Muss ich die Ex mitschreiben

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du musst mitschreiben. Wenn du die schulaufgabe nachschreiben musst zählt die "keine exen an schulaufgabentage"-Regel nicht

KleinundGross 
Fragesteller
 06.03.2013, 21:27

naja danke darf jetzt dann wohl noch lernen -.-

0

§ 7 der bayerischen Realschulordnung besagt:

(7) ... 2 An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit geschrieben werden. 3 An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, werden Stegreifaufgaben nicht gegeben. ...

Da du nicht "die Klasse" bist, kannst du nur auf die Kulanz des Lehrers, der die Ex schreibt, hoffen. Ansonsten musst du mitschreiben.

Beides ist für dich nicht verboten an einem Tag zu schreiben!