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Muss ich die Rechnung noch bezahlen

gefragt von nadine2210 am 12.03.2008 um 13:03 Uhr

Ich habe Mitte Dezember 2006 Fotobücher bei fotokasten.de bestellt. Die wurden jetzt erst heute von meinem KOnto abgebucht. Ist das noch zulässig? Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Nadine Angermaier


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 12. März 2008 13:10
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§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und

  2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


marialuisa
beantwortet von marialuisa am 12. März 2008 13:05
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ja und? Du hast die doch bekommen oder? Und was man erwirbt hat seinen Preis. In diesem Falle halt etwas später, was solls?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. März 2008 13:05
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ohne weiteres, denn offene Forderungen verjähren erst nach2 Jahren..

die Ware hast du doch auch genommen!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. März 2008 13:07

''denn offene Forderungen verjähren erst nach2 Jahren..''

Nach 3 Jahren. (BGB §§ 195 + 199)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. März 2008 13:23

oki..überredet..aber die Antwort stimmt im Grundsatz..


Franz Kofler
beantwortet von Franz Kofler am 12. März 2008 13:06
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Wenn du die Ware bekommen hast und die Lieferung in Ordnung war spricht nichts dagegen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 18. März 2008 11:38
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Warum solltest Du jetzt noch eine Rechnung bezahlen mit der Abbuchung von Deinem Konto bist Du doch Deiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.





anonym
beantwortet von benutzer27 am 12. März 2008 13:07
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na, wenn du das Fotobuch tatsächlich mal erhalten hast, dann sollte man es auch bezahlen. Ist Ehrensache.

Ansonsten die Abbuchung einfach durch deine bank stornieren lassen und abwarten. Der Shop muss dir dann eine Rechnung schicken und um Überweisung bitten. Die kannst du wegen Ich weiß gar nicht was ihr von mir wollt ignorieren, dann müsste der Shop den Betrag einklagen. Wird er vermutlich nach dieser zeit Probleme haben, auch wenn ich aus dem Bauch heraus sagen würde, dass die Frist noch nicht verjährt ist.


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 12. März 2008 13:05
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Was stand denn in den AGB's oder in den Zahlungsbedinungen? Wan sollte es abgehen? Per Einzug?

Kommentar von nadine2210 am 12. März 2008 14:13

eigentliche Abbuchung war für 14 Tage nach Erhalt vorgesehen.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 12. März 2008 13:06
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Ich denke schon, denn du hast die Ware ja erhalten und behalten. Kannst nur mal höflich nachfragen, ob und warum sie so spät abbuchen. L.G.


Quandt
beantwortet von Quandt am 12. März 2008 13:16
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Ja, ist rechtens. Aber eigentlich must Du das mal anders herum sehen. Finanztechnisch gesehen hat Dir das Fotolabor einen zinslosen "Kredit" gewährt, ist doch kein Grund böse zu sein, oder?!? Es sei denn Du hast die Fotobücher nicht erhalten. ;-)


anonym
beantwortet von nadine2210 am 12. März 2008 14:12
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vielen Dank für die vielen Antworten. Ich habe das auch nicht böse gemeint und zahle normalerweise immer was ich auch bekommen habe. Zum Hintergrund, hatte ich Ware für Weihnachten bestellt, es konnte nur ein Teil ausgeliefert und das haben die mir dann am 24.12. mitgeteilt und den Rest später geschickt und sich dann bis jetzt gar nicht gemeldet, was mich einfach insgesamt geärgert hat. Und jetzt buchen Sie wie es Ihnen einfällt einfach mal was ab. Das ist doch kein Kundenservice.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 12. März 2008 14:53

Liebe/r nadine2210,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 12. März 2008 15:03
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Welche Frage?kopfschüttel


SefrinsWP
beantwortet von SefrinsWP am 15. Juli 2008 18:06
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Die Verjährungfrist würde erst Ende nächstes Jahr sein. Es wir immer vom Ende des laufenden Jahres das die Sache betrifft (bei Dir 2006)gerechnet. Beispiel: Du leihst jemanden Geld (z.B. am 02.02. 2008), der zahlt es nicht zurück. Dann hast Du bis zum bis einschließlich 31.12.2011 zeit den jenigen auf die Zahlung aufmerksam zumachen (Zahlungsaufforderung, Mahnung ect.).

M.f.G.




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