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Muss ich die Wohnung wieder Weiß streichen?

gefragt von mikex1921 am 04.11.2009 um 23:46 Uhr

Habe vor ca 1 Jahr eine Wohnung gemietet und auch nach meinen Wünschen farblich gestaltet. Habe in 2 Räumen Teratotta gestrichen und in einem Zimmer eine Wand Rot.

Ich bin mir zu 99 % sicher, dass die Vermieterin damals sagte: " Hier malt jeder selbst wie er es am liebsten hat beim Einzug"

Im Mietvertrag steht dazu nichts lediglich dass bauliche veränderungen wieder in den Ursprungszustand versetzt werden müssen, jedoch ist doch das STreichen von Wänden keine bauliche veränderung oder?

O, die rote Wand sehe ich ja ein dass ich die streiche, jedoch nicht die Terakotta WÄnde, da das ja noch im normalen Bereich ist und keine "extreme" Farbe ist. Beim EInzug waren auch nicht alle Wände weiss.

Habt Ihr mir n Tipp oder am Besten n Rechtstext dazu?

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Mietrecht x 3.904 Wände streichen x 18

anonym
beantwortet von gnadenlos am 4. November 2009 23:48
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diese Klausel ist nach neuster Rechtssprechung unwirksam

Kommentar von connor08 am 4. November 2009 23:49

und das bekommst du ach vorm gericht durch.

Kommentar von gnadenlos am 4. November 2009 23:50

ja - und wenn du unsicher bist, frag beim Mieterverein nach

Kommentar von dantes am 4. November 2009 23:52

Richtig. Nur Poppiges grelles Lila mit grünen und gelben Farbtupfern braucht er nicht akzeptieren. :-)


Malkia
beantwortet von Malkia am 5. November 2009 03:57
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Es gibt keinen mietrechtlichen Grundsatz, wonach Weiß die einzige Farbe ist, in der ein Mieter seine Wohnung nach dem Auszug übergeben darf. Er muss zwar vermeiden, allzu ausgefallene Farben zu benutzen, gegen einen Anstrich einer normalen, also gedeckten Farbe ist jedoch nichts einzuwenden.
Na ja, bei Rot sieht das schon etwas anders aus.


icke01
beantwortet von icke01 am 4. November 2009 23:49
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wenn das im mietvertrag nicht steht und die vermieterin sogar sagt, jeder streicht bei einzug nach seinem geschmack, ist doch alles ok so. Dann brauchst du jetzt nichts machen. Der nachmieter kann es lassen oder nicht.


anonym
beantwortet von Szintilator am 5. November 2009 00:13
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Farbwahlklauseln bei Mietverträgen sind unwirksam während des laufenden Mietverhältnisses. Das hat der BGH kürzlich so bestätigt. Du kannst die Wohnung, in der Du ja wohnst, nach Deinem Gutdünken streichen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 5. November 2009 00:40

Die Betonung liegt auf "während der Mietzeit". Beim Auszug sind nur Extremfarben zu überstreichen. Die Vorgabe "Weiß" wäre richtigerweise unzulässig, da Farbwahlvorgabe. Terracotta ist noch im zulässigen Bereich, kann man sich aber drüber streiten.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 5. November 2009 20:32

Leider sind Extremfarben noch nicht wirklich einheitlich geregelt. Die einzige Farbe, die wirklich von keinem AG akzeptiert wird ist ganzflächig Schwarz. MfG


anonym
beantwortet von tallymann am 4. November 2009 23:51
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Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 4. November 2009 23:58

Aber nicht nach einem Jahr!!!


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 20:34
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Wenn ich die Informationen, die in der Fragestellung enthalten sind nehme, gibt es offensichtlich gar keine Schöheitreparaturklausel. Also gilt das BGB und der Vermieter ist für die Schönheitsrep. zuständig. Also ist doch alles gut. MfG


molei39
beantwortet von molei39 am 5. November 2009 00:02
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soweit ich weiß, ist das so, dass egal was im Mietvertrag steht, man die Wände streichen kann wie man will, solange es nicht allzu abartig ist (pechschwarz oder so), wenn du ausziehst, kannst du das so lassen. Nach einem Jahr ist nix abgewohnt. Wenn außerdem nix darüber im Mietvertrag steht, brauchst du gar nichts machen, auch nicht nach 10 Jahren.


anonym
beantwortet von LonoMisa am 4. November 2009 23:55
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geh mal mit der Frage zu: 123recht.net, Forum Mietrecht!


anonym
beantwortet von LonoMisa am 4. November 2009 23:54
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Mußt du nicht, es ist der Wunsch der Vermieter, der wie eine rechtlich zulässige Forderung dargestellt wird!


Igitta
beantwortet von Igitta am 4. November 2009 23:52
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Aber beim Auszug musst du die Wohnung so abgeben, wie sie du übernommen hast.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. November 2009 03:58

Das ist so nicht ganz richtig.


newfarmer
beantwortet von newfarmer am 4. November 2009 23:49
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soweit ich weiß musst du nicht machen! ok, die rote wand würde ich streichen...aber rede doch mal mit deinen vermietern! ich bin kürzlich umgezogen und hatt auch 3 wände in terracotta und musste nichts umstreichen! der vermieterin war das recht so..also kein problem


sarah203
beantwortet von sarah203 am 4. November 2009 23:49
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Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht, brauchste beim Auszug auch nicht streichen!


Mausi2584
beantwortet von Mausi2584 am 4. November 2009 23:48
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Wenn nicht dergleichen vorher ausgemacht wurde, kannst du sie normalerweise weiß lassen. Kannst ja beim Mieterschutzbund mal nachfragen.

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 4. November 2009 23:52

aber die frage als solches hast du schon mal durchgelesen, oder?

Kommentar von C7a7a7a07715afe56a2132255ca298fcsmallMausi2584 am 4. November 2009 23:54

ups..sorry....bunt meinte ich natürlich;))


Ratte86
beantwortet von Ratte86 am 4. November 2009 23:48
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Normalerweise ist es gerade bei Großen Wohnungbaugesellschaften so das man die Wände bei´m Auszug wieder weiß streichen lassen muss.

Kommentar von LonoMisa am 4. November 2009 23:53

Mußt du nicht, es ist deren Wunsch, auch wenn es wie eine rechtlich zulässige Forderung dargestellt wird!


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 4. November 2009 23:46
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Wenn die Vermieterin so doof ist das zu erlauben, dann musst du nichts mehr machen. Das ist in jedem Fall keine bauliche Veränderung.

Kommentar von 6f07c96e80c0cf8b71abbcbed0d5b744smallLarchik am 4. November 2009 23:48

Verbieten kann sie es wohl kaum!


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