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Muss ich die GEZ auch für den PC bezahlen?

gefragt von ElTorres am 09.11.2007 um 17:20 Uhr

Das war doch mal in der Diskussion, oder gibt es das bereits? Wie sieht es aus, wenn ich über den Rechner Fernseh schaue?

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Computer x 77.953 Wissen x 4.277 GEZ x 753 Gebühren x 558

bitmap
beantwortet von bitmap am 9. November 2007 17:30
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"Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät."

Alles weitere hier ->

http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html


Morris
beantwortet von Morris am 9. November 2007 17:23
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Ja, und falls Du selbständig bist, musst Du sogar doppelt bezahlen, nämlich einmal für Deine private Stereoanlage im Wohnzimmer und ein zweites Mal für Deinen PC im Arbeitszimmer. Wenn Du dann Dein Auto noch zu mehr als 50% für Deine Selbständigkeit nutzt, dann fällt für das Autoradio die dritte Gebühr an.
Prost!

Kommentar von 384c6ca84ef313f331523f2bf6d17570smallradihalle am 10. November 2007 10:49

Zur Zeit wird pro Haushalt 1x TV-Gebühr und 1x Radio-Gebühr zu Pflicht. Jedes Zusatzgerät ist in der Gebühr enthalten ( also auch PC und Auto ). Ist das Auto oder Radio im Betrieb ( Firma ) oder Campingplatz oder Datsche genutzt, gehört es nicht mehr zum Haushalt und muß extra angemeldet werden.


anonym
beantwortet von Albrecht am 9. November 2007 17:39
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Ein PC mit Internetverbindung gilt als "neuartiges Rundfunkgerät". Wenn bereits an demselben Standort ein herkömmliches Rundfunkgerät (entweder Radio oder Fernseher) bereitgehalten wird, ist er nicht gebührenpflichtig. Sonst ist eine Rundfunkgebühr in der Höhe wie bei einem Radio zu zahlen.

Ein mit TV/Radio-Karte ausgerüsteter PC gilt als herkömmliches Rundfunkgerät und ist grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. Wenn schon an demselben Standort ein Fernseher angemeldet ist, handelt es sich um ein kostenfreies Zweitgerät. Sonst ist bei Fernsehen am Computer eine Gebühr wie bei einem Fernsehgerät zu zahlen (vgl. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#20).


anonym
beantwortet von Slartibartfas am 9. November 2007 17:32
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Nicht wenn Du schon ein Fernseher angemeldet hast. Übrigens muss mann die GEZ-Fahnder ja nicht ins Haus lassen und reden muss man auch nicht mit denen. Und wenn die drohen, dann ist es Nötigung, denn die haben überhaut gar keine Rechte. Hausdurchsuchung oder ähnliches können die nicht und auch nicht die GEZ veranlassen.

Und man soll angeblich die GEZ-Schergen nicht GEZ-Fahnder nennen dürfen ;-) Aber ich glaube das sehen nur die GEZ-Heinis so :-D

Also: Man muss als Privatperson nur einmal für Fernsehen zahlen, aber das eine Mal muss man wenn man sieht :-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. November 2007 17:22
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Ja. Ein Computer wird als Rundfunkempfangsgerät eingestuft.


anonym
beantwortet von loewehans am 9. November 2007 19:34
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man sollte die gez abschaffen. warum soll man diese künstler auch noch nach hundert jahren,wenn man sie im radio hört, bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 9. November 2007 19:54

die GEZ treibt keine Gelder für Künstler ein! Das ist die GEMA! Aber wie hoch ist der Anteil an Musik die du hörst du annähernd 100 Jahre alt ist? Außerdem geht es ja nicht nur immer um den Komponisten sondern auch um den Interpreten...


anonym
beantwortet von Szintilator am 9. November 2007 19:11
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Für einen Geldautomat will die GEZ auch Gebühren haben, weil der am Internet angeschlossen ist, aber bisher habe ich da vergeblich ein Bildschirm gesehen zum TV sehen, nur ein Monitor für die Buchungen.


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