntnisnahme.

  • Antwort von HerrLich 18.02.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du kannst auf Entfernung aus der Personalakte klagen. Die Zeit, die Du dafür benötigst, investiere lieber und suche Dir einen neuen Arbeitsplatz.

  • Antwort von vollyhn 18.02.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du kannst Deine schriftliche Zusammenstellung, die Du mündlich nicht losgeworden bist, als Gegendarstellung zur Personalakte reichen. Wenn der Betrieb aber nicht allzu groß ist, lass es bleiben.

    Eine Klage gegen die Abmahnung würde Dir dabei helfen, keine 5 Jahre bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten zu müssen. Da reagiert jeder Chef ziemlich allergisch.

  • Antwort von Luise 18.02.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    DH für Pestopapa. Und ansonsten: Sorge dafür, dass Dir nichts mehr vorzuwerfen ist und wenn Dir klar ist, dass es so keine Basis in dieser Firma gibt, wenn alle rausgemobbt werden, dann schau Dich schon mal nach was besserem um. Priorität Eins hat aber auf jeden Fall: Betrag Dich, sei fleißig, lass es auf keine Abmahnungen mehr ankommen, denn dann wird Dein Zeugnis furchtbar sein und Deine Nachfolge-Stelle schlimmer.

  • Antwort von herlich 18.02.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    wenn du schei..e gebaut hast, ja.

  • Antwort von Klabauter 19.02.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du hast sogar das Recht und die Möglichkeit, den Abmahner selber abzumahnen, erkundige Dich bei einem Rechtskundigen für Arbeitsrecht. Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann aus der Personalakte entfernt werden.

  • Antwort von Frohnatur 18.02.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, wende Dich an diesen. Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, kann er Dir helfen.

  • Antwort von PeterAxt 18.02.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gegen die Abmahnung kannst du Einspruch einlegen, aber wenn es der Tatsache entspricht was dir vorgeworfen wird, und dies nachgewiesen werden kann, würde ich von einem Einspruch abstand nehmen.

  • Antwort von bitmap 18.02.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wir wissen auch nicht was es bedeuten soll.

    Nö, du musst die Abmahnung nicht akzeptieren. Aber es ändert nichts dran, dass du jetzt eine hast, die vermutlich in die Personalakte wandert.

  • Antwort von Pestopappa 18.02.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    No amigo ! Einspruch - Aber nur, wenn DU im Recht bist !!!

  • Antwort von SteelRage 26.10.2009

    ...habe leider keine sachliche Antwort zu diesem Thema, kann aber aus meiner persönlichen, momentanen Situation behaupten, daß es immer mehr "Sitte" wird, sein Personal mit allen Mitteln so sehr unter Druck zu setzen, daß einem oft nicht mehr übrig bleibt, als sich als Leibeigener ohne Rechte zu fühlen...oder Arbeitslos zu sein!!!

  • Antwort von engel 19.02.2008

    du kannst zwar schriftlich zu der abmahnung stellung nehmen, doch wird dir die in einer kleineren firma sehr wenig nutzten, ganz im gegenteil. sie haben dir gezeigt, wer die macht hat, je mehr du dagegen ankämpfst, desto schwieriger wird deine position. zieh deine kosequenzen, und sei in zukunft vorsichtiger gegenüber deinen kollegen, überlege wen du was sagen kannst; ich habe einen kollegen, der hat schon die 6.abmhanung erhalten.

  • Antwort von katho 18.02.2008

    Ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, aus welchen Gründen Du die Abmahnung bekommen hast. Es darf eigentlich keine Abmahnung bei einfachen Fehlern geben, da müsste schon von soetwas wie (grober) Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Und der Schaden für den Betrieb müsste ja auch entsprechend sein. Merkwürdig.
    ABER: Ich würde der Abmahnung formal widersprechen und die Gründe sachlich dafür darlegen. Selbst wenn sie die Abmahnung nicht zurücknehmen, muss Dein Widerspruch trotzdem zur Akte genommen werden. Das kann im Fall einer Kündigung später vor Gericht hilfreich sein. Es darf aber erst zur Kündigung kommen, wenn Du aus genau demselben Grund wie bei der ersten Abmahnung erneut abgemahnt wirst in der entsprechenden Frist (ich glaube zwei Jahre).
    Wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, wäre es vielleicht sinnvoll, sich nach der entsprechenden Gewerkschaft umzusehen. Die haben für ihre Mitglieder Rechtsanwälte für solche Fälle. Da könntest Du wenigstens schon mal detaillierte Informationen bekommen.

  • Antwort von america 18.02.2008

    "Fide, sed cui, vide"

    (trau, aber schau, wem)

    eine Abmahnung ist natürlich schon ein Ding. Doch zur Entlassung braucht man 2 Stück und nach 2 Jahren ist er verjährt, vorausgesetzt Du lässt Dir nichts mehr zu Schulden kommen

  • Antwort von Tonica 18.02.2008

    Eine Abmahnung muß gerechtfertigt sein. Du mußt etwas verschuldet haben. Ich habe mal eine Abmahnung bekommen, da meine Krankmeldung nicht rechtzeitig Vorlag. Mein Arbeitgeber wollte den Schein am 1. Tag bis 8Uhr. Mein Arzt hat es aber erst bis 8.15 geschafft, mir den auszustellen. War nicht gerechtfertigt. Aber schau Dich doch mal nach einer neuen Stelle um, Arbeit sollte auch ein wenig Befriedigung sein. L.G.

  • Antwort von vampire 18.02.2008

    Wenn sie inhaltlich nicht stimmt, kannst du nochmal schriftlich versuchen Stellung zu nehmen und zum Anwalt latschen. Ansonsten denke daran, daß du Kollegen hast und demnach keine Feinde mehr brauchst. Langfristig: guck dich um!

  • Antwort von boriswulff 18.02.2008

    Was ist genau die Frage? Ob Du die Abmahnung akzeptieren mußt? Sicher mußt Du, wenn Sie gerechtfertigt ist.

    Oder weißt Du nicht was es bedeutet wenn die Kollegin gesagt hat das es noch keiner länger als 5 Jahre ausgehalten hat?

    Also entweder sind dann alle freiwillig gegangen oder sie sind gegangen worden bevor die 5 Jahre um waren.

  • Antwort von HelmutRn 18.02.2008

    Normalerweise, ja!!!

  • Antwort von Pflaster 18.02.2008

    Ich meinte sogar nur 2 Jahre. das sind ja tolle Aussichten.Sucht villeicht jemand ne dekorateurin? ;-)

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