RalfK am 30.12.2007 um 18:35 Uhr
Im Januar 2007 wurde ein Baum gefällt und erst im Dezember 2007 trudelte die Rechnung ein. verjährt der Anspruch zur Begleichung?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

du hast eine Leistung gewollt und diese Leistung erhalten, also bezahle und stelle nicht solche Fragen.. was würdest du denn machen, wenn dein Lohn nicht kommen würde..
Würd ich auch sagen !! Und ab morgen früh in die Bank.Zahl ihm bitte 5 Euro mehr dass er dir das solange gestundet hat.

Das ist die typische Einstellung heutzutage. Leistungen erwarten, dann aber wenn es ums bezahlen geht, sich dagegen sträuben. Sowas bekomme ich mindestens einmal in der Woche mit.
DH sag ich auch,und dann noch die Frechheit hier zu fragen

Klar, muss man für die Leistung Bezahlen, selbst wenn die Rechnungsstellung so spät erfolgt ist. Verjährt wäre sie erst nach 3 Jahren.
wandpilz am 30. Dezember 2007 18:41 stimmt. früher waren es mal 2 Jahre, aber das wurde geändert. Und meiner Meinung beginnt die Verjährungsfrist auch erst am 1.1. des Folgejahres.

Sind solche Fragen wirklich Dein ernst? Ich hoffe nicht? Was erwartest Du? Das wird Dir sagen das Du solche Sachen natürlich nicht mehr bezahlen mußt?
Natürlich mußt Du solche Rechnungen bezahlen !!!

Hier findest Du alles über Verjährung: http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Tolle Einstellung, ob man erbrachte Leistungen bezahlen muss

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, gilt die dreijähre Verjährungsfrist nach § 195 BGB.
Der Anspruch aus einer Handwerkerrechnung (Werklohnforderung) verjährt erst nach 3 Jahren zum Jahresende. Der Anspruch dürfte nach 11 Monaten noch nicht verjährt sein.
Man könnte mal prüfen, ob der Zahlungsanspruch verwirkt ist. Dazu reicht das Verstreichen einer gewissen Zeit aber nicht aus. Der Handwerker müsste auch zu erkennen gegeben haben, dass er die Leistung möglicherweise nicht abrechnet.
strick4a am 30. Dezember 2007 18:47 Danke! Wegen solch geistrichen Tips,wie sich ein gut bedienter Kunde am besten vor der Zahlung erbrachter Leistungen drücken kann, bin ich Stammgast auf dem Amtsgericht.Pfui und DR
Es ist mein Handwerk, das Schlupfloch durch's Gesetz zu finden, so wie es anderer Leute Handwerk ist, Schlupflöcher zu schließen. Kein Fall für "Pfui", denke ich.
schlupflochsucher sind in unserer Gesellschaft Grenzgänger und Mitesser-angesetzt die Fehler anderer zu suchen und auszunutzen 3x Pfui
Ach, Ihr habt sie doch nicht alle! Wenn Ihr Euch vor Gericht vertreten lasst, ist es Euch gerade recht, dass der Anwalt gewiefter ist und taktisch klüger das Gesetz ausnutzt als der der Gegenseite, oder gebt Ihr Eure Fälle einem Quacksalber in die Hände? Immer schön so, wie Ihr es braucht, ne?
strick4a am 30. Dezember 2007 19:16 Auf mein Handwerk kann ich noch stolz sein und ohne Wenn und Aber am Morgen in den Spiegel schauen.....
Genauso wie man nicht moralisch oder unmoralisch eine Wand verputzen oder einen Baum fällen kann, kann man nicht moralisch oder unmoralisch einen bestehenden Anspruch einklagen oder einen bereits verjährten oder verwirkten Anspruch abwehren.
Rechtsanwendung ist zum Glück keine Spielwiese für Moralapostel.
Übrigens bin ich nicht verantwortlich für die Zahlungsmoral von irgendwem. So eine bescheuerte Diskussion um meinen Beruf habe ich wirklich noch nie führen müssen.
strick4a am 30. Dezember 2007 19:33 Die Moral findet in einem selber statt, was aber ein gewisser Berufszweig bereits an der Uni ausgeprügelt bekommt.Es ist wohl fast jedem bekannt, das gesprochenes Recht und Moral zweierlei Dinge sind.Hier geht es nicht mehr um die Sache, sondern um Paragraphen.Ich habe Anwälte in meinem Freundeskreis, die der gleichen Meinung sind.So etwas nennt man auch Charakter.
Der erste Satz ist eine reine Beleidigung. Kommen wir zur sachlichen Ebene zurück?
Ja, Recht und Moral sind zwei verschiedene Dinge. Das ist richtig und gut so. Handwerk und Moral, Technik und Moral, Heilkunkst und Moral sind auch alles verschiedene Dinge. Man kann sich als Jurist, Handwerker oder Mediziner moralisch verhalten, muss dabei aber trotzdem sein Handwerk beherrschen.
Du machst es Dir mit Deinem "Ich kann morgens noch in den Spiegel schauen" schön einfach. Abends setzt Du Dich vor den Rechner, bildest Dir aus 3 Sätzen ohne die Tatsachen zu kennen ein Urteil und brichst Deinen Moralstab über Menschen, die Du nicht kennst. Weißt Du, ob der Baumfäller ordentlich gearbeitet hat, nichts anderes zerstört hat, eine Rechnung über eine andere Leistung geschrieben hat, die eigentlich dem Baum enthalten sollte, ob er den Fragestelle an anderer Stelle über den Tisch gezogen hat? Offenbar weißt Du das alles, denn Du verurteilst Fragesteller und einen Antwortgeber in einem Moralstreich.
Wenn ich bei einer so einfachen Antwort wie "noch nicht verjährt, aber vielleicht verwirkt" mir die ganze Geschichte und die Beziehung dieser beiden Menschen über Monate, vielleicht Jahre hinweg überlegen müsste, könnte ich bei GF nie wieder eine Frage beantworten.
strick4a am 30. Dezember 2007 20:07 Verbaltheoretische Äusserungen sind der Sache offentsichtlich nicht dienlich.Du mußt Dich hier nicht rechtfertigen und auch nicht im Glauben sein, das ich Dich im Sinne deutschen Rechts beleidigen wollte.Meine Meinung resultiert aus eigenen Erfahrungen und spiegelt in keinem Falle die Interpretation des Fragestellers wieder und kann somit auch nicht eine Verallgemeinerung bez. Fragestellers/Antwortgebers gewesen sein.Zum letzten Abschnitt Deines Kommentares gebe ich Dir im Nachhinein absolut recht;ich kann mir meine Kundschaft auch nicht nach deren Vorleben aussuchen.Gut jetzt?
strick4a am 30. Dezember 2007 19:45 Ich auch noch nicht.Das ist und bleibt Ansichtsache.Es steht mir auch nicht zu,Dich deswegen zu "rügen".Du machst Deinen Job wie jeder andere.Wenn ich Dir "zu nahe" getreten sein sollte, war das in der ersten Erregung in ist einer Entschuldigung wert.Trotzdem habe ich da was voraus: ich habe bereits "unmoralisch einen Baum gefällt" bei einem heftigen GV an einem solchen.War wohl moralisch morsch....LG & GR strick
Na denn nischt für unjut! War eigentlich unnötig, dass wir hier aneinander gerasselt sind. Ich vertrete ja hauptsächlich Handwerksfirmen und Bauunternehmer und kann über Zahlungsmoral und wie man damit umgeht so manche Arie trällern. Gruß zurück, Mathias.
strick4a am 30. Dezember 2007 20:25 ja,denke ich auch!War vielleicht mal ganz gut so....mir geht's gleich besser.Du kennst die Problematik.Vielleicht kann'st Du mich ja mal vertreten gegen die Frankfurt Holding, alle erste Adresse bez. Ruinierung mittelständiger Unternehmen....Viele Grüße und rutsch gut...strick
Ja, es gibt so schwarze Schafe, die grundsätzlich nur zahlen, wenn sie verklagt werden. Na dann muss man eben schnell sein und draufhauen. Meine Kontaktdaten stehen für alle Fälle im Profil. Guten Rutsch.

