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Muß ich die PKH zurückzahlen für ein Recht das mir zusteht und einklagen mußte?

gefragt von gfdx21 am 31.07.2009 um 17:22 Uhr

Hallo, nach mehrmaliger erfolgloser Aufforderung Unterhalt für meine beiden Kinder zu zahlen habe ich eine Klage hierfür eingereicht, PKH wurde mir bewilligt und mir wurde Recht gegeben. Nun soll ich die PKH zurückzahlen. Meine Frage lautet, warum dieses nicht vom Verursacher dieser Klage gezahlt werden muß und wie ich eine Rückzahlung vermeiden kann? Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.


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Jaunty
beantwortet von Jaunty am 31. Juli 2009 17:31
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Daß muss normalerweise der bezahlen der die Klage verloren hat. Aber wenn du jetzt Unterhalt für Deine Kinder bekommst bist Du ja imstande die Prozesskosten zu bezahlen. Wenn Du den Prozess verloren hättest wäre Dir eine Rückzahlung erspart geblieben.


obiwana
beantwortet von obiwana am 31. Juli 2009 17:35
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Der Verursacher dieser Klage bist du, da du geklagt hast. Versteh mich nicht falsch. Moralisch ist das hier keine Frage. Ein Vater sollte Unterhalt zahlen. Aber unter dem Strich bleibt, dass du geklagt hast, somit bist du der Verursacher für Proezess und Anwaltskosten.

Was ich nicht verstehe ist, wieso du erst einen PKH Antrag genehmigt bekommst und dann doch die Kosten übernehmen sollst. Wie wird das Begründet?

Kommentar von gfdx21 am 31. Juli 2009 21:00

Hallo und danke. Eine Begründung ist aus dem Beschluss nicht zu ersehen - lediglich die Berechnung der monatlichen Rate und wann diese Rückzahlung beginnen soll.Ich denke darüber nach, mich gegen diesen Beschluss zu beschweren-da der Unterhaltsrückstand bisher nicht gezahlt wurde und die monatliche Unterhalts-Zahlung bereits schon einmal erheblich verspätet bei mir einging.


James131
beantwortet von James131 am 31. Juli 2009 17:36
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Der beklagte traegt den Anteil der Kosten in wie weit er verloren hat. Damit muss er auch die Kosten insoweit an Dich ... damit Du an das Gerichtskasse zahlen. Du koenntest also einen Teil Deiner Ansprueche gegen den Beklagten an die Greichtskasse abtreten und diese holen sich das geld dann direkt vom Schuldner. Die PKH ist in jedem Fall zurueckzuzahlen, das hast Du auch unterschrieben ;-)


James131
beantwortet von James131 am 31. Juli 2009 17:36
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Der beklagte traegt den Anteil der Kosten in wie weit er verloren hat. Damit muss er auch die Kosten insoweit an Dich ... damit Du an das Gerichtskasse zahlen. Du koenntest also einen Teil Deiner Ansprueche gegen den Beklagten an die Greichtskasse abtreten und diese holen sich das geld dann direkt vom Schuldner. Die PKH ist in jedem Fall zurueckzuzahlen, das hast Du auch unterschrieben ;-)


Abigail
beantwortet von Abigail am 31. Juli 2009 17:38
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In meinem Bekanntenkreis wurden ebenfalls 2 Frauen zur Rückzahlung aufgefordert.

Ich glaube das ist einfach so.

Allerdings mußten beide ihr Einkommen angeben. Danach mußte eine zurückzahlen und die andere nicht.


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