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muss ich die miete trotzdem zahlen obwohl ich kein strom in der wohnung wegen mein vermieter hab?

gefragt von MARIANAX am 20.06.2009 um 16:51 Uhr

ich hab eine wohnung zum 01.07.09 gemietet und als ich den vertrag vor knapp ein monat unterschrieben hab war die rede dass er sich zum 15.06 bei mir meldet um mir den schlüssel zu geben usw. hat aber es nicht gemacht und somit kann ich noch nicht mein zeug in die neue wohnung bringen und könnte deswegen mein strom und telefon noch nicht anmelden und da ich nicht bei der stadtwerke bin musste ich den termin für den stron ca. 3wochen davor feststellen. muss ich die miete trotzdem zahlen wenn ich noch kein schlüssel und kein strom in der wohnung hab? weil so muss ich die miete an ihm zahlen und an mein alten vermieter da ich erst zum 05.07 oder so raus aus der alte wohnung kann?


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whopper
beantwortet von whopper am 20. Juni 2009 16:54
3x
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Eine Frechheit wie respektlos manche Fragesteller hier sind!

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 21. Juni 2009 01:49

????????????????????


albatros
beantwortet von albatros am 21. Juni 2009 01:56
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die schlüssel muss der vermieter dir nicht am 15. vor mietbeginn geben, allerdings spätestens am 30. strom und telefon kannst du trotzdem schon an- bzw. ummelden. geh mit dem mv zu dem lieferanten, die kümmern sich dann. in der regel meldet der vermieter dem stromlieferanten den neuen mieter und die schicken dir den vertrag zu. bei der telekom kannst du das telefonisch erledigen. ich sehe keinen grund, warum du mit mietbeginn keinen strom haben solltest und demzufolge eine mietminderung in betracht ziehen könntest.


koni24
beantwortet von koni24 am 20. Juni 2009 16:51
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Du kannst die Miete mindern, zahlen musst du trotzdem was. Am besten an den Mieterschutzbund wenden.


schwarzloh
beantwortet von schwarzloh am 20. Juni 2009 16:54
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Wenn du die Wohnung erst ab 1.7. gemietet hast, brauchst du erst ab 1.7. Miete zahlen. Beim Strom zählt sowieso der Verbrauch. wenn du nicht drin wohnst, verbrauchst du auch keinen Strom.


critter
beantwortet von critter am 20. Juni 2009 16:57
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Heute ist der 20. Warum hast Du Dich nicht wenigstens am 15.6. abends bei dem neuen Vermieter gemeldet? Dann wäre die Sache längst geklärt.

Kein Schlüssel - keine Miete! Strom ist eh Deine Sache und nicht Sache des Vermieters. Hast Du Dich beim Stromlieferanten mittlerweile an- bzw. umgemeldet?

Dein Anliegen zu lesen ist sehr beschwerlich ohne Punkt und Komma. Es wäre sehr nett, wenn Du Dir diese Schreibweise abgewöhnst.



quinti
beantwortet von quinti am 20. Juni 2009 16:58
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Ja ,denn du hast die Wohnung zum 1.07.gemietet aber nicht den Strom und das Telefon.!?!


vincero
beantwortet von vincero am 20. Juni 2009 17:28
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bei einzug wird der stromzähler abgelesen und dann vom neuen mieter beim stromversorger angemedelt. oder hatte die wohnung bei deiner besichtigung keinen strom? das hättest du dann auch gleich klären können. der vermieter kann den mieter früher in die wohnung lassen, muss er aber nicht. eine nachfrage wäre da sicher angebracht gewesen. und das telefon geht ihn auch nichts an.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 20. Juni 2009 19:39
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Es gilt der Vertragsbeginn. MfG


anonym
beantwortet von kunni am 21. Juni 2009 10:48
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Für eine Mietminderung sehe ich hier keine Voraussetzungen, da dies Eigenverschulden ist.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 21. Juni 2009 17:01
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wenn du eine ferienwohnung zum 1.7. mietest...verlangst du da auch schon im mai einziehen zu können? natürlich mietfrei? und welche miete wilst du nicht zahlen? die vertragszeit hat noch nicht begonnen.


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