Muss ich die neue Fahrzeugbreite bei gezogenen Kotflügeln eintragen lassen, oder sind die Außenmaße der Außenspiegel maßgebend? Es sind zwar auf jeder Seite nur 4CM die der Wagen breiter geworden ist aber ich weiß nicht ob meine Breite neu vermessen werden muss?
Soweit ich weiß müssen alle baulichen Veränderungen die die Maße verändern eingetragen werden.
ja musst du. die abmessungen stimmen ja nicht mehr.