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Muß ich die Hausverwaltung informieren?

gefragt von kossi2470 am 10.03.2009 um 4:33 Uhr

Hallo, mein Freund ist Mieter einer Wohnung in der er sich kaum aufhält. Jetzt ist meine Tante in einer Notsituation und möchte vorübergehend in dieser Wohnung unterkommen. Nun möchte ich gerne wissen,ob wir das der Hausverwaltung mitteilen müssen. Es handelt sich dabei nicht um Untervermietung,er bietet ihr halt nur Unerschlupf in dieser Situation. Ich möchte mich gerne absichern,weil Fragen der anderen Mietparteien im Haus sicherlich nicht ausbleiben. Wie können wir uns absichern bzw was müssen wir tun um auf der sicheren Seite zu sein damit es keinen Ärger gibt.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar LG kossi


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Malkia
beantwortet von Malkia am 10. März 2009 04:57
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Der Mieter darf für mehrere (ca 6 -8) Wochen auch ohne Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme in seinem Haushalt zu sehen und damit keine Überbelegung der Wohnung verbunden ist (LG Mannheim WM 73, 5). Kurzfristige Überbelegung schadet nicht (AG Dortmund WM 82, 86). Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet die normale Besuchsdauer (AG Frankfurt WM 95, 396). (Man beachte, es wird hier von mehreren Personen ausgegangen, nicht von einer einzelnen.)

Er kann deine Tante also ohne Probleme bei sich aufnehmen, muss auch nicht die Hausverwaltung davon in Kenntnis setzen.

Der Mieter ist berechtigt, eine andere Person, die weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung auf Dauer in seinem Haushalt aufzunehmen. Er hat ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme der anderen Person in seiner Wohnung, wenn er aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen eine dauernde Wohngemeinschaft begründen will. Voraussetzung ist lediglich, dass die Gründe des Mieters erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden und die Wohnung z.B. nicht überbelegt ist (BGH RE WM 85, 7).

Kommentar von Obelhicks am 10. März 2009 23:23

. aber ist es nicht besser statt einzelner urteil mit zum teil abhebenden fristen den sicheren trend zu nennen?


bitmap
beantwortet von bitmap am 10. März 2009 04:43
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anonym
beantwortet von schleudermaxe am 10. März 2009 10:19
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Guten Morgen,

ich sehe es etwas anders. Grundsätzlich darf ein Mieter eine zweite Person in seinen vier Wänden aufnehmen. Dieses Lied ist ausgesungen und die Literatur ist sich einig.

Also, keine Angst und machen.

Alles Gute.


magura99
beantwortet von magura99 am 10. März 2009 04:35
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Ich würde erstmal abwarten.

Kommentar von Auskunft am 10. März 2009 07:49

Was abwarten? Daß Ostern kommt?

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 10. März 2009 16:12

Ein geistreicher Kommentar, zumindest besser als die Hände den ganzen Tag im Gemächt zu haben und nix tun.


anonym
beantwortet von Flow73 am 10. März 2009 04:39
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Soweit ich weiß, darf man einen Besuch laut Mietrecht für maximal 4 Wochen unterbringen, dann muß man den Vermieter informieren, der hierauf sicher die steigenden Nebenkosten berechnen wird.
Ich persönlich jedoch würde dies erst nach acht Wochen melden.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. März 2009 07:31

ne das stimmt nicht. Der Zeitraum ist viel länger. Außerdem darf man jemand z.B den Freund viel länger bei sich wohnen lassen, wenn dieser noch irgendwo anders eine gemeldete Wohnung besitzt, ohne daß deshalb die Nebenkosten erhäht werden dürften. Derjenige wäre ja dann doppelt gestraft, weil er 2 mal Nebenkosten zahlen muß


ddestroyer
beantwortet von ddestroyer am 10. März 2009 04:42
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wo kein Kläger - da kein Richter...


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 10. März 2009 06:53
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Oh man - Seine neue Tante kann doch die Wohnung hueten. Wo ist da das Problem.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 10. März 2009 06:54

Siehe auch Malkia !!!


anonym
beantwortet von kbra01 am 10. März 2009 06:54
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In meinem Mietvertrag steht schwarz auf weiß:"....überschreitet die Zahl der im Mietvertrag angegebenen Personen die bei Vertragsschluß angegebene (xyz), zieht dies - spätestens, nachdem der Vermieter davon Kenntnis erlangte - eine sofort wirksame, fristlose Kündigung nach sich...".

Kommentar von kbra01 am 10. März 2009 06:59

Typisch Köln. Und dann noch Steuern nachkassieren (Hochrechnung potenzieller (Mehr-)Einnahmen aus V+V (Vermietung und Verpachtung))

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. März 2009 07:32

so eine Klausel ist erstens unwirksam und zweitens ist das ja nur ein vorübergehender Besuch, der nie verhindert werden kann. Außerdem ist dieser Satz doch sowieso schwachsinn! Die Zahl der im Mietvertrag angegebenen Personen entspricht immer der bei Vertragsabschluß vorhandenen Personen. Da der Mietvertrag ja dem Vertragsabschluß entspricht

Kommentar von kbra01 am 11. März 2009 07:13

Die fristlose Kündigung kommt bestimmt, warte nur mal ab. Auch hier wieder ein Hohn und Zynismus, der kaum noch zu überbieten ist. Vor allem, weil gerade die Kölner Amtsgerichte immer zugunsten der Vermieter rechtsprechen. In Lüdenscheid wäre das zum Beispiel ganz anders, oder in Altötting oder sonstwo, nur in Köln hat man sich von einer bundeseinheitlichen Richtline verabschiedet. Gegebenenfalls noch mehr. Diese Stadt wird mir immer unheimlicher und unattraktiver. Einstürzende Neubauten jetzt noch. Und dieses arrogante Volk.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 10. März 2009 07:12
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Entscheidend ist der Mietvertrag. Er muss den Gesetzen deines Landes entsprechen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 10. März 2009 07:28
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2-3 Monate kann man Besuch empfangen, ohne daß man diesen anmelden müßte


anonym
beantwortet von kossi2470 am 10. März 2009 08:14
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Ich danke Euch für die vielen Antworten. Dann bin ich jetzt etwas beruhigter. Werde abwarten wie lange die Notsituation dauert und dann ggf die Hausverwaltung darüber informieren. Die Nebenkosten denke ich,werden nicht das Problem,da die eine Person(meine Tante) die andere Person(meinen Freund)ja nur ersetzt. Wollte auf der sicheren Seite sein und denke das bin ich jetzt. Noch einmal recht herzlichen Dank allen die sich meiner Frage gewidmet haben.

LG kossi


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