Hallo, wohne in einem Haus in dem sechs Familien wohnen. Zwei Familien haben eine Eigentumswohnung bereits gekauft (unter anderem auch ich). Im Oktober 2008 und Februar 2009 wurde eine Reparatur an der Heizung durchgeführt. Die Rechnung hat der Vermieter durch alle Parteien geteilt (Mietwohnung sowie Eigentumswohnung). Müssen wir die Rechnung bezahlen?
Wenn du Eigentümer der Wohnung bist musst du auch die Reparaturkosten an der Heizung anteilmäßig bezahlen.
Als Mieter wärst du außen vor.

gehörte Dir die Wohnung zum Zeitpunkt der Reparatur bereits? Wenn ja mußt Du zahlen. Die Mieter müssen die Reparatur nicht zahlen
Neubau ??? Dann gibts 5 Jahre Gewährleistung.
wenn nicht müssen die Eigentümer zahlen, nicht die Mieter, aber ein seriöser Verwalter weiß das.