Habe vor ca 1 Jahr eine Wohnung gemietet und auch nach meinen Wünschen farblich gestaltet. Habe in 2 Räumen Teratotta gestrichen und in einem Zimmer eine Wand Rot.
Ich bin mir zu 99 % sicher, dass die Vermieterin damals sagte: " Hier malt jeder selbst wie er es am liebsten hat beim Einzug"
Im Mietvertrag steht dazu nichts lediglich dass bauliche veränderungen wieder in den Ursprungszustand versetzt werden müssen, jedoch ist doch das STreichen von Wänden keine bauliche veränderung oder?
O, die rote Wand sehe ich ja ein dass ich die streiche, jedoch nicht die Terakotta WÄnde, da das ja noch im normalen Bereich ist und keine "extreme" Farbe ist. Beim EInzug waren auch nicht alle Wände weiss.
Habt Ihr mir n Tipp oder am Besten n Rechtstext dazu?
diese Klausel ist nach neuster Rechtssprechung unwirksam

Es gibt keinen mietrechtlichen Grundsatz, wonach Weiß die einzige Farbe ist, in der ein Mieter seine Wohnung nach dem Auszug übergeben darf. Er muss zwar vermeiden, allzu ausgefallene Farben zu benutzen, gegen einen Anstrich einer normalen, also gedeckten Farbe ist jedoch nichts einzuwenden.
Na ja, bei Rot sieht das schon etwas anders aus.

wenn das im mietvertrag nicht steht und die vermieterin sogar sagt, jeder streicht bei einzug nach seinem geschmack, ist doch alles ok so. Dann brauchst du jetzt nichts machen. Der nachmieter kann es lassen oder nicht.
Farbwahlklauseln bei Mietverträgen sind unwirksam während des laufenden Mietverhältnisses. Das hat der BGH kürzlich so bestätigt. Du kannst die Wohnung, in der Du ja wohnst, nach Deinem Gutdünken streichen.
albatros am 5. November 2009 00:40 Die Betonung liegt auf "während der Mietzeit". Beim Auszug sind nur Extremfarben zu überstreichen. Die Vorgabe "Weiß" wäre richtigerweise unzulässig, da Farbwahlvorgabe. Terracotta ist noch im zulässigen Bereich, kann man sich aber drüber streiten.
heimwerker am 5. November 2009 20:32 Leider sind Extremfarben noch nicht wirklich einheitlich geregelt. Die einzige Farbe, die wirklich von keinem AG akzeptiert wird ist ganzflächig Schwarz. MfG
Igitta am 4. November 2009 23:58 Aber nicht nach einem Jahr!!!

Wenn ich die Informationen, die in der Fragestellung enthalten sind nehme, gibt es offensichtlich gar keine Schöheitreparaturklausel. Also gilt das BGB und der Vermieter ist für die Schönheitsrep. zuständig. Also ist doch alles gut. MfG
soweit ich weiß, ist das so, dass egal was im Mietvertrag steht, man die Wände streichen kann wie man will, solange es nicht allzu abartig ist (pechschwarz oder so), wenn du ausziehst, kannst du das so lassen. Nach einem Jahr ist nix abgewohnt. Wenn außerdem nix darüber im Mietvertrag steht, brauchst du gar nichts machen, auch nicht nach 10 Jahren.
geh mal mit der Frage zu: 123recht.net, Forum Mietrecht!
Mußt du nicht, es ist der Wunsch der Vermieter, der wie eine rechtlich zulässige Forderung dargestellt wird!

Aber beim Auszug musst du die Wohnung so abgeben, wie sie du übernommen hast.
Malkia am 5. November 2009 03:58 Das ist so nicht ganz richtig.

soweit ich weiß musst du nicht machen! ok, die rote wand würde ich streichen...aber rede doch mal mit deinen vermietern! ich bin kürzlich umgezogen und hatt auch 3 wände in terracotta und musste nichts umstreichen! der vermieterin war das recht so..also kein problem

Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht, brauchste beim Auszug auch nicht streichen!

Wenn nicht dergleichen vorher ausgemacht wurde, kannst du sie normalerweise weiß lassen. Kannst ja beim Mieterschutzbund mal nachfragen.
toedti2000 am 4. November 2009 23:52 aber die frage als solches hast du schon mal durchgelesen, oder?
Mausi2584 am 4. November 2009 23:54 ups..sorry....bunt meinte ich natürlich;))

Normalerweise ist es gerade bei Großen Wohnungbaugesellschaften so das man die Wände bei´m Auszug wieder weiß streichen lassen muss.
Mußt du nicht, es ist deren Wunsch, auch wenn es wie eine rechtlich zulässige Forderung dargestellt wird!

Wenn die Vermieterin so doof ist das zu erlauben, dann musst du nichts mehr machen. Das ist in jedem Fall keine bauliche Veränderung.
Larchik am 4. November 2009 23:48 Verbieten kann sie es wohl kaum!
und das bekommst du ach vorm gericht durch.
ja - und wenn du unsicher bist, frag beim Mieterverein nach
Richtig. Nur Poppiges grelles Lila mit grünen und gelben Farbtupfern braucht er nicht akzeptieren. :-)