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Muss ich ein Zeitungsabo bezahlen, das nur im Kleingedruckten erwähnt war?

gefragt von wirtwird am 18.04.2007 um 13:19 Uhr

Jetzt habe ich einen Vertrag unterschrieben und im Kleingedruckten habe ich mich für ein Zeitungsabo verpflichtet! Muss ich das zahlen??

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Recht x 35.212 Vertrag x 1.862 Zeitung x 673 Verbraucherschutz x 176 Zeitungsabo x 8 Kleingedruckte x 1

dock69
beantwortet von dock69 am 18. April 2007 13:28
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Im Zweifel - ja. Die Schriftgröße hat im Prinzip nichts mit der Gültigkeit des Vertrags zu tun. Es gibt Fälle, wo es offensichtlich ist, dass der Vertragspartner getäuscht werden soll. Gerichte entscheiden im Einzelfall auch für den Verbraucher. Ich würde mich in diesem Fall bei den Verbraucherzentralen erkundigen. Dort laufen häufig ähnlich geartete Beschwerden auf. Es lohnt sich auch im Internet nach Betroffenen zu suchen, die auf die gleiche Firma hereingefallen ist und ihr Problem schon gelöst haben. Falls der Vertrag im Rahmen eines Haustürgeschäfts zustande kam, kann man auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 18. April 2007 14:10
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Du sagst: "Jetzt" -- ist das wirklich erst gerade passiert?

Wenn das ein Haustürgeschäft war oder das Abo einen Jahreswert von 200 EUR übersteigt, hast Du ein gesetzliches Widerrufsrecht binnen 14 Tagen.

Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag. Guck auch ruhig mal hier:

http://www.mdr.de/escher/1716705.html


anonym
beantwortet von Alpenfee711 am 18. April 2007 14:19
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Also bei einigen Internetseiten gings auch darum ob es eindeutig zu lesen war wenn etwas kostenpflichtig ist oder man ein Abo eingeht. Sollte dies nicht klar definiert sein oder ziemlich undeutlich sein, war es oft nicht wirksam. Da würde ich mich sicherheitshalber mal nacherkundigen.

Gruß Ela


Tobs2306
beantwortet von Tobs2306 am 18. April 2007 13:27
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Eines Vorweg: Ich gebe hier KEINEN Rechtsbeistand sondern schildere nur Möglichkeiten die ich in so einem Fall genutzt habe!!!! Bin für meine evtl. falschen Aussagen nicht zur rechenschaft zu ziehen!!!!

Also, das ganze ist rechtlich, so wie ich es mitbekommen hab ziemlich umstritten.

Es gibt zwei Möglichkeiten.

Wurde dir das ganze an der Haustür angedreht gilt das ganze als "Haustürgeschäft" und ist, glaube ich, unwirksam solang du mehr oder weniger an der Tür unterschrieben hast.

Hast du aber z.B. den Vertreter hereingelassen und hast dir das nur nicht richtig durchgelesen, dann sieht es schon schlechter für dich aus. Es sei denn: Es liegt eine "arglistige Täuschung" vor. z.B. wenn dir ein Radio verkauft worden ist, und im kleingedruckten steht fast unverständlich dass du damit ein Zeitungsabo abgeschlossen hast. Dann ist der Vertrag unwirksam.Also nie zustande gekommen.

Ich kann dir nur empfehlen dass du dich auf dein Widerrufsrecht berufst, dass normalerweise 14-Tage beträgt.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Grüße

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 18. April 2007 13:39

dieses Widerrufsrecht bezieht sich auf Geschäfte an der Haustür, Internet oder am Telefon = Feranabsatzgesetz. 14 tage sind vollkommen richtig


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 18. April 2007 13:37
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Ist die Einspruchsfrist von 14 Tagen bereits abgelaufen? Ich würde mit diesem Fall mal zur Verbraucherzentrale gehen, die haben vielleicht schon einige dieser Fälle bearbeitet bzw. wissen da am ehesten mit umzugehen und solche Verbrauchertäuschungen interessieren sie sehr.


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