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Muss ich der Verkäuferin an der Kasse einen Blick in eine Einkaufstasche bei Anfrage gewähren?

gefragt von pinkmartini am 26.08.2009 um 20:02 Uhr

Mich hatte neulich eine Kassiererin an der Kasse aufgefordert, einen Blick in die Einkaufstasche eines anderen Geschäfts werfen zu können. Ich wusste gar nicht, wie ich reagieren sollte und habe das zugelassen. Im Nachhinein sehe ich das als ganz schöne Frechheit an, ist sie dazu überhaupt berechtigt, wie sollte man sich verhalten?

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Geschäft x 397 Verkäufer x 161 Pflicht x 141 Kasse x 123 Privatsphäre x 113 Waren x 51 Vorzeigen x 3 Einblick x 3 Einkaufstasche x 2

anonym
beantwortet von vibes2k am 26. August 2009 20:03
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Völliger Blödsinn, die Untersuchung einer Person oder ihrer Sachen ist nur bei begründetem Verdacht auf Ladendiebstahl gerechtfertigt und selbst in diesem Fall kann man diesen abstreiten, woraufhin die Polizei kontaktiert werden muss. Erst diese ist letztendlich zur Kontrolle, unter oben genannten Voraussetzungen, berechtigt.

Kommentar von Marco23523 am 26. August 2009 20:03

genau, richtig DH

Kommentar von 44bb9d7ce43edde10495c5dbec0e82a4smallhaugar am 26. August 2009 20:04

Genau so ist es.

Kommentar von 308062822537056e50a78d922da91b34smallbadguysimon am 26. August 2009 20:05

so siehts aus !DH!


Questor
beantwortet von Questor am 26. August 2009 20:24
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Wenn Du es nicht möchtest, verweigere es, das ist dein gutes Recht. Es haben nicht nur immer die anderen Rechte, sondern du als freier Bürger ebenfalls.


anonym
beantwortet von doris11 am 26. August 2009 20:05
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vom Gesetz her mußt du nicht,...in die Taschen schauen darf nur die Polizei,...glaube die aber das du was gestohlen hast,...mußt du warten bis die Polizei kommt,...wenn du nichts hast....zeig die Tasche,..so sparst du dir zeit und Ärger...


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 26. August 2009 20:04
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ich zeige es unaufgefordert,damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 26. August 2009 20:04
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Nein, musst Du nicht bzw. sollte Sie nicht, leider ist es aber so dass die Kassiererinnen von den Berzirks und Marktleitern dazu angehalten werden.

Wenn Du nichts zu verbergen hast dann lass Sie doch einfach kurz hineinschauen.


anonym
beantwortet von user91 am 26. August 2009 20:04
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Darf nur die Polizei, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt


justenm
beantwortet von justenm am 26. August 2009 20:03
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Na klar.


anonym
beantwortet von Marco23523 am 26. August 2009 20:03
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nein darfst du verwehren, aber die Polizei wenn sie kommt darf rein schauen


Ironmade86
beantwortet von Ironmade86 am 26. August 2009 20:03
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ja das darf sie könntest ja was stehlen oder ein Detektiv müßte kommen


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