Hallo zusammen!
Ich habe mir folgendes überlegt. Erst einmal kurz zu meiner Situation.
Ich bin Azubi im Bereich Fachinformatiker für Systemintegration.
Um mir nebenbei noch ein wenig Geld zu verdienen plane ich in der regionalen Zeitung und in Geschäften dafür zu werben, dass ich Anfängerkurse in Sachen PC, Windows, Office etc. gebe.
Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder kann man das so laufen lassen, wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht?
Danke schon mal!
du musst ein gewerbe anmelden, schon allein weil die meisten deiner schüler, sicherlich ein zertifikat haben wollen bzw. eine bestätigung das sie sowas gemacht haben ... und das darfst du nur mit gewerbeschein

kommt auf Dein Modell an.....Umfang der Leistung, schreibst Du Rechnungen? usw usw mach es doch über die VHS!

Dafür mußt Du ein Gewerbe anmelden. Du kannst es aber auch als Nebengewerbe laufen lassen
Tremor am 9. Februar 2009 15:04 
Und wenn du mit Leuten arbeitest ist auch die Haftungsfrage nicht unwesentlich, alleine schon Unfallversicherung etc. Ich meine, wer zahlt dir etwas, wenn ein Schüler bei dir im Kurs übern Kabel stolpert und sich die Hirse aufschlägt?
Es kommt darauf an, wie intensiv Du das betreiben möchtest, was Du damit verdienst bzw. wieviel Umsatz Du damit machst (Stichwort Umsatzsteuerpflicht). Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du mal ´nen Steuerberater fragst.
Also es soll nicht sowas sein, dass es zertifiziert wird. Sondern ich stelle mir das so vor, dass ich den Unterricht Senioren oder einfach Leuten gebe, die noch keine Ahnung haben, was PCs angeht und sie von mir so eine Art Einführung in das Thema erhalten.

fang doch erst mal demit an... ein eventuelles gerwerbe kannst du auch noch nachmelden. vielleicht kannst du es ja auch freiberuflich machen, goggle einfach mal freie berufe... denk mal drüber nach. gruss akademikus
gamasche am 9. Februar 2009 15:06 freiberuflich...? Das ist hier gut dargestellt:
http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich- arbeiten-0261.html
akademikus am 9. Februar 2009 15:10 link funzt nicht!
gamasche am 9. Februar 2009 15:13 vielleicht jetzt: http://kuerzer.de/POcciOgK9
akademikus am 9. Februar 2009 15:15 das ist ein guter link!
gamasche am 9. Februar 2009 15:16 ;-)
Oh ja, jenachdem welchen "Umsatz" Du hast, kann es noch als Kleingewerbe gelten.

Ein Kleingewerbe musst du sicher anmelden . Frag bei deinem Ortsamt nach bevor du eine böse Überraschung erlebst .
Im Grunde genommen habe ich mir das so vorgestellt.
Ich werbe dafür. Die Leute rufen bei mir an. Ich fahre zu den Leuten hin. Halte da meinen "Kurs" je nach Bedarf, was die Leute wissen wollen (Emails versenden, CDs brennen, Office etc.) Sage denen im Vorfeld natürlich, wenn ich weiß was sie alles wissen wollen einen Preis.
Soll kein großes Ding werden, soll vllt 50-100 Euro im Monat einbringen, nicht mehr.

Gewerbe anmelden und Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.:
http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html
Wie würde das dann ablaufen, wenn ich sowas an der VHS machen wollen würde?

Wenn Du nur schulst (und dazu nichts verkaufst), ist das eine Freiberufliche Tätigkeit. Die wird beim FA angemeldet. Nachhilfe gehört auch dazu.
Infos zu Gewerbe und Freiberufliche Tätigkeit:
An welcher Stelle würde das BGB hier weiterhelfen?
Jo, sehe ich auch so, BGB hat nichts, aber auch gar nichts mit der Fragestellung zu tun.