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Muss ich die Reparatur eines Laptops bei unbeabsichtigter Beschädigung zahlen?

gefragt von zille am 14.11.2008 um 8:40 Uhr

Auf meiner Arbeit arbeiten wird vermehrt mit Laptops. Nun wurde mir allerdings eine Akkuschnur zum Verhängnis, worüber ich schließlich gestolpert bin und der Laptop folglich auf den Boden fiel. Mein Chef verlangt nun von mir die Reparatur. Muss ich wirklich für unbeabsichtigte Beschädigung zahlen? Welche Versicherung würde den Schaden übernehmen?


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wernilein
beantwortet von wernilein am 14. November 2008 08:43
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evtl. deine private haftpflicht,wenn vorhanden..aber ??


anonym
beantwortet von Mietnormade am 14. November 2008 08:44
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Die Haftpfichtversicherung Deines Chefs. Wenn Du über die Schnur gefallen bist solltest Du Deinen Chef mal auf die UVV aufmerksam machen.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 14. November 2008 08:45
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So viel ich weiß, muss der Arbeitnehmer bei fahrlässiger Sachbeschädigung und bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht zahlen.


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 14. November 2008 08:45
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Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 14. November 2008 09:18

Ich denke wichtig ist in diesem Sinne wer die Netzschnur so unachtsam verlegt hat, dass man darüber stolpern kann.

Normalerweise bist Du für den Laptop und damit auch für die Verlegung des Netzkabels verantwortlich.

Spannst Du das Netzkabel also selber durch den Raum, sodass Du selber oder andere leicht darüber fallen können haftest Du auch selber.


Kumani
beantwortet von Kumani am 14. November 2008 08:45
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ja das seh ich genauso,... der chef haftet den es war bei ihm auf der arbeit und das kann jedem mal passieren! er müsste für solche sachen versichert sein.



anonym
beantwortet von docbde am 14. November 2008 08:48
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Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet. Egeal ob fahrlässig oder nicht.

Dein Chef muss auch keine Versicherung gegen deine Schäden abschließen. Viele Chefs tun es aber oder übernehmen solche Missgeschicke.

Zuständig wäre DEINE Berufshaftpflicht! Privathaftpflicht greift nicht, weil es ja auf der Arbeit passiert ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. November 2008 08:54

eine Berufshaftpflicht haben ja nun doch wohl sehr wenige..die PHV greift schon..oder eine Elektronikversicherung

Kommentar von docbde am 14. November 2008 10:07

Warum sollte die PRIVAT-Haftpflicht greifen? Also wir haben das bei uns in der Schadensregulierung NIE übernommen, weil ja jeder eine Berufshaftpflicht abschließen kann.

Kommentar von IchSchauMal am 14. November 2008 11:49

Kann ja auch nicht übernommen werden wenn in dem Tarif geliehene oder gemietete Sachen nicht versichert sind. Und das ist in der PHV extremst selten.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. November 2008 08:50
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Für herumliegende Schnüre und Kabel ist der Betrieb verantwortlich. Es sei denn, Du hast die Fallschnur selber, und dies arglsitig, ausgelegt oder, was erklärtermaßen nicht der Fall war, grob fahrlässig oder gar absichtlich die Zerstörung vorgenommen. - ansonsten Betriebssache!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. November 2008 08:54
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wenn es denn nicht dein Laptop war, dann kommt die Private Haftpflicht auf..allerdings maximal zum Zeitwert und die Abschreibungsrate bei Notebooks ist sehr hoch..

bei den Mengen an Geräten sollte der Chef eine elektronikversicherung haben, die auch für solche Schäden aufkommt..

ich würde allerdings auch prüfen, inwiefern das Kabelgewirr gegen den Arbeitsschutz verstößt und dann die Ursache war, dann bist du nämlich raus aus der Nummer..


oohpss
beantwortet von oohpss am 14. November 2008 08:59
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Der Arbeitgeber ist dran: Verletzung der Fürsorgepflicht!
Das Kabel hätte da gar nicht sein dürfen. Du hättest ebenso gut stürzen können und hättest dann platt sein können.
Die Beschädigung wurde dadurch befördert, dass der Sicherheitsbeauftragte seinen Job nicht machte.
Der Arbeitgeber hat ein echtes Problem und will davon ablenken.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 14. November 2008 09:07
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Zunächst einmal zu andreas48:

Seid wann sind geliehene Sachen in der Privathaftpflicht versichert ?

Hier wird in der Regel der Arbeitgeber schon selbst haften müssen da dieser das Arbeitsgerät zur Verfügung gestellt hat.


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