Ich habe Mitte Dezember 2006 Fotobücher bei fotokasten.de bestellt. Die wurden jetzt erst heute von meinem KOnto abgebucht. Ist das noch zulässig? Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Nadine Angermaier

§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

ja und? Du hast die doch bekommen oder? Und was man erwirbt hat seinen Preis. In diesem Falle halt etwas später, was solls?

ohne weiteres, denn offene Forderungen verjähren erst nach2 Jahren..
die Ware hast du doch auch genommen!

Wenn du die Ware bekommen hast und die Lieferung in Ordnung war spricht nichts dagegen.
Warum solltest Du jetzt noch eine Rechnung bezahlen mit der Abbuchung von Deinem Konto bist Du doch Deiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.
na, wenn du das Fotobuch tatsächlich mal erhalten hast, dann sollte man es auch bezahlen. Ist Ehrensache.
Ansonsten die Abbuchung einfach durch deine bank stornieren lassen und abwarten. Der Shop muss dir dann eine Rechnung schicken und um Überweisung bitten. Die kannst du wegen Ich weiß gar nicht was ihr von mir wollt ignorieren, dann müsste der Shop den Betrag einklagen. Wird er vermutlich nach dieser zeit Probleme haben, auch wenn ich aus dem Bauch heraus sagen würde, dass die Frist noch nicht verjährt ist.

Was stand denn in den AGB's oder in den Zahlungsbedinungen? Wan sollte es abgehen? Per Einzug?
eigentliche Abbuchung war für 14 Tage nach Erhalt vorgesehen.

Ich denke schon, denn du hast die Ware ja erhalten und behalten. Kannst nur mal höflich nachfragen, ob und warum sie so spät abbuchen. L.G.

Ja, ist rechtens. Aber eigentlich must Du das mal anders herum sehen. Finanztechnisch gesehen hat Dir das Fotolabor einen zinslosen "Kredit" gewährt, ist doch kein Grund böse zu sein, oder?!? Es sei denn Du hast die Fotobücher nicht erhalten. ;-)
vielen Dank für die vielen Antworten. Ich habe das auch nicht böse gemeint und zahle normalerweise immer was ich auch bekommen habe. Zum Hintergrund, hatte ich Ware für Weihnachten bestellt, es konnte nur ein Teil ausgeliefert und das haben die mir dann am 24.12. mitgeteilt und den Rest später geschickt und sich dann bis jetzt gar nicht gemeldet, was mich einfach insgesamt geärgert hat. Und jetzt buchen Sie wie es Ihnen einfällt einfach mal was ab. Das ist doch kein Kundenservice.
Liebe/r nadine2210,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support

Die Verjährungfrist würde erst Ende nächstes Jahr sein. Es wir immer vom Ende des laufenden Jahres das die Sache betrifft (bei Dir 2006)gerechnet. Beispiel: Du leihst jemanden Geld (z.B. am 02.02. 2008), der zahlt es nicht zurück. Dann hast Du bis zum bis einschließlich 31.12.2011 zeit den jenigen auf die Zahlung aufmerksam zumachen (Zahlungsaufforderung, Mahnung ect.).
M.f.G.