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Muss ich die 3 Monatliche Kündigungsfrist einhalten?

gefragt von unsichtbar am 27.01.2009 um 1:36 Uhr

Und zwar geht es darum, ich wohne jetzt seid 1 nem Jahr in meiner Wohnung. Da verschiedener Dinge die mir nicht gefallen sind, würde ich gerne ausziehen. Ich habe mir den Mietvertrag nochmal durch gelesen. Da steht zwar was von Renovierungen nach Auszug der Wohnung, aber nichts von der 3 Monatigen Kündigungsfrist. Meine Frage nun ist das PFLICHT?? Oder kann ich auch ohne der Frist raus??


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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 27. Januar 2009 01:41
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MadIQ
beantwortet von MadIQ am 27. Januar 2009 01:40
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Frag doch mal beim Mieterbund, die geben gerne Auskunft und sind die kompetenten Personen bei solchen Fragen

Kommentar von unsichtbar am 27. Januar 2009 23:42

Vielen Dank das werd ich mal machen, mal sehen was dabei rauskommt =)


anonym
beantwortet von tikilla20 am 27. Januar 2009 01:40
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wenn im mietvertrag nichts von der 3 monatigen frist drinne steht kannst du auch so ausziehen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Januar 2009 01:43

Falsch.


anonym
beantwortet von hcmember am 27. Januar 2009 01:46
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Neuerdings sind es nurnoch 2 Monate kündigunsfrist...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Januar 2009 01:50
Kommentar von hcmember am 27. Januar 2009 02:00

tatsächlich...hab es vor nem halben jahr von einem Hausbesitzer gehört..dachte er hätte es wissen müssen...


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. Januar 2009 01:56
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Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung ist bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des dritten Monats auszusprechen.

Das bedeutet, das du bis zum 4.2.2009 zum 30.4.2009 kündigen kannst.

Bezüglich der Renovierungen gibt es auch diverse Urteile. Da du nichts hierzu geschrieben hast, stell ich dir mal einen Link ein:

http://www.das-rechtsportal.de/recht/miete-recht/FAQ/schoenheitsreparaturen_reno...


erosion
beantwortet von erosion am 27. Januar 2009 02:01
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nein.


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