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Muß ich den UVP des Lieferanten/Herstellers als Festpreis akzeptieren?

gefragt von jobst1pudel am 11.08.2009 um 0:16 Uhr

Der Lieferant schreibt mir vor, seinen UVP als Festpreis zu akzeptieren bzw. an meine Kunden weiterzugeben, ansonsten erfolgt keine Lieferung mehr, Ist das rechtens?

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anonym
beantwortet von Roadrunner1266 am 11. August 2009 00:38
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Hilfreichste Antwort

Viele Firmen versuchen den UVP über den Händler an die Kunden festzuschreiben. Der Vorteil hierbei ist, das jeder Händler, der sich daran hält, auch seinen bestimmten Gewinn macht. Ein Preis, der einmal in der Luft zerrissen wird, ist für lange Zeit - wenn nicht sogar für immer am Boden. Verlangen kann er das schon, aber du bist nicht verpflichtet, den Preis auch so weiter zu geben.Er hat nämlich keine gesetzliche Grundlage. Da er aber von den anderen Händlern, welche den Preis zwecks Provit einhalten, mit sicherheit sehr stark in die Mangel genommen wird, wird er mit fadenscheinigen Argumenten z.B. der Artikel ist derzeit ausverkauft, deine nächste Bestellung ignorieren. Ist der Preis am Boden, lohnt nämlich der Einkauf für die anderen Händler nicht mehr und der Artikel wird von ihnen nicht mehr geordert werden.


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Matth73
beantwortet von Matth73 am 11. August 2009 00:29
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Ich würde mal denken, dass es überhaupt nicht um "rechtens" geht: Dein Lieferant liefert freiwillig an dich, du kannst ihn ja nicht dazu zwingen. Nach Erwerb der Ware kannst du damit machen, was du willst, es ist ja dein Eigentum, wenn du es bezahlt hast. Er kann dir nicht verbieten, damit zu tun, was du willst (etwas anderes ist es natürlich mit speziellen Kaufverträgen wie z.B. bei Software-Lizenzen), aber er kann sich natürlich überlegen, ob er dann noch weiter an dich liefern wird. Das ist wohl keine Drohung im Sinne des Strafgesetzes.


anonym
beantwortet von rockyno1 am 11. August 2009 00:26
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Ja. In Deutschland herrscht Privatautonomie.Die können innerhalb der Gesetze machen, was sie wollen.


Elch67
beantwortet von Elch67 am 11. August 2009 00:22
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ụn•ver•bind•lich, un•ver•bịnd•lich Adj 1. <eine Auskunft, eine Zusage> so, dass sie niemanden zu etwas verpflichten ↔ bindend


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 11. August 2009 00:20
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Es ist verhandlungs geschick.


anonym
beantwortet von hst44 am 11. August 2009 00:19
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wenn es vertraglich vereinbart wird, dann ja


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