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Muss ich die Ware, die ich bei einem onlineshop bestellt hab auf eigene Kosten zurücksenden?

gefragt von Paperboy am 13.12.2007 um 12:00 Uhr

Ich habe einige Sachen in zwei Grössen bestellt, würde jetzt gerne die falschen Teile zurückschicken, doch ich habe keinen Retouraufkleber erhalten. Muss ich den Versand selbst bezahlen, oder kann ich einen Retourschein verlangen?

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Recht x 35.157 Post x 2.259 Versand x 1.281 Paket x 690 onlineshopping x 74 Retourschein x 3 Retpuraufkleber x 1

anonym
beantwortet von maltem am 13. Dezember 2007 12:02
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Beim Warenwert über 40 Euro muß das Unternehmen die Rücksendekosten tragen, wie ist allerdings nicht geregelt (Retourenaufkleber, Überweisung des Portos...). Ruf am besten dort mal an und frag nach, wie die es handhaben.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. Dezember 2007 12:05

Es geht auch "unfrei zurück"!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 13. Dezember 2007 12:26

Bist Du sicher das Unfrei auch geht? Ich verlange von Rücksendern, dass sie es per Hermes zurückschicken und auch bezahlen. Selbstverständlich erstatte ich die Versandkosten in Zusammenhang mit der Ware. Unfreie Sachen nehme ich allerdings nicht an.

Kommentar von maltem am 13. Dezember 2007 12:06

Steht übrigens im §357 des BGB, falls es jemanden interessiert.


anonym
beantwortet von Bluce am 13. Dezember 2007 12:03
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Das kommt auf die AGB der Firma an.

Eine gesetzliche Verpflichtung haben diese nicht, diese Kosten zu übernehmen. Dies wäre nur der Fall, wenn die Ware einen Mangel hätte.

MfG!

Kommentar von Teddine am 14. Dezember 2007 18:09

Diese Antwort ist falsch. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB dem Käufer nur dann die Kosten auferlegen, wenn der Warenwert unter 40 € beträgt. Allgemeine Geschäftsbedingungen können ausdrücklich zwingendes Recht nie abändern!

Kommentar von Bluce am 17. Dezember 2007 11:07

Das habe ich auch schon festgestellt...


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Dezember 2007 12:02
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Unter 50 Euro trägst Du die Versandkosten. Ich finde, das ist eine gute Sache, weil den Versandhäusern die Kosten für diese Doppelbesteller über den Kopf gewachsen sind.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 13. Dezember 2007 12:04

Sorry, 40 Euro ist wohl richtig.


expertin
beantwortet von expertin am 13. Dezember 2007 12:05
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am besten mal das Kleingedruckte lesen... da müsste alles drinnen stehen. Ich kenne das auch mit den Warenwert von 40EUR. Bist du darunter, musst du meistens die Versandkosten zahlen... aber schau noch mal genau nach... manche onlineshops versuchen auch schon mal zu schummeln ;-)


anonym
beantwortet von Schrank am 13. Dezember 2007 12:04
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Bei einem Warenwert von unter 40 Euro muss der Käufer grundsätzlich selbst die Versandkosten tragen. Bei höherem Warenwert muss i.d.R. ein Versand (Hin- ODER Rückversand) vom Verkäufer getragen werden, d.h. du kannst einen Retourenschein oder Portoerstattung fordern.

Ob zwangsläufig beide Versande (Hin- und Rückversand) vom Verkäufer getragen werden müssen, ist m.E. nicht eindeutig geklärt. Wenn du etwas anderes herausfindest, freue ich mich über Nachricht.


vampire
beantwortet von vampire am 13. Dezember 2007 12:04
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wenns zufällig otto ist, das sind auf jeden fall die rücksendekosten in den versandkosten enthalten


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 13. Dezember 2007 12:03
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Wenn Sie den Service des Retourscheins anbieten, dann versuche ihn ruhig zu ordern bzw. informiere dich bei der Hotline (wenn es soetwas dort gibt), wie du vorgehen sollst. Ansonsten kann es durchaus sein, dass du die Rücksendung auf eigene Kosten durchführen musst. das hatte ich auch schon und habe mich dann geärgert, dass ich mich nicht vorher darüber informiert habe.

Aber wie das rechtlich ist, kann ich dir nicht sagen. Ich kann mir jedoch durchaus vorstellen, dass es rechtens ist.


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