Janine C. am 06.09.2007 um 10:46 Uhr
Bei meiner Wohnungsübergabe bemängelte mein Vermieter,dass die Terrassentür verzogen sein und die Behebung auf meine Kosten ginge.Ist das rechtlich?Ist es nicht so,dass eine Tür ein Wohnungseinbauten ist und ich mit der Instantsetzung nichts zu tun habe?Gibt es da was schriftliches,auf das ich mich beziehen kann und meinem Vermieter vorlegen kann?
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Eine Tür gehört zur Bausubstanz und ist somit ein Gebäudeteil. Dafür ist meiner Meinung nach ganz eindeutig der Vermieter/Eigentümer zuständig. Die Reparaturkosten hat er selbst zu tragen.

NEIN, denn die Balkontüre gehört zur Mietsache und ist Sache des Vermieters.
Solltest Du Probleme mit dem Vermieter bekommen, so wende Dich an den Mieterschutzbund oder die Verbraucherzentrale.
hallo Eine verzogene Balkontüre ist doch nicht Ihre Schuld.Dafür muß der Vermieter aufkommen.Der kann es mit über seine Gebäudeversicherung beheben lassen.

DU MUSST NICHT BEZAHLEN
Schau mal was ich gefunden habe, es stehen auch Urteile dabei
Instandhaltung und Instandsetzung sind Pflicht des Vermieters!
Das Bürgerliche Gesetzbuch hält in § 535 ausdrücklich als Pflicht des Vermieters fest: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten." Die Mieter/innen haben also Anspruch darauf, dass der Vermieter ihre Wohnung (und das Haus) laufend instandhält und, sobald nötig, instandsetzt - also auftretende Mängel beseitigt. Wer als Mieter/Mieterin die Instandhaltungspflicht seines Vermieters einfordert, der verlangt also nicht nur sein gutes Recht, sondern tut mitunter............... .-
Siehe kompletten Text unter http://www.mieter-themen.de/article109.html
Nein.Wie alle Anderen Sachen,Fenster,Türen, Wasser,Abwasser und Elektrik Innerhalb und Außerhalb der Wohnung Gehören zur Bausubtanz für die der Eigentümer Verantwortlich ist.