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Muss ich die Rechnung vom Handwerker wirklich zwei Jahre aufbewahren?

gefragt von freaky07 am 07.09.2007 um 21:17 Uhr

Heute habe ich eine Rechnung von einem Handwerker erhalten, auf der steht, dass ich sie zwei Jahre aufbewahren muss. Ist das wirklich so? Was kann passieren wenn ich sie wegwerfe?

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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 7. September 2007 21:19
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Ja, Du musst die Rechnung so lange aufbewahren. Wo ist das Problem? Ordner "Rechnungen" anlegen, abheften, vergessen.

Wenn Du sie nicht aufhebst, kommt der große Zonk und holt Dich.


anonym
beantwortet von rainerle38 am 7. September 2007 21:24
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Da kann ich UlfDunkel nur zustimmen. Wenn das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung beim Handwerker die Übereinstimmung deiner Rechnung mit dem Exemplar in der Buchführung des Handwerkers überprüfen will, drohen dir, meines Wissens, bis zu 500 € Strafe wenn du sie nicht mehr hast.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. September 2007 21:21
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wenn du die Rechnung wegwirfst kannst unter Umständen ein Problem damit haben, dass du ja nachweissen musst u.U. wer die Leistung und was für eine Leistung die Fa. ABC bei dir wann erbracht hat..Punkt Garantie/Gewährleistung..

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 7. September 2007 23:40

es geht nicht um die Gewährleistung, sondern daß man nachweisen muß daß man niemanden schwarz beschäftigt hat

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. September 2007 06:16

das kommt zusätzlich natürlich dazu...


Luise
beantwortet von Luise am 8. September 2007 02:28
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Erstens Steuerprüfung. Zweitens Gewährleistung für Bauleistung. Würde ich nicht wegwerfen, ist doch dünn und klein und passt in irgendeinen Ordner oder in eine Schublade.


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