Muss ich die Erstausstattung für die Wohnung zurückzahlen?

3 Antworten

Mhm...

Ich denke eher nicht, dass es ein Darlehen ist.

Als mein Kind in die erste Wohnung einzog (vor 4 Jahren), bekam es auch eine Pauschale für die Ersteinrichtung (ALG II). Es musste nichts zurückzahlen. Und es konnte die Möbel da kaufen, wo es wollte und musste nichts im JC vorlegen.

Ich spreche hier von Sachsen.


Genau, ein Darlehen kann bei einem Zweitbezug erbracht werden, aber bei Erstbezug gilt grundsätzlich ein Zuschuss und gegen ein Darlehen kann man dann klagen.

Die Erstausstattung musst du nicht zurück zahlen. Es sei denn du hattest schon eine Erstausstattung dann ist es ein Darlehen.