Im letzten Jahr war ich in zahnärztlicher Behandlung. -Letzte Behandlung am 21.3.07. - Dann erhielt ich den Kostenvoranschlag mit Datum 2.4.07. Daraufhin wechselte ich den ZA und lies einen echt kostengünstigeren ZE machen. - Nun kam eine Rechnung für die Behandlung am 21.3.07.
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Wenn Du am 21.03.07 behandelt wurdest, dann musst Du selbstverständlich diese auch bezahlen.

Welche Behandlung hat der Zahnarzt bei Dir vorgenommen, war sie medizinisch notwendig? Wenn Du jetzt eine Rechnung bekommen hast, ist die Behandlung und eine Gebührenziffer dort aufgeführt? Du kannst Dich mit dieser Rechnung auch an die Krankenkasse oder die zuständige Zahnärztekammer wenden, die findest Du im Internet.

Nein, Du musst nicht zahlen.
Aber Du musst Dich auch nicht über die Vertreter des Inkassobüros wundern, die demnächst vor Deiner Türe stehen.

Natürlich muß Du bezahlen, der Zahnarzt hat seine Leistung an diesem Tag gebracht, also mußt Du auch zahlen.
Wenn Du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst willst Du ja auch daführ entlohnt werden.
Habe in der 1. Antwort kommentiert.

sieh mal hier rein http://www.lisa-sprachreisen.de/aff/sprachreisenvergleich/de_DE@EUR/
curafe am 10. März 2008 17:28 SORRY HAB MICH VERGRIFFEN
Die "Behandlung" war schon ein Vorgriff auf den TEUREN Zahnersatz. Und ich wurde nicht darauf verwiesen, das im Falle des Wechsels des ZA Kosten anfallen.
Der Zahnarzt arbeitet ja nicht kostenlos, egal ob man eine Behandlung fortführt oder nicht.
Würd ich auch sagen. Sonst könntest du ja 5 min vor Behandlungsende vom Stuhl springen, den Rest woanders machen lassen und mit dem Hinweis, er habe die Behandlung ja nicht beendet, die Rechnung verweigern.
Richtig, beene, sagt einem der gesunde Menschenverstand so.