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Muß ich die Rechnung zahlen? Oder mit welcher Begründung nicht?

gefragt von Rommykrabbe am 10.03.2008 um 16:50 Uhr

Im letzten Jahr war ich in zahnärztlicher Behandlung. -Letzte Behandlung am 21.3.07. - Dann erhielt ich den Kostenvoranschlag mit Datum 2.4.07. Daraufhin wechselte ich den ZA und lies einen echt kostengünstigeren ZE machen. - Nun kam eine Rechnung für die Behandlung am 21.3.07.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 10. März 2008 16:52
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Wenn Du am 21.03.07 behandelt wurdest, dann musst Du selbstverständlich diese auch bezahlen.

Kommentar von Rommykrabbe am 10. März 2008 16:57

Die "Behandlung" war schon ein Vorgriff auf den TEUREN Zahnersatz. Und ich wurde nicht darauf verwiesen, das im Falle des Wechsels des ZA Kosten anfallen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. März 2008 16:58

Der Zahnarzt arbeitet ja nicht kostenlos, egal ob man eine Behandlung fortführt oder nicht.

Kommentar von beene am 10. März 2008 17:09

Würd ich auch sagen. Sonst könntest du ja 5 min vor Behandlungsende vom Stuhl springen, den Rest woanders machen lassen und mit dem Hinweis, er habe die Behandlung ja nicht beendet, die Rechnung verweigern.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. März 2008 17:10

Richtig, beene, sagt einem der gesunde Menschenverstand so.


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 10. März 2008 16:56
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Welche Behandlung hat der Zahnarzt bei Dir vorgenommen, war sie medizinisch notwendig? Wenn Du jetzt eine Rechnung bekommen hast, ist die Behandlung und eine Gebührenziffer dort aufgeführt? Du kannst Dich mit dieser Rechnung auch an die Krankenkasse oder die zuständige Zahnärztekammer wenden, die findest Du im Internet.


sender
beantwortet von sender am 10. März 2008 16:53
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Nein, Du musst nicht zahlen.

Aber Du musst Dich auch nicht über die Vertreter des Inkassobüros wundern, die demnächst vor Deiner Türe stehen.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 10. März 2008 16:53
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Natürlich muß Du bezahlen, der Zahnarzt hat seine Leistung an diesem Tag gebracht, also mußt Du auch zahlen.

Wenn Du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst willst Du ja auch daführ entlohnt werden.

Kommentar von Rommykrabbe am 10. März 2008 16:57

Habe in der 1. Antwort kommentiert.


curafe
beantwortet von curafe am 10. März 2008 17:25
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Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 10. März 2008 17:28

SORRY HAB MICH VERGRIFFEN


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