Muss ich eine Abmahnung akzeptieren?
Scheiße, dumm gelaufen heute bei den Chefs. hab ne Abmahnung kassiert.Mir fehlten glatt die Worte,da ich feststellen musste, das mein "Kollege" mich letzte Woche mindestens 5mal angeschwärzt hat. das war Insiderwissen von uns beiden und doch wusste mein Chef heute davon. Wenn ich wenigstens was schlimmes verbrochen hätte?! Der Inhalt der Abmahnung ist sowas von lächerlich. Ich hatte mich sogut vorbereitet. 2 Seiten mit Stichpunkten und Motivationsthemen. Nicht einen satz konnte ich zum Besten geben. Die haben mich verbal platt gemacht, da fehlten mir echt die Worte.Eine Liebe Kollegin sagte mir auch das es hier noch keiner als 5 jahre ausgehalten hat. Wenn ich nur wüsste was das bedeuten sol
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Die Widerspruchsfrist auf eine Abmahnung beträgt drei Wochen nach Kenntnisnahme.
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Du kannst auf Entfernung aus der Personalakte klagen. Die Zeit, die Du dafür benötigst, investiere lieber und suche Dir einen neuen Arbeitsplatz.
Kommentar von Pflaster 18.02.2008hab ich auch shon drann gedacht
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Du kannst Deine schriftliche Zusammenstellung, die Du mündlich nicht losgeworden bist, als Gegendarstellung zur Personalakte reichen. Wenn der Betrieb aber nicht allzu groß ist, lass es bleiben.
Eine Klage gegen die Abmahnung würde Dir dabei helfen, keine 5 Jahre bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten zu müssen. Da reagiert jeder Chef ziemlich allergisch.
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DH für Pestopapa. Und ansonsten: Sorge dafür, dass Dir nichts mehr vorzuwerfen ist und wenn Dir klar ist, dass es so keine Basis in dieser Firma gibt, wenn alle rausgemobbt werden, dann schau Dich schon mal nach was besserem um. Priorität Eins hat aber auf jeden Fall: Betrag Dich, sei fleißig, lass es auf keine Abmahnungen mehr ankommen, denn dann wird Dein Zeugnis furchtbar sein und Deine Nachfolge-Stelle schlimmer.
Kommentar von bitmapbitmap 18.02.2008Wer ist denn Pestopapa?
Kommentar von LuiseLuise 18.02.2008M.P., Tschuldigung, hab mir das gemerkt nach mehreren Antworten und steht auch in Profil. Allerdings Pestopappa.
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wenn du schei..e gebaut hast, ja.
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Du hast sogar das Recht und die Möglichkeit, den Abmahner selber abzumahnen, erkundige Dich bei einem Rechtskundigen für Arbeitsrecht. Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann aus der Personalakte entfernt werden.
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Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, wende Dich an diesen. Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, kann er Dir helfen.
Kommentar von Pflaster 18.02.2008haben wir leider nicht, es traut sich keiner dieses Problems anzunehmen
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Gegen die Abmahnung kannst du Einspruch einlegen, aber wenn es der Tatsache entspricht was dir vorgeworfen wird, und dies nachgewiesen werden kann, würde ich von einem Einspruch abstand nehmen.
Kommentar von Pflaster 18.02.2008komisch, ich brauchte das garnicht zu unterschreiben und eine zweite Ausführung für die Personalakte gabs auch nicht. sollte das vielleicht ne drohung sein. Übrigens meinte ich sogar nur 2 jahre und meine vorgänger sind alle von selbst abgehauen.
Kommentar von bitmapbitmap 18.02.2008''komisch, ich brauchte das garnicht zu unterschreiben''
Ist auch nicht notwendig.
''und eine zweite Ausführung für die Personalakte gabs auch nicht.''
Vielleicht liegt die schon drin in der Akte oder war einfach ganz woanders?
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Wir wissen auch nicht was es bedeuten soll.
Nö, du musst die Abmahnung nicht akzeptieren. Aber es ändert nichts dran, dass du jetzt eine hast, die vermutlich in die Personalakte wandert.
Kommentar von alexandergtalexandergt 18.02.2008ich versteh jetzt nicht wieso er die abmahnung bekommen hat.was hat er jetzt verbrochen?
Kommentar von bitmapbitmap 18.02.2008Keine Ahnung. Ich weiß nicht, was sie verbrochen hat.
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No amigo ! Einspruch - Aber nur, wenn DU im Recht bist !!!
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Antwort von SteelRage 26.10.2009
...habe leider keine sachliche Antwort zu diesem Thema, kann aber aus meiner persönlichen, momentanen Situation behaupten, daß es immer mehr "Sitte" wird, sein Personal mit allen Mitteln so sehr unter Druck zu setzen, daß einem oft nicht mehr übrig bleibt, als sich als Leibeigener ohne Rechte zu fühlen...oder Arbeitslos zu sein!!!
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du kannst zwar schriftlich zu der abmahnung stellung nehmen, doch wird dir die in einer kleineren firma sehr wenig nutzten, ganz im gegenteil. sie haben dir gezeigt, wer die macht hat, je mehr du dagegen ankämpfst, desto schwieriger wird deine position. zieh deine kosequenzen, und sei in zukunft vorsichtiger gegenüber deinen kollegen, überlege wen du was sagen kannst; ich habe einen kollegen, der hat schon die 6.abmhanung erhalten.
