Ich habe einige Sachen in zwei Grössen bestellt, würde jetzt gerne die falschen Teile zurückschicken, doch ich habe keinen Retouraufkleber erhalten. Muss ich den Versand selbst bezahlen, oder kann ich einen Retourschein verlangen?
Beim Warenwert über 40 Euro muß das Unternehmen die Rücksendekosten tragen, wie ist allerdings nicht geregelt (Retourenaufkleber, Überweisung des Portos...). Ruf am besten dort mal an und frag nach, wie die es handhaben.
Das kommt auf die AGB der Firma an.
Eine gesetzliche Verpflichtung haben diese nicht, diese Kosten zu übernehmen. Dies wäre nur der Fall, wenn die Ware einen Mangel hätte.
MfG!
Diese Antwort ist falsch. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB dem Käufer nur dann die Kosten auferlegen, wenn der Warenwert unter 40 € beträgt. Allgemeine Geschäftsbedingungen können ausdrücklich zwingendes Recht nie abändern!
Das habe ich auch schon festgestellt...

Unter 50 Euro trägst Du die Versandkosten. Ich finde, das ist eine gute Sache, weil den Versandhäusern die Kosten für diese Doppelbesteller über den Kopf gewachsen sind.
HerrLich am 13. Dezember 2007 12:04 Sorry, 40 Euro ist wohl richtig.

am besten mal das Kleingedruckte lesen... da müsste alles drinnen stehen. Ich kenne das auch mit den Warenwert von 40EUR. Bist du darunter, musst du meistens die Versandkosten zahlen... aber schau noch mal genau nach... manche onlineshops versuchen auch schon mal zu schummeln ;-)
Bei einem Warenwert von unter 40 Euro muss der Käufer grundsätzlich selbst die Versandkosten tragen. Bei höherem Warenwert muss i.d.R. ein Versand (Hin- ODER Rückversand) vom Verkäufer getragen werden, d.h. du kannst einen Retourenschein oder Portoerstattung fordern.
Ob zwangsläufig beide Versande (Hin- und Rückversand) vom Verkäufer getragen werden müssen, ist m.E. nicht eindeutig geklärt. Wenn du etwas anderes herausfindest, freue ich mich über Nachricht.

wenns zufällig otto ist, das sind auf jeden fall die rücksendekosten in den versandkosten enthalten

Wenn Sie den Service des Retourscheins anbieten, dann versuche ihn ruhig zu ordern bzw. informiere dich bei der Hotline (wenn es soetwas dort gibt), wie du vorgehen sollst. Ansonsten kann es durchaus sein, dass du die Rücksendung auf eigene Kosten durchführen musst. das hatte ich auch schon und habe mich dann geärgert, dass ich mich nicht vorher darüber informiert habe.
Aber wie das rechtlich ist, kann ich dir nicht sagen. Ich kann mir jedoch durchaus vorstellen, dass es rechtens ist.
Es geht auch "unfrei zurück"!
Bist Du sicher das Unfrei auch geht? Ich verlange von Rücksendern, dass sie es per Hermes zurückschicken und auch bezahlen. Selbstverständlich erstatte ich die Versandkosten in Zusammenhang mit der Ware. Unfreie Sachen nehme ich allerdings nicht an.
Steht übrigens im §357 des BGB, falls es jemanden interessiert.