Muss ich die Sozialhelfer/assistent- Ausbildung abrechen?
Hallo alle =)
ich mache momentan eien ausbildung zur sozialhelfer (1. Jahr) an einem städtischen Berufskolleg. Dei Vorausetzungen versetzt zu werden, sind unteranderem, dass man das Praktikum erfrolgreich absolviert. Jetzt ist es aber so dass ich wegen einer Fuß- OP nicht an dem KIndergartenpraktikum nicht teilnehmen konnte. Die nomarle Reglung ist, dass man die fehlende Zeit in den Ferie nachholt. Meine Ferien und andere freie Tagen würde gerade dazu ausreichen. Ich hätte auch shcon zwei feste Zusagen in KiTas. Meine Klassenlehrerin würde mich auch Btreuen. ABER meine Praxislehrerin und der Bildungsgangleiter weigern sich penetrant mir das Praktikum zu ermöglichen. Mit der Begründung die Tage würden nicht reichen, obwohls ise reichen würden wenn sie sich darasuf veinlassen würden! Es ist auch nicht so das ich eine schlechte Schülerin bin, sondern eher das Gegenteil, welche auch meien Noten beweisen. Die Lehrer sind zudem zur keiner Einigung bereit, von Rundgesprächen und ect. wollen sie nichts wissen. Und meine Ausbildung möchte ich keinen Fall abbrechen!
Meine Frage an euch, wie kann ich am besten vorgehen? Welche Rechte jnd Verpflichtungen habe ich? Was meint ihr dazu wer ist im Recht?
Vielen dank im voraus und ein guten Rutsch =)
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
... Praxislehrerin und der Bildungsgangleiter weigern sich penetrant mir das Praktikum zu ermöglichen...
Was müssten diese beiden denn tun? Ist das für diese Personen ein nennenswerter oder gar unzumutbarer Aufwand?
Wenn sie lediglich ihre Zustimmung erteilen brauchen, könnte hier $226 BGB anwendbar sein:
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Allerdings mag es in dem Lehrplan oder in den Verwaltungsvorschriften, an die die Schule gebunden ist, Bestimmungen geben, die das Praktikum in den Ferien verbieten. Die bloße Meinung, die Zeit sei nicht ausreichend, dürfte als Argument nicht zählen.
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Antwort von BuuuBaaaBiiii 01.01.2013
Also eigentlich müssen sie dir ermöglichen die fehlzeiten nachzuholen. Ich würde hartnäckig bleiben und bei so viel gegenwind der Lehrer würde ich versuchen mit der Schulleitung zu sprechen. Du solltest immer einen Zeugen bei den Gesprächen dabei haben und Prtokoll führen. Das Protokoll sollten alle unterschreiben. Damit du später etwas in der Hand hast und sie dir am Ende nicht alle Worte im Mund umdrehen. Der letzte Usweg wäre die Schulbehörde. Es geht um deine Ausbildung und deine Lehrer sollten dir dabei eigentlich nicht im Weg stehen.
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Du mußt nicht aufhören. Du kannst die Ausbildungszeit verlängern wenn Deine krankheitsbedingten Fehlzeiten zu groß sind. Hab ich auch gemacht.
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LANDESrecht !
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Hallo,
wenn es an der Schule einen Vertrauenslehrer gibt, diesen ansprechen.
Sonst ggf. den Direktor der Schule kontaktieren.
Wenn das auch nicht hilft, würde ich das Schulamt der Stadt, das Schulministerium des Bundeslandes oder die Presse einschalten!
Gruß
RHW
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Wieviel der Ausbildungszeit hast du versäumt? Dein Engangement ist wirklich löblich und hoffentlich auch noch sinnvoll. Die Urlaubstage und Praktikumstage sind Vorschrift und können nicht beliebig verschoben werden.
Kommentar von Marvormar 31.12.2012Hallo
es geht wirklich nur um diese 3 1/2 wochen praktikum. Ich hatte ein fuß- op durfte den fuß nicht belasten, also krücken. Natürlich konnte ich so nicht in der kita arbeiten. Bin aber trotzdem, nach starken druck mienerseits in die schule gegangen und bin in die oberstufe gegangen. Es ist auch so ich habe wirklich alle anforderungen gemacht, hab eine kita artztbeshceinigung, materialien und etc. und dann heißt es in diesem zeitrau geht das nicht (karneval), obwohl es vorher von meiner klassenlehrerin abgesegnet wurde. LG und ein guten Rutshc
Kommentar von RheinflipRheinflip 31.12.2012Liest sich für mich nach hohem engangement. halte die termine fest, und versuch gesprächstermin mit dem Leiter zu machen.
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Gibt es da keinen Vorgesetzten? einen Direktor, einen Kollegleiter oder ähnliches .... da würde ich schnellstens hingehen ...
udn habt ihr keinen Jahrgangsprecher oder so?
Kommentar von Marvormar 31.12.2012Danke für deien Antwort
Natürlich gibtes Direktorin und so. Aber für den fall ist der der bildungsgangleiter zuständig und dieser bleibt fest bei seiner meinung. Auch meine ganze klase hat sich shcon sehr für mich eingesetzt, aber nur mut dem erfolg das mir vorgeworfen wird, ich würde die anderen anstacheln. Als oalles sehr verzwickt. Wir haben auch shcon überlegt ob wir ein anwalt einshcalten. Liebe Grüße
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Hallo,
die beiden müssten quasi gar nichts tun als mir wirklich NUR das ok zu geben. Es wäre auch alles rechtlich gesehen in ordnung, aber sie lassen sich immer was neues einfallen. Und spielen mit gefühlt roulette, denn es heißt mal ja und dann wenn ich alles habe nur noch IHRE zustimmung brauche, heißt es wieder nein, obwohl ich alle auflagen ihrer seite erfüllt habe.
Danke für deine antwort und viele grüße