§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Dass Du nicht vor Scham im Boden versinkst! Hast Du keine Ehre im Leib? Deine Armut kotzt mich an.

Auf jeden Fall musst du diese Rechnung bezahlen! Schulden verjähren nach 10 Jahren.
Öööh, nach 3 Jahren in diesem Fall

wenn du eine leistung bekommst solltes du die rechnung auch bezahlen...hast ja auch lange stillschweigend gewartet...aber die frist läuft 3 jahre...schlechte einstellung und schlechte frage...

Natürlich muss nochbezahlt werden. Mathias Münch hat es genau geschildert. Ich finde allerdings auch, dass man bei ordentlich erbrachter Leistung nicht als erstes prüfen sollte, ob der Zahlungsanspruch schon verwirkt oder verjährt ist. Wahrscheinlich hättest Du es andererseits als unmoralisch angesehen, wenn die Rechnung am nächsten Tag im Briefkasten gewesen wäre. Das Argument höre ich nämlich auch häufig, obwohl es beim Bäcker auch klar ist, dass für das Brötchen das Geld sofort auf den Tisch gelegt wird.

An alle Antworter ausser Mathias Münch: Danke für diese Einstellung!!Ich habe zum Jahreswechsel wg. Aussenständen einen Mitarbeiter entlassen müssen.......
LittleArrow am 30. Dezember 2007 19:34 Strick4a, Du könntest ja Mathias engagieren, damit Du an Dein Geld kommst. "Den Gegner mit den eigenen Waffen schlagen", ist doch eine bekannte Taktik.
strick4a am 30. Dezember 2007 20:38 Ja,gut Idee....

Meine Antwort auf die Antwort von Mathias Münch ist hiermit Gegenstandslos......GR an alle...strick
An der Tankstelle bezahlst du doch dein Benzin auch, oder etwa nicht??
wenn ich nicht gefragt hätte, hättest Du nicht geantwortet.