gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

muss ich den vollen unterhalt für meinen Tochter zahlen

gefragt von kargoek am 16.02.2009 um 10:34 Uhr

ich verdiene 1550 netto. von meiner 1. Ehe habe ich einen 11 Jähriges Tochter. von meinern jetzigen ehe habe ich 2 kinder .alter 4 und bald 3. von mir wird 240 Euro verlangt. wenn ich miete , und andere monatliche zahlungen gemacht habe, bleibt für uns 750 Euro .in dem 750 ist das Kinder geld mitgerechnet. ich bin zurzeit in eine Kriese. wenn es so weiter geht wird meine 2. Ehe auch enden.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.252 familie x 9.388

wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 16. Februar 2009 10:38
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sieh nach in der Düsseldorfer Tabelle, denn da steht es ganz genau.

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm

Du zahlst bereits weniger als der normale Unterhalt wäre!

Der Kindesunterhalt wird auf deinen Antrag hin neu berechnet!

Wenn deine 2. Ehe in die Brüche geht, solltest du bedenken, daß du dann für drei Kinder Unterhalt zu zahlen hast....


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. Februar 2009 10:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mach einen termin beim jugendamt, nimm all deine unterlagen mit, und erkläre dort die situation. da wird sich ein weg finden lassen. die kinder auch deiner jetzigen ehe müssen auf jedenfall berücksichtigt werden. alles gute, gruss akademikus


FrikadellenFan
beantwortet von FrikadellenFan am 16. Februar 2009 10:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst bestimmt Zuschüsse beantragen,denn der Freibetrag für Familien ist,so glaube ich,höher als Dein Rest von ca. 750 Euro. Kindesunterhalt geht zwar rechtlich über alles,aber dadurch darf Deine jetzige Lebenssituation nicht leiden. Beantrage Mietzuschuß oder dergleichen. P.S. Pfändungsfreibetrag liegt bei ca. 920 Euro!


Milwa
beantwortet von Milwa am 16. Februar 2009 10:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Familiengericht wird den Unterhalt doch aufgrund Deiner Angaben, anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet haben.

Sollte sich da etwas geändert haben, dann muss der Unterhalt neu festgelegt werden. Das musst Du aber dann in die Wege leiten.


anonym
beantwortet von claudia3474 am 16. Februar 2009 10:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh nach den jugenamt hin die rechenen dir das aus.. das dann zuviel ist muss du deiner 1 tochter gehen..lege alles hin miete schulden alles was im breif steht.. rufe gleich da an.

claudia


anonym
beantwortet von kabatee am 23. Juni 2009 12:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jugendamt, sozialamt, die sollten helfen können oder zu einer Beratungsstelle von kirchen , soz. Einrichtungen


Narzisse
beantwortet von Narzisse am 16. Februar 2009 21:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde zum Jugendamt hingehen mit allen Unterlagen das Sie es Bearbeiten(Errechnen)


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 16. Februar 2009 12:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du mit 750 Eur nicht zurecht kommst, kommst du mit 1500 EUR oder 3000,-- EUR auch nicht zurech, glaube mir. Je mehr Geld man hat, um so größe rdie Bedürfnisse.

Es geht darum die Lebenseinstellung zu ändern und spraren zu lernen - aber so, daß Sparen Spaß macht. holt Euch dringend Hilfe von Außen: Eheberatung, Finanzberatung! Mache einen Haushaltsplan und lege fest, was alles bezahlt werden muß. erst wenn es auf dem Papier steht, kannst Du sehen, wo zu viel Geld hin geht und wo ihr sparen könnt, ohne daß es weh tut.

Schreibe JEDEN TAG auf, was ihr wofür ausgegeben habt. da merkst Du, was du im Haushaltsplan vergessen hast und kannst ihn neu strukturieren. Wenn man aufgeschreiben hat, was etwas kostet, kann es mehr spaß machen, etwas selbst zu tun, was man vorher gekauft hat. selbst Brot und Kuchen backen, ist billiger, als zu kaufen, da kann man SEHR viel sparen!


alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 16. Februar 2009 10:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich frag mich da schon - warum sollen immer die kinder aus der ersten Beziehung drunter leiden, wenn in der zweiten auch wieder kinder da sind, Krise ins Haus steht usw. Können die was dafür? Am besten du läßt dich bei Jugenamt beraten. Aber du zahlst eh schon weniger, als Du eigentlich müßtest.


nero070
beantwortet von nero070 am 16. Februar 2009 10:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit dem EK bsi Du voll leistungsfähig. 1550 Euro ist Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle. Unterhalt 322 Euro abzüglich halbem Kindergeld = Zahlbetrag 240 Euro. Da Dein SB 900 Euro beträgt, wird dieser nicht unterschritte.


Strappleberry
beantwortet von Strappleberry am 16. Februar 2009 10:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du den Unterhalt nicht Ordnungsgemaess zahlst, Bzw. nur einen Teil der Summe/n, kann deine Ex-Frau - oder auch beide Dich verklagen und sich somit ihr Geld holen. Wie auch immer, wenn dir selber nicht genug zum Leben bleibt, bekommen die Kinder zusaetzlich noch Unterstuetzung von Aemtern. Vielleicht kannst Du dich aber auch mit deiner Ex-Frau auf eine bestimmte Summe einigen? Viel Glueck!


rapido
beantwortet von rapido am 16. Februar 2009 10:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt einen sogenannten "Selbstbehalt". Schau mal hier: www.123recht.net/article.asp?a=18692&ccheck=1


ehlers
beantwortet von ehlers am 16. Februar 2009 10:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es gibt eine einkommsgrenze geh zu jugendamt oder zum anwalt und laß dich genau berechnen.ansonnsten stelle einen antrag auf unterhaltssicherung dann soll der staat doch den rest zahlen wenn sie meinen eine famielie kommt mit dem bisschen geld aus.


schildi
beantwortet von schildi am 16. Februar 2009 10:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh mal zu einem Anwalt


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.