Ich war am Samstag beim Arzt der Notdienst hatte und will mich von ihm weiter behandeln lassen. Wenn ich dort morgen wieder hin gehe bin ich mir nicht sicher ob diese Gebühr nocheinmal anfällt.

Wenn es der gleiche Arzt ist, musst Du nicht mehr bezahlen.

Ja, Du mußt nochmal zahlen. Kann ich Dir aus eigener (häufiger) Erfahrung zuverlässig mitteilen!
Ja, die Notfallgebühr hat mit der Praxisgebühr nichts zu tun.

nein...
wenn du bei dem Arzt bleibst nicht, selbst wenn du zu einem Anderen Arzt gehst brauchst du nur die Quittung vorlegen, gilt aber nicht wenn du vom Praktischen Arzt zum Zahnarzt gehen willst... Das quartal wo die PG neuanfällt, fängt erst am 1.1 an
istie am 1. November 2009 14:57 stimmt nicht. Wenn Du beim Notarzt warst und gehst dann zur Weiterbehandlung zu Deinem Arzt, muss die Praxisgebühr nochmals bezahlt werden. Selbst wenn am Samstag zu Dir der Notarzt kommt und Du brauchst am Sonntag nochmals einen Notarzt, aber es kommt ein anderer, muss ebenfalls nochmals die Praxisgebühr bezahlt werden.
miniwo am 2. November 2009 06:34 Dann ist man schlau und lässt sich für den Fall der Fälle eine Überweisung für den SOnntag geben, dann muss die Praxisgebühr nicht nochmal bezahlt werden. Notfall bleibt Nottfall solange es um das selbe geht.

ja...........
Genau auf diese Weise will man erreichen, dass Patienten weniger zum Arzt gehen ... Fazit: Kosten ersparen.
Ich bin in den letzten 5 Jahren vielleicht zweimal bei einem Arzt gewesen, ich finde das sehr ungerecht das ich dann trotzdem zahlen muss!
SevenStarMantis am 1. November 2009 11:45 Sehe ich auch so. Das ist unser Gesundheitssystem !
Es ist der gleiche Arzt.
Diese Antwort ist korrekt. Habe einfach meinen Arzt gefragt. So lange der selber Arzt besucht wird muss nicht zweimal die Praxisgebühr bezahlt werden.