In unserem Büro/Bügelzimmer ist das Thermopenfenster - in Kippstellung - aus den Scharnieren gebrochen. Das Fenster ist zwar ganz gebieben, aber für dieses ca. 25-30 Jahre alte Fenster gibt es keine Teile mehr. Dies sagte der vom VM bestellte Monteur. Also muß ein neues Fenster rein. Nebenbei erwähnte der Monteur, daß für diese Größe des Fensters (1.550 x 1.356 mm)ein viel zu hohes Gewicht auf den Scharnieren laste. Dies sind nämlich 80 kg, und die Scharniere sind für 50 kg. Bei dieser Fenstergröße müßte das Fenster 2-flügelig sein, und dürfte nicht wie hier, aus einem Flügel bestehen. Nun erhielten wir vom Anwalt unseres VM einen Brief, wo u. a. folgendes stand (Zitat): Da es sich bei der Beschädigung des Fensters nicht um Verschleiß handelt, sondern dieses während Ihrer Mietzeit beschädigt wurde, sind Sie auch verpflichtet, die Kosten für die Erneuerung des Fensters zu bezahlen. Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, spätestens 14 Tage nach Einbau des Fensters die Kostenin Höhe von 428,40 EURan meine Mandantschaftgezahlt zu haben. Sollte der Betrag bis dahin nicht gezahlt sein, werde ich ohne weitere Mahnungweitere Schritte einleiten.Sie können den Schaden ja Ihrer Versicherung melden, da der Schaden nur aufgrund eines Verhaltens während der Mietzeit entstanden sein kann." (Zitatende) Im Mietvertrag steht aber ein Betrag je Schadensfall von DM 150,00 bis DM 300,00. Und nun
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Bei ganz normalem Gebrauch des Fensters (was ich mal voraussetze), ist das ein netter Versuch des Anwalts, die Kosten, die eigentlich der Vermieter zu tragen hat, auf euch abzuwälzen.
Das was du da von dem Anwalt zitiert hast, hört sich nicht nach der Ausdrucksweise eines Anwalts an: "Sie können den Schaden ja Ihrer Versicherung melden, da der Schaden nur aufgrund eines Verhaltens während der Mietzeit entstanden sein kann".
Normalerweise haftest du für Bagatellschäden, bis zu einem gewissen Betrag. Dieser ist in deinem Mietvertrag festgelegt.
M.E. versucht der Vermieter die Kosten auf dich abzuwälzen! Mein Tipp: Hol dir Rat von einem Anwalt!
100 % kann ich es nicht sagen, aber meiner Meinung nach hat der Vermieter Schuld. Schließlich war das Fenster viel zu schwer, dafür kannst du ja nichts. Du scheinst ja ganz schöne Probleme mit deinem Vermieter zu haben (das mit der Heizung und jetzt das). Vielleicht solltest du dir eine neue Wohnung suchen.
Wir suchen ja nach einer neuen Bleibe. Der VM ist erst in den letzten Monaten so "blöd" geworden, seit ein neuer Mieter hier eingezogen ist, der alles ignoriert und nur Stunk macht. Z.B. nachts um 2,30 h volle Pulle Techno anmacht, daß man kerzengrade im Bett sitzt. Aber dies interessiert diesen Mieter nicht. Im Gegenteil droht er noch einem Prügel an. Und so einer bekommt von unserem VM noch Recht, denn es sind ja junge Leute. Wir wohnen aber schon 13 Jahre in dieser Wohnung, die beiden anderen Partein 10 und 11 Jahre. Bis zu dem Zeitpunkt hatten alle ein tolles Verhältnis zu dem VM-Ehepaar. Aber, wie man sich doch irren kann!
Wegen des neuen Mieters Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei machen! Das macht der nur einmal, dann ist die Anlage beschlagnahmt!
Liebe/r WolfPrawitz,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
Anzeige hat er schon. Der Typ ist außerdem beim Ordnungsamt bekannt, und seine Mutter hatte seinerzeit unter falschen Voraussetzungen dafür gesorgt, daß es die Wohnung bekommt. So was hört man dann später im Ort aus Gesprächen heraus.

Den Betrag mußt du nicht Zahlen!!!
"Die laufende Instandhaltung sowie die Instandsetzung obliegen nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter
Auf jeden Fall ist die Zahlungspflicht des Mieters begrenzt. Dem Mieter können nicht einfach die Kosten aller bzw. bestimmter Reparaturen auferlegt werde
Der Mieter darf auch nicht verpflichtet werden, sich an allen Reparaturen oder an Neuanschaffungen anteilig oder mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen (BGH WM 89, 324; OLG Stuttgart WM 88, 149; AG Frankfurt WM 87, 18).
Der Vermieter versucht es halt. Vielleicht kennt er den Anwalt - das hat aber nichts zu sagen. Bitte nicht einschüchtern lassen. LG