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Muß ich die Hausverwaltung in meine Wohnung ( Mietwohnung ) lassen oder kann ich Ihr den Zutritt verweigern?

gefragt von sheela2011sheela2011 am 10.01.2008 um 20:17 Uhr

Ich habe meinem Vermieter eine Frist zur Beseitigung der Wohnungsmängel gestellt. Heute habe ich nun einen Termin bekommen. Er kommt mit einem Handwerker um die kleineren Mängel sofort zu beseitigen und einen Termin für die Beseitigung der größeren Mängel einen Termin zu machen. Nun sagte mir seine Sekretärin heute am Telefon das die Geschäftsführerin der Hausverwaltung auch mitkommt. Aber mit dieser Dame liege ich im Clinch ( Sie hat mich schon des öfteren versucht für Dumm zu verkaufen, verweigert das Gespräch mit meinem Mann da ich den Mietvertrag unterschrieben habe ). Nun möchte ich diese Dame eigentlich nicht in die Wohnung lassen, darf ich das? Habe bei Google leider nichts gefunden.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 10. Januar 2008 20:19
3x
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Natürlich musst Du die Hausverwaltung in die Wohnung lassen. Schließlich geht es um Mängelbeseitigung, die Du gerne hättest. Und warum sollte die Geschäftsführerin mit jemandem (Deinem Mann) ein Gespräch führen, der überhaupt nicht ihr Vertragspartner ist. Dein Verhalten ist nicht sehr kooperativ und friedliebend.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 10. Januar 2008 20:24

Moment HerrLich, der Vermieter kommt mit einem Handwerker, und diese Dame ist mir gegenüber keinesfall kooperativ, war schon öfters in meiner Wohnung hat mich und meinen Mann auch schon beleidigt, mal davon abgesehen mein Mann bezahlt die Miete der Wohnung nicht ich. Meine Frage ist eigentlich wenn der Vermieter kommt mit ihr im Schlepptau, muß ich sie dann in die Wohnung lassen, der Vermieter ist klar, aber warum Sie?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 20:27

Wer bezahlt ist doch egal. Du bist Mieter. Beleidigen lassen musst Du Dich nicht. Sollte es so kommen, gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Du musst auch Beauftragte des Vermieters reinlassen. Bleib' einfach cool - die verschwinden ja wieder.

Kommentar von sternschnups am 10. Januar 2008 20:31

HerrLich redet ein wenig daneben, als Ehepartner hat er dadurchaus ein Mitspracherecht. und was wäre wenn sheela morgen stürbe, dann wär ihr mann alleiniger vertragspartner! wer die miete bezahlt ist allerdings völlig egal. ich würde die frau frontal darauf festnageln, dass sie mit deinem mann vernünftig umzugehen hat, zum anderen so verhalten wie tigeroli gesagt hat. du musst es schon vorzeigen; aber mehr auch nicht! und wenn sie dich beleidigt dann verweise sie aus der wohnung!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 20:34

Ich rede keineswegs daneben. Kein Vertragspartner ist kein Vertragspartner. Wir reden hier nicht von einem Todesfall, wo jemand in den Vertrag eintreten kann (und erst dann Partner ist).

Kommentar von sternschnups am 10. Januar 2008 20:48

Nun bei Ehepartnern ist ja auch irgendwo eine Gesamtschuld, sie sollte sich schon zu benehmen wissen - bei beidem. Und Sheela als nicht friedliebend zu bezeichnend finde ich ziemlich daneben!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 20:50

Sheela hat es nicht als daneben empfunden. Was regst Du Dich also auf?

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 10. Januar 2008 21:00

Laßt es gut sein ihr zwei, ich wollte mit meiner Frage keinen Streit vom Zaune brechen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 21:02

Sheela2011, und ich nehme das nicht friedliebend zurück. Sorry dafür.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 10. Januar 2008 21:14

HerrLich, mir gefällt deine direkte Art und Spontanität die Du bei der Beantwortung von Fragen an den Tag legst sehr gut. Ich habe mich durch deine Aussage keineswegs angegriffen gefühlt. Du hast mir schon einige hilfreiche Tipps, seis bei der Beantwortung von meinen Fragen oder von den Fragen von anderen Usern gegeben, deshalb möchte ich mich jetzt auf diesem Wege bei Dir und bei den anderen Antwortgebern recht herzlich bedanken.


anonym
beantwortet von tigeroli am 10. Januar 2008 20:22
3x
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Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben. Der Vermieter muss sich ankündigen, eine "angemessene" Frist setzen, aber dann kann er den Zutritt fordern. Und: es muss ihm überlassen bleiben, wie und von wem er die Mängel beseitigen lässt. Anders ginge es nur in gemeinsamer Absprache.

Allerdings: wenn z.B. im Schlafzimmer kein Mangel ist, muss man auch niemanden hinein lassen. Will der Vermieter den "Allgemeinzustand" der Wohnung sehen, muss er das vorher auch ankündigen. Und auch dann darf er ...

Obwohl die Mieter schon eine ganze Menge an Rechten zugesprochen bekamen, bleibt dem Vermieter immer noch das Recht, sein "Eigentum" im Auge zu behalten. Und ich denke, das ist auch fair.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 10. Januar 2008 20:28

De Vermieter ist klar, den laß ich ja auch in die Wohnung, aber die Geschäftsführein der HV ist ständig auf Konfrontationskurs und fängt jedesmal Streit an wenn sie bei mir in der Wohnung ist, warum soll ich sie dann reinlassen, sie hat doch mit der Mängelbeseitgung nichts zu tun sondern nur der Vermieter.

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 10. Januar 2008 20:29

Gute Antwort, besonders der letzte Satz. Ab und zu sollte man als "empfindlicher" Mieter mal darüber nachdenken, daß die Hütte dem Vermieter gehört und welche Gefühle einen beschleichen, wenn ein verliehener Gegenstand vom Ausleihenden übel behandelt wird.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 10. Januar 2008 20:39

Den Vermieter laß ich ja auch rein, es geht mir nur um die HV. Warum muß sie ständig die Nase mit reinhängen und warum kann mein Vermieter nicht alleine kommen. Sie kommt nur mit um sich wieder mal mit meinem Mann anzulegen, ist glaub ich ein Hobbie von Ihr. Sie hat uns auf dem Kieker weil mein Mann ihr verbal überlegen ist und ich bin bei weitem nicht empfindlich aber ich mache diese verbalen Beleidigungen und Schikanen seitens der HV schon über ein Jahr mit jetzt hab ich genug, ich habe diese Frage nur gestellt weil ich im Mietrecht nichts über Begehungsrecht seitens der HV was gefunden habe und habe gedacht jemand von Euch kann mich auf etwas Brauchbares hinweisen.

Kommentar von tigeroli am 12. Januar 2008 15:20

Wenn Du eine berechtigte Kritik gegen den Hausverwalter hast, muss das Dein Vermieter wissen. Der Vermieter bezahlt den HV, um sich von ihm Arbeit abnehmen zu lassen. Wenn durch ihn mehr Arbeit /oder Ärger hat, wird er mit ihm darüber sprechen. Dass Du den HV reinlassen musst im Auftrag des Vermieters, ändert nichts an der Rechtslage. Aber dass der Vermieter den HV mitbringen muss, steht nirgendwo. Und da es gar um eine bestimmte Person geht, solltest Du dem Vermieter klar sagen: die nicht! Letztlich muss der Vermieter daran interessiert sein, einen zufriedenen Mieter zu haben. Viel Glück.



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