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Muss ich der ex das kind geben

gefragt von papar71papar71 am 08.10.2008 um 10:49 Uhr

Hallo da bin ich mal wieder! Ich bekomme da kein UVG mehr von Staat! Meine EX ist Freigestellt! Allso bekomme ich auch nichts! So habe ich sie jetzt Verglackt auf Unterhalt das sind 245€ in Monat! Sie sagt du kannst mich! Sie war auch nicht am ersten tag! meine kleine ist in die schule gekommen! sie war nicht da keine zeit!!!! ;O) Sie kommt wenn sie zeit hat! so kommt sie alle drei wochen oder 6 Wochen! Meine Frage muss ich die kleine weiter die Mutter geben?????????????


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Harmoni
beantwortet von Harmoni am 8. Oktober 2008 10:51
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Auf deine Frage muss man nicht wiklich antworten. Wobei das Wohl des Kindes hier wohl im Vordergrund steht und nicht eure unsozialen Streitigkeiten. Frage dich doch selber einmal: Was für das Kind am BESTEN ist.


Cassiopeia99
beantwortet von Cassiopeia99 am 8. Oktober 2008 10:51
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wende Dich ans Jugendamt. Die helfen Dir bestimmt weiter!

Kommentar von EuroTaTeam am 8. Oktober 2008 10:53

Meine ich auch!!!!


anonym
beantwortet von wanda0102 am 8. Oktober 2008 10:53
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Schaffe klare Verhältnisse! Mache einen Termin beim Jugendamt mit der EX. Dort sollte eine Umgangsregelung getroffen werden, an die sie sich zu halten hat, tut sie dieses nicht dann brauchst Du ihr ausserhalb der vereinbarten Zeit das Kind nicht zu geben. Aber bedenke ein Kind braucht (und liebt) immer beide Elternteile. Nur weil sie keinen Unterhalt bezahlt ist das nicht automatisch ein Grund ihr das Kind vorzuenthalten!


anonym
beantwortet von Silberheim am 8. Oktober 2008 10:55
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Zum Angeln braucht man einen Angelschein ! Zum Schiessen braucht man einen Waffenschein ! Zum Autofahren braucht man einen Führerschein ! Zum Kinder in die Welt setzen braucht man leider keinen Schein !

Gruß Silberheim

Ein Kind ist kein Spielball !

Kommentar von 0524572148345e2ae2b4e64617264e56smallJona1234 am 9. Oktober 2008 10:16

klarer und beser kann man es ncht formulieren. Bedanke mich bei Dir fuer die weisen Worte. Ros


Apahatchi
beantwortet von Apahatchi am 8. Oktober 2008 10:53
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Ja, musst Du, ich habe nie Unterhalt vom Vater meiner Kinder bekommen, er hat einfach nicht gezahlt und ich musste Ihm die Kinder trotzdem geben, Unterhalt hat nichts mit der Umgangsregelung zu tun, laut Richter, die Kinder haben ein Recht auf beide Eltern.


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 8. Oktober 2008 10:51
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Sry ... Verglackt (meinst du verklagt?) ... rofl ;)


akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Oktober 2008 10:53
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das ist eine schwierige frage, zumal hier, so wie ich das sehe, sehr viele emotionen ein grosse rolle spielen. ich denke, so mache ich es mit meinen kids, das eine kontinuität ganz wichtig für das kind ist. es sollte nicht sein das sie kommt wann sie will, und das kannst du auch untersagen. nimm dir sofort einen anwalt, und regel das. das ist ziemlich stressig ab du machst es für dein kind. denk mal drüber nach. gruss akademikus


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