Mich hatte neulich eine Kassiererin an der Kasse aufgefordert, einen Blick in die Einkaufstasche eines anderen Geschäfts werfen zu können. Ich wusste gar nicht, wie ich reagieren sollte und habe das zugelassen. Im Nachhinein sehe ich das als ganz schöne Frechheit an, ist sie dazu überhaupt berechtigt, wie sollte man sich verhalten?
Völliger Blödsinn, die Untersuchung einer Person oder ihrer Sachen ist nur bei begründetem Verdacht auf Ladendiebstahl gerechtfertigt und selbst in diesem Fall kann man diesen abstreiten, woraufhin die Polizei kontaktiert werden muss. Erst diese ist letztendlich zur Kontrolle, unter oben genannten Voraussetzungen, berechtigt.

Wenn Du es nicht möchtest, verweigere es, das ist dein gutes Recht. Es haben nicht nur immer die anderen Rechte, sondern du als freier Bürger ebenfalls.
vom Gesetz her mußt du nicht,...in die Taschen schauen darf nur die Polizei,...glaube die aber das du was gestohlen hast,...mußt du warten bis die Polizei kommt,...wenn du nichts hast....zeig die Tasche,..so sparst du dir zeit und Ärger...

ich zeige es unaufgefordert,damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.

Nein, musst Du nicht bzw. sollte Sie nicht, leider ist es aber so dass die Kassiererinnen von den Berzirks und Marktleitern dazu angehalten werden.
Wenn Du nichts zu verbergen hast dann lass Sie doch einfach kurz hineinschauen.
Darf nur die Polizei, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt
nein darfst du verwehren, aber die Polizei wenn sie kommt darf rein schauen

ja das darf sie könntest ja was stehlen oder ein Detektiv müßte kommen
genau, richtig DH
Genau so ist es.
so siehts aus !DH!