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Muss ich die neue Fahrzeugbreite bei gezogenen Kotflügeln eintragen lassen?

gefragt von gtiraser am 31.05.2007 um 22:29 Uhr

Muss ich die neue Fahrzeugbreite bei gezogenen Kotflügeln eintragen lassen, oder sind die Außenmaße der Außenspiegel maßgebend? Es sind zwar auf jeder Seite nur 4CM die der Wagen breiter geworden ist aber ich weiß nicht ob meine Breite neu vermessen werden muss?


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 31. Mai 2007 22:39
2x
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Soweit ich weiß müssen alle baulichen Veränderungen die die Maße verändern eingetragen werden.


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 28. Juni 2007 08:58
0x
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ja musst du. die abmessungen stimmen ja nicht mehr.



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