Heute habe ich eine Rechnung von einem Handwerker erhalten, auf der steht, dass ich sie zwei Jahre aufbewahren muss. Ist das wirklich so? Was kann passieren wenn ich sie wegwerfe?

Ja, Du musst die Rechnung so lange aufbewahren. Wo ist das Problem? Ordner "Rechnungen" anlegen, abheften, vergessen.
Wenn Du sie nicht aufhebst, kommt der große Zonk und holt Dich.
Da kann ich UlfDunkel nur zustimmen. Wenn das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung beim Handwerker die Übereinstimmung deiner Rechnung mit dem Exemplar in der Buchführung des Handwerkers überprüfen will, drohen dir, meines Wissens, bis zu 500 € Strafe wenn du sie nicht mehr hast.

wenn du die Rechnung wegwirfst kannst unter Umständen ein Problem damit haben, dass du ja nachweissen musst u.U. wer die Leistung und was für eine Leistung die Fa. ABC bei dir wann erbracht hat..Punkt Garantie/Gewährleistung..

Erstens Steuerprüfung. Zweitens Gewährleistung für Bauleistung. Würde ich nicht wegwerfen, ist doch dünn und klein und passt in irgendeinen Ordner oder in eine Schublade.