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Ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, aus welchen Gründen Du die Abmahnung bekommen hast. Es darf eigentlich keine Abmahnung bei einfachen Fehlern geben, da müsste schon von soetwas wie (grober) Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Und der Schaden für den Betrieb müsste ja auch entsprechend sein. Merkwürdig.
ABER: Ich würde der Abmahnung formal widersprechen und die Gründe sachlich dafür darlegen. Selbst wenn sie die Abmahnung nicht zurücknehmen, muss Dein Widerspruch trotzdem zur Akte genommen werden. Das kann im Fall einer Kündigung später vor Gericht hilfreich sein. Es darf aber erst zur Kündigung kommen, wenn Du aus genau demselben Grund wie bei der ersten Abmahnung erneut abgemahnt wirst in der entsprechenden Frist (ich glaube zwei Jahre).
Wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, wäre es vielleicht sinnvoll, sich nach der entsprechenden Gewerkschaft umzusehen. Die haben für ihre Mitglieder Rechtsanwälte für solche Fälle. Da könntest Du wenigstens schon mal detaillierte Informationen bekommen.Kommentar von Pflaster 19.02.2008Habe gerade von einem user eine Adresse bekommen und gelesen, welche faktoren wichtig sind. Der Grund meiner Abm. steht auch mit drinn, nur die Auslegung ist eben für mich so unbegreiflich.Ich habe da wohl keine Chance, wiel ich auch mitbekommen habe, das mit Abm.nicht gespart wird. Es gibt viel zu oft neue Gesichter, das ich irgendwann aufhörte sie mir zu merken. Ich denke die wollen mich wohl loswerden.Und das ist für mich keine Vertrauensbasis mehr
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"Fide, sed cui, vide"
(trau, aber schau, wem)
eine Abmahnung ist natürlich schon ein Ding. Doch zur Entlassung braucht man 2 Stück und nach 2 Jahren ist er verjährt, vorausgesetzt Du lässt Dir nichts mehr zu Schulden kommen
Kommentar von Pflaster 18.02.2008Genau das ist mein Problem.Die gründe für diese Abmahnung sind so lapidar das es wohl bis zur zweiten nicht mehr lange dauert.Der Kollege sorgt schon dafür das ich einen Fehler mache, das habe ich letzte woche zu spüren bekommen.
Kommentar von americaamerica 18.02.2008drehe den spieß um und peze du, ziehe wenn vorhanden den bertiebsrat zu. rede mit deinem "kollegen" wer solche kollegen hat, der braucht keine feinde
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Eine Abmahnung muß gerechtfertigt sein. Du mußt etwas verschuldet haben. Ich habe mal eine Abmahnung bekommen, da meine Krankmeldung nicht rechtzeitig Vorlag. Mein Arbeitgeber wollte den Schein am 1. Tag bis 8Uhr. Mein Arzt hat es aber erst bis 8.15 geschafft, mir den auszustellen. War nicht gerechtfertigt. Aber schau Dich doch mal nach einer neuen Stelle um, Arbeit sollte auch ein wenig Befriedigung sein. L.G.
Kommentar von Pflaster 18.02.2008Da stellt sich mir doch die Frage ob man denn überhaupt noch einen Pups lassen darf. Wo leben wir denn?
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Wenn sie inhaltlich nicht stimmt, kannst du nochmal schriftlich versuchen Stellung zu nehmen und zum Anwalt latschen. Ansonsten denke daran, daß du Kollegen hast und demnach keine Feinde mehr brauchst. Langfristig: guck dich um!
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Was ist genau die Frage? Ob Du die Abmahnung akzeptieren mußt? Sicher mußt Du, wenn Sie gerechtfertigt ist.
Oder weißt Du nicht was es bedeutet wenn die Kollegin gesagt hat das es noch keiner länger als 5 Jahre ausgehalten hat?
Also entweder sind dann alle freiwillig gegangen oder sie sind gegangen worden bevor die 5 Jahre um waren.
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Normalerweise, ja!!!
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Antwort von Pflaster 18.02.2008
Ich meinte sogar nur 2 Jahre. das sind ja tolle Aussichten.Sucht villeicht jemand ne dekorateurin? ;-)
Kommentar von HerrLichHerrLich 18.02.2008Bitte Deine eigenen Fragen nicht beantworten, sondern kommentieren.
Nachdem der Server mich wiederholt himmelte, ergänzend
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A74-Urlaub.php
Nein, nicht fristgebunden. Wenn man nichts gegen eine Abmahnung einwendet, heisst das auch nicht, dass man sie akzeptieren würde. Man kann selbst in einem späteren Kündigungsprozess noch die Unwirksamkeit und Unbegründetheit der Abmahnung einwenden, wenn zur Begründung der Kündigung auf die Abmahnung Bezug genommen würde.
Und wo steht das?
@bitmap: Das wurde mir von Bekannten analog Kündigung erwähnt bzgl. Arbeitsgericht.
Es gibt da keine festgelegte Frist. Aber dass man nicht [unnötig] monatelang wartet, wenn man auf ne Abmahnung ''reagieren'' will, halt ich für angebracht.
P.S. was du meinst tradaix, ist die Frist bei ner Kündigungsschutzklage, aber mit ne Klage bei einer Abmahnung steht die in keinem Zusammenhang.
Es gibt durchaus auch bei Abmahnungen feste Fristen, ich bin nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, es sind sechs Wochen, innerhalb derer man Stellung nehmen kann.
Von welchem Land sprichst du katho? Jedenfalls nicht von Deutschland.