jaguar4 am 05.08.2007 um 0:18 Uhr
Leider haben wir ein paar Probleme in unsere Wohnung. Nach langem Hin und Her wurde uns dann ein Baumangel bescheinigt, der angeblich nicht zu beheben ist. Die Auswirkungen werden wir erst wieder im Winter feststellen können, wenn es kalt ist. Aber müssen wir uns unter diesen Voraussetzungen an die Kündigungsfrist halten?
Puuh, ziemlich verzwickt. Ich weiß nicht, aber ist es nicht so, wenn Du von der Mietminderung Gebrauch machst, akzeptierst Du den Mangel in seiner Form und das Sonderkündigungsrecht ist dann erloschen? Mach' Dich doch schlau beim Mieterverein.
wenn dir ein gutachter den baumangel bescheinigt hat, hast du ein sonderkündigungsrecht.
weil ja der wohnwert nicht durch behebung des mangels wieder hergestellt werden kann.
oder du einigst dich mit dem vermieter auf entsprechende niedrigere miete.
jaguar4 am 5. August 2007 00:27 der vermieter selber hat den baumangel bescheinigt. Mietminderung weiß ich, aber wie gesagt, die Kündigungsfrist. Danke für die Antwort.

Seit ihr Mieter? Wenn ja, könntet ihr evt. eine Mietkürzung machen, aber da würde ich mich von einem Anwalt vom Fach erkundigen. Als Besitzer, habt ihr wohl schlecht Karten. LG Lotusblume
jaguar4 am 5. August 2007 00:28 wir sind mieter. der vermieter hat den mangel bescheinigt, von der mietminderung haben wir schon gebrauch gemacht.
Lotusblume12 am 5. August 2007 00:42 ja denn, wartet es ab, ein Umzug kostet ja auch viel Geld. Ich denke mal es geht um Feuchtigkeit? Wenn allerdings gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, sucht euch etwas Neues. Ist mein Tipp. LG Lotusblume
jaguar4 am 5. August 2007 00:51 ja, deine vermutung ist richtig. das problem werden wir jeden winter haben. wir sind daher auf der suche. danke lg jagaur
Ein Baumangel an einer Wohnung berechtigt von sich aus noch nicht zu einer Nichteinhaltung der Kündigungsfristen. Anders sieht es aus, wenn schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die aber vom Gesundheitsamt festgestellt werden müssten.
Es gibt wirklich nur ganz, ganz wenige Konstellationen, die die Kündigungsfrist bei Wohnungsmiete von 3 Monaten herab setzen. Zum Vergleich, selbst die Einweisung in ein Heim oder der Tod des Mieters berechtigen nicht zu einer verkürzten Kündigungsfrist.
Wenn der Mieter gestorben ist, gibt es auch keinen Mietvertrag mehr, oder? Dann sind Vermieter und die Erben des Mieters zur sofortigen Kündigung berechtigt.