MUSS ich die IDNr meiner Frau (Hausfrau) mit in die Steuererklärung abgeben?

3 Antworten

Wenn es nicht die erste Erklärung ist, hat das Finanzamt die IDNr deiner Frau schon. Und wenn nicht, genügen Name und Geburtsdatum um sie rauszufinden.

Du musst auch deine IDNr. nicht reinschreiben, auch wenn du Einkommen hast. Anlagen für deine Frau müssen für eine gemeinsame Steuererklärung auch keine ausgefühlt werden. Ein 450euro Job taucht auch nirgendwo auf. Eventuell sind Versicherungsbeiträge, die deine Frau selbst zahlt, in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

Woher soll denn das Finazamt wissen, dass sie nicht arbeitet, wenn du ihre Daten nicht angibst? In der Einkommenstuererklärung erklärt man sein Einkommen – im Falle deiner Frau eben 0 €.

Wo denn?

@Liebe23411

Indem du keine Einkünfte angibst, erklärst du ja, dass sie 0 € hat.

@Eulenhasser

witzig witzig. in welcher Anlage denn? Wo bzw. auf welcher Seite gibt es denn ein Feld wo ich die 0€ eintragen kann?

@Liebe23411

Nochmal für die geistig Minderbemittelten:

Du trägst keine Einkünfte für deine Frau in die Erklärung ein. Dadurch erklärst du, dass sie keine Einkünfte hat.

Ja - wenn dort die Daten Deiner Frau eingeben werden wird automatisch Splittingtarif angewendet...

wenn ich das nicht will

@Liebe23411

Dann zahlst du drauf.

@Liebe23411

Dann ist eine Einzelveranlagung zu wählen; dann muß der Ehegatte auch eine Einzelveranlagung abgeben; der zur Einzelveranlagung genötigte Ehegatte kann allerdings die Zusammenveranlagung ggf. auch erzwingen.

Zudem sei darauf hingewiesen, daß der benachteiligte Ehegatte ggf. einen Ausgleichsanspruch hat; erscheint dem FA eine willkürliche Einzelveranlagung vorzuliegen, die nur den anderen Ehepartner schädigen soll, kann es auch eine Zusammenveranlagung von Amtswegen durchführen.

Es gibt aber auch Konstellationen wo Einzelveranlagungen günstiger sein können - dies sollte aber gut überlegt werden und es sollte ggf. ein Steuerberater hinzugezogen werden.

@DerSchopenhauer

Wenn deine Frau keine Einkünfte hat, ist zwingend eine Zusammenveranlagung durchzuführen - dies erfolgt dann automatisch durch das Finanzamt.

Ehefrau hat keine positiven Einkünfte, nur negative Einkünfte erzielt oder zwar positive Einkünfte erzielt, eine ESt ist aber nicht festzusetzen.

In diesen Fällen ist eine Beantrgung der Einzelveranlagung von vorne herein unwirksam.