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Muss ich die Mahngebüren zahlen, für die meine Versicherung verantwortlich ist?

gefragt von ChristophRoth am 29.11.2007 um 0:47 Uhr

Die Versicherung hat mir nicht rechtzeitig das Geld für die Arztrechnung überwiesen und die Ärztebank (oder wie das heißt...) hat mir jetzt eine Mahnung geschickt! Muss ich die drei Euro Mahngebüren zahlen? WIe bekomme ich die von der Versicherung?


Reply


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 29. November 2007 00:53
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Du könntest ja mal bei der Versicherung anrufen und den Fall schildern,aber wegen 3 Euro ??Am Ende zahlst Du für Telefongebühr usw. noch mehr als nur die 3 Euro. Denke doch die sind zu verschmerzen, auch wenn es ärgerlich ist.


Sender
beantwortet von Sender am 29. November 2007 01:00
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Bist Du Dir sicher, dass Du mit der Bezahlung warten durftest, bis die Versicherung Dir das Geld überweist?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2007 02:07

Die Rechnung des Arztes ist bei Fälligkeit vom Patienten zu bezahlen. Der ist der Schuldner des Arztes. Mit der Tatsache, wann der Patient das Geld von seiner Versicherung erstattet bekommt, hat das nichts zu tun.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 29. November 2007 02:54

Genau. DH für euch beide.


Highlight
beantwortet von Highlight am 29. November 2007 00:51
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Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. November 2007 00:53

wo ist die Antwort, oder hats Dir die Sprache verschlagen wegen der 3 Euro ? ;-)

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 29. November 2007 00:54

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 29. November 2007 00:56

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 29. November 2007 01:00

Grumpf, ich tippe ständig ins Leere, d.h. meine Antwort wird von GF verschluckt! Der x-te Versuch: Die Überweisung des Rechnungsbetrages von Dir ist eine Sache, die Übernahme der Kosten eine andere! D.h. : Die Versicherung ersetzt Dir in Deinem Fall zwar die Unkosten, doch in welchem Zeitraum dies zu geschehen hat...schau Dir da mal lieber das Kleingedruckte an... @Hoppelhasi, die 3 Euro sind eine wahrhafte Tragööööödie ...

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 29. November 2007 01:03

Und wieder meine Standartantwort: es gibt gar keine UNkosten.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 29. November 2007 01:01

Vermutlich sollte das ein toller (leider zuuu lang geratener)Highlight-link werden?

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 29. November 2007 01:12

@sender: Nein, es war kein Link enthalten...und ja, Papa, ich weiß, dass das Wort Unkosten nicht ganz korrekt ist.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 29. November 2007 13:56
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DU hast die Leistung das Arztes in Anspruch genommen,

DU bist sein Vertragspartner,

DU hast die Rechnung bekommen und

DU musst sie auch fristgerecht bezahlen und wenn Du das nicht tust,

dann musst DU auch die Mahngebühren tragen.

Ob und wann Du das Geld von Deiner Kasse erstattet bekommst, ist für den Arzt völlig uninteressant.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 29. November 2007 21:13

Genau so ist es. DH.


vampire
beantwortet von vampire am 29. November 2007 10:12
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Ich habe bisher einfach den Betrag ohne Mahngebühr bezahlt, die buchen dann die Mahngebühr aus, weil sich das nachfordern nicht lohnt.




Kommentar von dottoremuc am 10. Januar 2008 12:18

Da hast Du Glück, daß Du nicht bei mir Patient bist. Wenn Du die Mahngebühren nicht bezahlst, bekommst Du noch einen netten Brief von mir, und dann geht's an den Anwalt, was richtig teuer wird. Ich finde es ein Unding, Rechnungen erstmal nicht zu bezahlen und dann nicht für die Kosten aufzukommen.


Andreas Pueschel
beantwortet von Andreas Pueschel am 29. November 2007 18:47
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Leider bedienen sich einige Ärzte einer Abrechnungsstelle, welche die normale 4-Wochenfrist nicht einräumt. Ich wurde von meinem Arzt auf die Falle hingewiesen, als er die Abrechnung ausgliederte. Betrachte die drei Euro als Lehrgeld, alles Andere ist teurer.

Kommentar von dottoremuc am 10. Januar 2008 12:20

Es gibt keine normale 4-Wochen-Frist. Das ist reiner Goodwill vom Arzt. Gemäß GOÄ ist die Rechnung sofort fällig und muß eigentlich auch umgehend bezahlt werden. Ich schicke die erste Mahnung (ohne Gebühren) sogar erst nach 6 wochen raus, was einige Patienten jedoch nicht davon abhält, bis zur dritten Mahnung zu warten und dann ohne Gebühren zu bezahlen. Wie das weitergeht.... s.o.

Kommentar von 2a96701186bf29458cb4c59d606fbbd9smallAndreas Pueschel am 10. Januar 2008 13:24

Dann habe ich gute Ärzte, denn ich habe fast immer 4 Wochen als Zahlungsziel, bis auf besagte Abrechnungsstelle eines Arztes.


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