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Muß ich ein Geldgeschenk versteuern ?

gefragt von GerdB am 26.12.2007 um 11:26 Uhr

Hallo,

der Inhaber der Firma, in der ich arbeite, hat seine Anteile komplett verkauft. Da er privat dabei sicher keine Verluste erlitten hat und ich ihm scheinbar eine treue Seele war, hat er mir aus seinem PrivatVermögen ein Geldgeschenk von 6000 € gemacht.

Muss ich diesen Betrag versteuern ? Einkommensteuer ? Schenkungssteuer ?

Gruß GerdB


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Schenkungssteuer (10)
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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. Dezember 2007 11:30
3x
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Schenkungsteuer-Rechner http://www.banktip.de/Schenkung.html

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 26. Dezember 2007 11:45

Klasse! DH


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 26. Dezember 2007 12:40
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Hat er Dir das Geld überwiesen oder hast du bei Barzahlung eine Quittung unterschrieben? Dann gib es in der ESt.-Erklärung an.
Hast du es bar auf die Hand bekommen ohne Unterschrift. dann vergiß es, dazu sagt man Indianergeld.


Arendt
beantwortet von Arendt am 26. Dezember 2007 11:58
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Ja, muss leider versteuert werden! Der Fiskus hält immer gerne die Hand auf.

Hinweis von tradaix beachten!


anonym
beantwortet von GerdB am 26. Dezember 2007 19:42
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Hallo,

danke für die vielen Antworten und den Link mit dem Schenkungssteuer-Rechner. Ganz werd' ich jedoch aus den Anworten nicht schlau.

Bedeutet dies für mich, ich muß sowohl Schenkungssteuer, wie auch ESt bezahlen ?

... und reicht es, wenn ich dies alles beim LohnsteuerJahresausgleich angebe oder muß ich das schon früher beim Finanzamt melden ?

Man ist das kompliziert hier alles. Ohne Geld hat man Probleme .... und mit Geld ebenso.

Gruß GerdB


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