Jetzt habe ich einen Vertrag unterschrieben und im Kleingedruckten habe ich mich für ein Zeitungsabo verpflichtet! Muss ich das zahlen??

Im Zweifel - ja. Die Schriftgröße hat im Prinzip nichts mit der Gültigkeit des Vertrags zu tun. Es gibt Fälle, wo es offensichtlich ist, dass der Vertragspartner getäuscht werden soll. Gerichte entscheiden im Einzelfall auch für den Verbraucher. Ich würde mich in diesem Fall bei den Verbraucherzentralen erkundigen. Dort laufen häufig ähnlich geartete Beschwerden auf. Es lohnt sich auch im Internet nach Betroffenen zu suchen, die auf die gleiche Firma hereingefallen ist und ihr Problem schon gelöst haben. Falls der Vertrag im Rahmen eines Haustürgeschäfts zustande kam, kann man auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Du sagst: "Jetzt" -- ist das wirklich erst gerade passiert?
Wenn das ein Haustürgeschäft war oder das Abo einen Jahreswert von 200 EUR übersteigt, hast Du ein gesetzliches Widerrufsrecht binnen 14 Tagen.
Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag. Guck auch ruhig mal hier:
Also bei einigen Internetseiten gings auch darum ob es eindeutig zu lesen war wenn etwas kostenpflichtig ist oder man ein Abo eingeht. Sollte dies nicht klar definiert sein oder ziemlich undeutlich sein, war es oft nicht wirksam. Da würde ich mich sicherheitshalber mal nacherkundigen.
Gruß Ela

Eines Vorweg: Ich gebe hier KEINEN Rechtsbeistand sondern schildere nur Möglichkeiten die ich in so einem Fall genutzt habe!!!! Bin für meine evtl. falschen Aussagen nicht zur rechenschaft zu ziehen!!!!
Also, das ganze ist rechtlich, so wie ich es mitbekommen hab ziemlich umstritten.
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Wurde dir das ganze an der Haustür angedreht gilt das ganze als "Haustürgeschäft" und ist, glaube ich, unwirksam solang du mehr oder weniger an der Tür unterschrieben hast.
Hast du aber z.B. den Vertreter hereingelassen und hast dir das nur nicht richtig durchgelesen, dann sieht es schon schlechter für dich aus. Es sei denn: Es liegt eine "arglistige Täuschung" vor. z.B. wenn dir ein Radio verkauft worden ist, und im kleingedruckten steht fast unverständlich dass du damit ein Zeitungsabo abgeschlossen hast. Dann ist der Vertrag unwirksam.Also nie zustande gekommen.
Ich kann dir nur empfehlen dass du dich auf dein Widerrufsrecht berufst, dass normalerweise 14-Tage beträgt.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
Grüße
manu1979 am 18. April 2007 13:39 dieses Widerrufsrecht bezieht sich auf Geschäfte an der Haustür, Internet oder am Telefon = Feranabsatzgesetz. 14 tage sind vollkommen richtig

Ist die Einspruchsfrist von 14 Tagen bereits abgelaufen? Ich würde mit diesem Fall mal zur Verbraucherzentrale gehen, die haben vielleicht schon einige dieser Fälle bearbeitet bzw. wissen da am ehesten mit umzugehen und solche Verbrauchertäuschungen interessieren sie sehr.